Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Stadtrat
folgende Beschlussfassung:
Satzungsbeschluss:
Gemäß
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) i. V. m. § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner
Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
(1)
Das
Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Rossenbach in der Fassung der 5. Ergänzung vom 28.12.2005 wird im Bereich der
Parzellen Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstücke Nr. 35 und 36 um einige Innenbereichsgrundstücke
zur Baulückenschließung ergänzt.
(2)
Die
Satzung ist rein deklaratorisch.
(3)
Die
Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
(4)
Die
Satzung besteht aus dem Plan.
§ 2
Die
Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.