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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Verabschiedung von Stadtverordneten      
Ö 2  
Einführung und Verpflichtung eines Stadtverordneten      
Ö 3  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 4  
Anregungen-Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4.1  
Antrag des Herrn Helmut Dresbach, Waldbröl-Thierseifen u.a. - Bebauungsplan Nr. 104 - Aspenhöhe      
Ö 5  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anfrage der SPD-Fraktion in Sachen "Kein Kind ohne Mahlzeit"      
Ö 5.2  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend Klage der Stadt Waldbröl in Sachen Wiehltalbahn      
Ö 5.3  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"      
Ö 5.4  
Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Fußgängerzone Hochstraße"      
Ö 5.5  
Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Merkurhaus"      
Ö 5.6  
Anfrage der FDP-Fraktion betreffend Ausscheiden des Bürgermeisters      
Ö 6  
Anträge der Stadtratsfraktionen/Stadtverordneten      
Ö 6.1  
Antrag der FDP-Fraktion - Ablehnung einer B-Plan-Änderung      
Ö 6.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 6.2.1  
Ausgestaltung des "Bürokratieabbaugesetzes II"      
Ö 6.2.2  
Umbesetzung von Ausschüssen      
Ö 6.2.3  
Rücknahme der Klage betr. Eisenbahninfrastruktur      
Ö 6.2.4  
Anbindung der Ortschaften an den öffentlichen Nahverkehr      
Ö 6.3  
Anträge der StV. Annette Tillmann      
Ö 6.3.1  
Tempo-30-Beschränkung      
Ö 6.3.2  
Gestaltung der Friedhofshalle      
Ö 6.4  
Antrag der CDU-Fraktion betreffend SV Schönenbach      
Ö 7  
Einbringung des Entwurfs der Hausshaltssatzung 2008 mit Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept bis 2012      
Ö 8  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2007  
20/474/2007  
Ö 9  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006; hier: Beschluss über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2006 und Entlastung des Bürgermeisters  
10/469/2007  
Ö 10  
Festlegung der Zügigkeit im Primarbereich  
40/470/2007  
Ö 11  
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich der ehemaligen Nutscheidkaserne  
60/471/2007  
Ö 12  
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach-Sportplatz  
60/475/2007  
Ö 13  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A - Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II - der Stadt Waldbröl im Bereich Brückenweg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch  
60/476/2007  
    VORLAGE
    Satzungsbeschlussvorschlag:

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch vollzogene 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A – Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II – der Stadt Waldbröl im Bereich Brückenweg gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner Sitzung am 05.12.2007 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A - Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II – der Stadt Waldbröl im Bereich Brückenweg, Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 368, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)   Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    05.12.2007 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Satzungsbeschluss:

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme für die im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch vollzogene 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A – Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II – der Stadt Waldbröl im Bereich Brückenweg gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner Sitzung am 05.12.2007 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A - Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II – der Stadt Waldbröl im Bereich Brückenweg, Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 368, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)   Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 14  
Feststellung des Jahresabschlusses 2006 für den Wasserbetrieb der Stadt Waldbröl  
81/472/2007  
Ö 15  
Festellung des Jahresabschlusses 2006 für den Abwasserbetrieb der Stadt Waldbröl  
81/473/2007  
Ö 16  
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes für den Wasserbetrieb für das Jahr 2008  
81/477/2007  
Ö 17  
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes für den Abwasserbetrieb für das Jahr 2008  
81/478/2007  
Ö 18  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Betriebsausschuss vom 30.08.2007 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport vom 11.09.2007 - Haupt- und Finanzausschuss vom 06.11.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 29.10.2007      
Ö 19  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 20     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil siehe TOP 18      
N 21     Vergabe der Arbeiten für den Ausbau des Hermesbuschweges - Vorlage wird nachgereicht      
N 22     Vergabe der Arbeiten für den Umbau des Knotens B 478 Brölstraße/Talstraße in einen Kreisverkehrsplatz      
N 23     Vergabe der Ingenieurleistungen für den Umbau des Knotens B 478 Brölstraße/Talstraße in einen Kreisverkehrsplatz - Vorlage wird nachgereicht      
N 24     Berichte aus Kommissionen, Verbände und Vertretungen      
N 25     Nichtöffentliche Bekanntgaben