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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
Antrag von Herrn Uwe Leon auf Verkehrsberuhigung der Straße "Am Weiher"      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Erweiterung der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule auf Vierzügigkeit und die dafür entsprechenden Räumlichkeiten      
Ö 4.1.2  
Unbefristete Verpachtung zu einem symbolischen Preis an den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. der stadteigenen Flächen, die zum Eisenbahnbetrieb der Wiehltalbahn benötigt werden      
Ö 4.1.3  
Umbesetzung im Ausschuss für Bauen und Verkehr      
Ö 4.2  
Anträge Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.2.1  
Besetzung im Ausschuss für Soziales und Sport, Landwirtschaft, Umwelt und Energie, Schule und Kultur, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung      
Ö 4.3  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen betr. Erhalt der wohnortnahen geburtshilflichen Leistungen      
Ö 5  
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldbröl GmbH     V /835/2010  
Ö 6  
Aufgabenwahrnehmung der JUBS als Pflichtaufgabe siehe Ausschuss für Soziales und Sport v. 23.11.2010      
Ö 7  
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Morsbach betreffend der Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Morsbach siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 02.12.2010      
Ö 8  
Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren - siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 02.12.2010      
Ö 9  
Vergnügungssteuersatzung     V /842/2010  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung v. 06.12.2010     II /825/2010  
Ö 11  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /830/2010  
Ö 12  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /831/2010  
Ö 13  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /832/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE bezüglich Umverlegung der Mittelspannungsfreileitung zustimmend zur Kenntnis. Da die Kosten der Netzänderung vom RWE zu übernehmen sind, ist im vorliegenden Fall nur zu beachten, dass eine rechtzeitige Information über die Bautätigkeit erfolgt, weil das RWE für die Planung und Umsetzung der Maßnahme ca. sechs Monate benötigt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Abwasserbetriebes zustimmend zur Kenntnis. Zur Versickerung auf dem Grundstück ist dem Abwasserbetrieb ein hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Unteren Bodenschutzbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass die konzipierten Ausgleichsmaßnahmen auch für Eingriffe in das Bodenpotential ausreichend dimensioniert sind. Der Eingriff wird durch die Umsetzung der Maßnahme A1 vollständig kompensiert. Dabei stellt der Stadtrat fest, dass es sich im vorliegenden Fall entgegen der Kartierung des Geologischen Dienstes nicht um schutzwürdige Grundwasserböden, sondern um eine Braunerde, zum Teil Psyeudogley-Braunerde über devonischem Festgestein aus Ton-, Schluff- und Sandstein handelt. Der Boden gilt somit als schluffiger, grusiger Lehmboden ohne Grundwasser oder Staunässeeinfluss und ist der Kategorie I zuzuordnen. Der schutzwürdige Grundwasserboden befindet sich eindeutig in der Talaue des Wilkenrother Baches und nicht im Ergänzungsbereich.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die Klarstellung und 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth im Bereich Nüchels-Weiher folgende

 

 

S a t z u n g

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird südlich der Straße „Nüchels-Weiher“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 8 tlw., 89 tlw., 90 tlw. und 112 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als dem vorhandenen Innenbereich zugehörend klargestellt. Die Satzung ist insoweit rein deklaratorisch.

 

(2)    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird im Bereich des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 11, Flurstück Nr. 50 tlw. nördlich der Straße „Nüchels-Weiher“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(3)    Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)    Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen im Bereich der Ergänzungssatzung gemäß Abs. 2 ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen landschaftsökologischen Maßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüss:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des RWE bezüglich Umverlegung der Mittelspannungsfreileitung zustimmend zur Kenntnis. Da die Kosten der Netzänderung vom RWE zu übernehmen sind, ist im vorliegenden Fall nur zu beachten, dass eine rechtzeitige Information über die Bautätigkeit erfolgt, weil das RWE für die Planung und Umsetzung der Maßnahme ca. sechs Monate benötigt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Ausführungen des Abwasserbetriebes zustimmend zur Kenntnis. Zur Versickerung auf dem Grundstück ist dem Abwasserbetrieb ein hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Ausführungen der Unteren Bodenschutzbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass die konzipierten Ausgleichsmaßnahmen auch für Eingriffe in das Bodenpotential ausreichend dimensioniert sind. Der Eingriff wird durch die Umsetzung der Maßnahme A1 vollständig kompensiert. Dabei stellt der Stadtrat fest, dass es sich im vorliegenden Fall entgegen der Kartierung des Geologischen Dienstes nicht um schutzwürdige Grundwasserböden, sondern um eine Braunerde, zum Teil Psyeudogley-Braunerde über devonischem Festgestein aus Ton-, Schluff- und Sandstein handelt. Der Boden gilt somit als schluffiger, grusiger Lehmboden ohne Grundwasser oder Staunässeeinfluss und ist der Kategorie I zuzuordnen. Der schutzwürdige Grundwasserboden befindet sich eindeutig in der Talaue des Wilkenrother Baches und nicht im Ergänzungsbereich.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die Klarstellung und 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth im Bereich Nüchels-Weiher folgende

 

 

S a t z u n g

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird südlich der Straße „Nüchels-Weiher“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 8 tlw., 89 tlw., 90 tlw. und 112 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als dem vorhandenen Innenbereich zugehörend klargestellt. Die Satzung ist insoweit rein deklaratorisch.

 

(2)    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird im Bereich des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 11, Flurstück Nr. 50 tlw. nördlich der Straße „Nüchels-Weiher“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(3)    Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)    Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen im Bereich der Ergänzungssatzung gemäß Abs. 2 ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen landschaftsökologischen Maßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 14  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /837/2010  
Ö 15  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /840/2010  
Ö 16  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /841/2010  
Ö 17  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 mit Investitionsprogramm bis 2014 - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 18  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil      
Ö 19  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 20     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil      
N 21     Übernahme einer Ausfallbürgschaft      
N 22     Abschluss eines Betriebsführungsvertrages für die öffentliche Straßenbeleuchtung      
N 23     Personalangelegenheit; hier: Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Waldbröl GmbH      
N 24     Vergaben      
N 24.1     Vergabe der Leistungen zur TV-Befahrung des Kanalisationsnetzes im Rahmen der Zweitbefahrung (1. Phase)      
N 24.2     Neubau Mensa / Sanierung Turnhalle Gymnasium; hier: Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten      
N 25     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 26     Nichtöffentliche Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen Peter Koester