Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig
folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl
stellt fest, dass es sich bei den Straßen „Friedrich-Engelbert-Weg /
Landrat-Maurer-Straße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127
Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straßen
Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße wurden entsprechend des § 10
der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit
einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen
Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für
diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte
beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 761.026,08
€
nach Abzug des Stadtanteils
von 10 v.H. gem. § 5 EBS 76.102,61 €
wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 684.923,47
€
auf die von der
Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der
Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den
erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand
von 684.923,47 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im
Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der
Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und
Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der
Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit
jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet
beträgt 36.968 VRE.
Beitragsberechnung:
684.923,47 € zu verteilender Aufwand = 18,5276 € / VRE
Verrechnungseinheiten
36.968 VRE
Der Beitragspflicht
unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 79, Flurstück-Nr.
329, 302, 303, 305, 325, 332, 354, 307, 364, 368, 370, 375, 29, 32,0 322, 347,
377, 349, 380 383, 395, 397, 343, 401, 403, 405, 399, 382, 388, 393, 376, 373,
374, 372, 19, 255, 36, 361, 52/4, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück- Nr.
562, 565, 600.