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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 23.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung      
Ö 3  
Anfragen von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 3.1  
Anfragen der CDU-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Sachstand pädagogische Ausstattung des Schulzentrums      
Ö 3.1.2  
Farbliche Gestaltung der Klassenzimmer      
Ö 3.1.3  
Herrichten und Pflegen von Spielplätzen      
Ö 3.2  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Beleuchtung des Buswendeplatzes im Schulzentrum      
Ö 3.2.2  
Haltestelle für Bettingen      
Ö 3.2.3  
Unfallhäufungspunkt Brölerhütte / Niederhof      
Ö 3.3  
Anfragen der UWG-Fraktion      
Ö 3.3.1  
Grünschnittarbeiten im Breitenfeld, Hermesdorf      
Ö 3.3.2  
Sachstandsbericht Beleuchtung Kreisverkehrsplatz Seifen      
Ö 3.3.3  
Sachstandsbericht zum behindertengerechten Eingang Seniorentreff Gerdesstr. 8      
Ö 3.3.4  
Sachstandsbericht Fahrbahnmarkierung Gemeindestraße zwischen B 256 und Schönenbach      
Ö 3.3.5  
Straßenbaumaßnahme Wippenkausen 4 bis Wippenkausen 8a      
Ö 3.3.6  
Verkehrssituation Geilenkausen Richtung Hillesmühle      
Ö 3.3.7  
Gehweg unterhalb der Straße im Breitenfeld, Industriegebiet      
Ö 3.4  
Antrag des SV 1926 Hermesdorf eV auf Zuweisung eines Teilbetrages aus Mitteln des Konjunkturpakets II      
Ö 4  
Anträge von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Überzahlte Gelder aus dem Solidarpakt      
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Einrichtung eines Praktikumswegweisers auf der Hompage der Stadt Waldbröl      
Ö 4.2.2  
Instandsetzung der Straße "Neuer Weg"      
Ö 4.3  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Errichtung einer Verkehrsberuhigung in den Straßen "Im Schönblick" und "Escherwiese", Ortschaft Biebelshof, Überquerungshilfe über die Siegener Straße      
Ö 4.3.2  
Errichtung mehrerer Verkehrsspiegel      
Ö 4.3.3  
Ausbesserung des Fußweges Bahnhofsstraße /Gerdesstraße      
Ö 4.3.4  
Straßenherstellung Geilenkausener Straße, Bereich Gaststätte Möhrengrube      
Ö 4.3.5  
Tempo 30-Zone in der Ortschaft Grünenbach      
Ö 4.3.6  
Ausbesserung der Friedrich-Wilhelm-Straße      
Ö 5  
Vorprüfung für den Landesrechnungshof; hier: Bestellung eines Leiters und eines Prüfers für den Bereich der Vorprüfung nach Landeshaushaltsordnung     10/671/2009  
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2009     20/673/2009  
Ö 7  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2008; Bericht über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2008 und Entlastung des Bürgermeisters      
Ö 8  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg     60/676/2009  
Ö 9  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl     60/679/2009  
Ö 10  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen     60/680/2009  
Ö 11  
11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/681/2009  
Ö 12  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Wienhellerweges, Martin-Breuer-Weges und eines Teilstückes des Isengartens     60/682/2009  
Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Hermesbuschweges     60/683/2009  
Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße (zwischen Löher Weg und Kreisverkehrsplatz Wiedenhof)     60/684/2009  
    21.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei den Straßen „Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße wurden entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               761.026,08 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                76.102,61 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       684.923,47 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 684.923,47 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 36.968 VRE.

 

Beitragsberechnung: 

 

684.923,47 € zu verteilender Aufwand           =           18,5276 € / VRE

Verrechnungseinheiten 36.968 VRE

 

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 79, Flurstück-Nr. 329, 302, 303, 305, 325, 332, 354, 307, 364, 368, 370, 375, 29, 32,0 322, 347, 377, 349, 380 383, 395, 397, 343, 401, 403, 405, 399, 382, 388, 393, 376, 373, 374, 372, 19, 255, 36, 361, 52/4, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück- Nr. 562, 565, 600.

 

 

 

 

   
    23.09.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei den Straßen „Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße wurden entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                                        761.026,08 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                            76.102,61 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                                        684.923,47 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 684.923,47 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 36.968 VRE.

 

Beitragsberechnung

 

684.923,47 € zu verteilender Aufwand               =              18,5276 € / VRE

Verrechnungseinheiten 36.968 VRE

 

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 79, Flurstück-Nr. 329, 302, 303, 305, 325, 332, 354, 307, 364, 368, 370, 375, 29, 32,0 322, 347, 377, 349, 380 383, 395, 397, 343, 401, 403, 405, 399, 382, 388, 393, 376, 373, 374, 372, 19, 255, 36, 361, 52/4, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück- Nr. 562, 565, 600.

 

 

 

 

Ö 15  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil - Genehmigung der Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss vom 02.09.2009      
Ö 16  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 17     Anfrage der UWG-Fraktion - Kanalisationsarbeiten im Hermesbuschweg      
N 18     Antrag des Tierschutzvereins Oberberg e.V. auf Abschluss eines Vertrages über die Aufnahme von Fundtieren      
N 19     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil - siehe TOP 8      
N 20     Genehmigung der dringlichen Entscheidungen vom 08.07.2009 und 16.07.2009      
N 21     Herstellung von Forstwirtschaftswegen im Bereich der Stadt Waldbröl      
N 22     Sanierung Entwässerungsleitungen Hollenberg-Gymnasium      
N 23     Energetische Sanierung der Realschule Waldbröl - Konjunkturpaket II; hier: Vergabe der Fensterarbeiten (I. Bauabschnitt)      
N 24     Energetische Sanierung der GGS Wiedenhof - Konjunkturpaket II; hier: Vergabe der Fensterarbeiten - Bauteil B      
N 25     Energetische Sanierung des Schulzentrums Waldbröl - Investitionspakt; hier: Vergabe der Putz- und Stuckarbeiten - Fassade, Wärmedämmverbundsystem, 1. Bauabschnitt Haupt-/Gesamtschule      
N 26     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 27     Nichtöffentliche Bekanntgaben