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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
Antrag von Herrn Uwe Leon auf Verkehrsberuhigung der Straße "Am Weiher"      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Erweiterung der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule auf Vierzügigkeit und die dafür entsprechenden Räumlichkeiten      
Ö 4.1.2  
Unbefristete Verpachtung zu einem symbolischen Preis an den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. der stadteigenen Flächen, die zum Eisenbahnbetrieb der Wiehltalbahn benötigt werden      
Ö 4.1.3  
Umbesetzung im Ausschuss für Bauen und Verkehr      
Ö 4.2  
Anträge Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.2.1  
Besetzung im Ausschuss für Soziales und Sport, Landwirtschaft, Umwelt und Energie, Schule und Kultur, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung      
Ö 4.3  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen betr. Erhalt der wohnortnahen geburtshilflichen Leistungen      
Ö 5  
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldbröl GmbH     V /835/2010  
Ö 6  
Aufgabenwahrnehmung der JUBS als Pflichtaufgabe siehe Ausschuss für Soziales und Sport v. 23.11.2010      
Ö 7  
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Morsbach betreffend der Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Morsbach siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 02.12.2010      
Ö 8  
Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren - siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 02.12.2010      
Ö 9  
Vergnügungssteuersatzung     V /842/2010  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung v. 06.12.2010     II /825/2010  
Ö 11  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /830/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 10 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat ein-stimmig folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwasserentsorgung mittels DIN-Kleinkläranlagen erfolgt nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises. Dem Abwasserbetrieb ist zum Nachweis der gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers jeweils ein hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Die Bilanzierung des Ausgleichs hat bei Außenbereichsvorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erfolgen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Satzung

 

nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich

im Außenbereich Altehufen

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

Der Geltungsbereich der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 1.000), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen. Kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe sind ebenfalls zulässig.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwasserentsorgung mittels DIN-Kleinkläranlagen erfolgt nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises. Dem Abwasserbetrieb ist zum Nachweis der gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers jeweils ein hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Die Bilanzierung des Ausgleichs hat bei Außenbereichsvorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erfolgen.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig nachstehenden

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen folgende

 

 

Satzung

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

Der Geltungsbereich der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 1.000), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen. Kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe sind ebenfalls zulässig.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 12  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /831/2010  
Ö 13  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /832/2010  
Ö 14  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /837/2010  
Ö 15  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /840/2010  
Ö 16  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /841/2010  
Ö 17  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 mit Investitionsprogramm bis 2014 - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 18  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil      
Ö 19  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 20     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil      
N 21     Übernahme einer Ausfallbürgschaft      
N 22     Abschluss eines Betriebsführungsvertrages für die öffentliche Straßenbeleuchtung      
N 23     Personalangelegenheit; hier: Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Waldbröl GmbH      
N 24     Vergaben      
N 24.1     Vergabe der Leistungen zur TV-Befahrung des Kanalisationsnetzes im Rahmen der Zweitbefahrung (1. Phase)      
N 24.2     Neubau Mensa / Sanierung Turnhalle Gymnasium; hier: Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten      
N 25     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 26     Nichtöffentliche Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen Peter Koester