Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach-Sportplatz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g. Bauleitplan.
05.12.2007 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Aufstellung der 44. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach-Sportplatz
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g.
Bauleitplan.