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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 21.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg      
Ö 1.2  
Instandsetzung des Wirtschaftsweges von der Nutscheidstraße bis zur Stadtgrenze im Bereich Fort Ommeroth      
Ö 1.3  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB über die Grenzen des bebauten Bereiches im Außenbereich Wehn der Stadt Waldbröl      
Ö 1.4  
"Friedensmauer Waldbröl - Erhaltung und Umgestaltung zur längsten Klettermauer Nordrhein-Westfalens"      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung einer Sternwarte in der Nähe von Schnörringen durch Herr Dr. Eversberg      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zum Ausbau der Alsbergstraße durch das Planungsbüro Schneider Oster Siepe      
Ö 4  
Vorstellung der Planung für die Errichtung des KVP Kaiserstraße / Gartenstraße / Brölbahnstraße durch das Planungsbüro Donner und Marenbach      
Ö 5  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg     60/676/2009  
    21.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) i. V. m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach in der Fassung der 5. Ergänzung vom 28.12.2005 wird im Bereich der Parzellen Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstücke Nr. 35 und 36 um einige Innenbereichsgrundstücke zur Baulückenschließung ergänzt.

 

(2)   Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

(4)   Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    23.09.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Rat fasst einstimmig folgenden

Der Rat fasst einstimmig folgenden

 

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) i. V. m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach in der Fassung der 5. Ergänzung vom 28.12.2005 wird im Bereich der Parzellen Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstücke Nr. 35 und 36 um einige Innenbereichsgrundstücke zur Baulückenschließung ergänzt.

 

(2)   Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

(4)   Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 6  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB über die Grenzen des bebauten Bereiches im Außenbereich Wehn der Stadt Waldbröl     60/677/2009  
Ö 7  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen     60/680/2009  
Ö 8  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl     60/679/2009  
Ö 9  
1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 62 - Wilkenroth westlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/678/2009  
Ö 10  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl (Neufassung der textlichen Festsetzungen)     60/674/2009  
Ö 11  
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     60/675/2009  
Ö 12  
11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/681/2009  
Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Hermesbuschweges     60/683/2009  
Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Wienhellerweges, Martin-Breuer-Weges und eines Teilstückes des Isengartens     60/682/2009  
Ö 15  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße (zwischen Löher Weg und Kreisverkehrsplatz Wiedenhof)     60/684/2009  
Ö 16  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 17  
Bekanntgaben      
N 18     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 19     Bekanntgaben