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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
Antrag von Herrn Uwe Leon auf Verkehrsberuhigung der Straße "Am Weiher"      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Erweiterung der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule auf Vierzügigkeit und die dafür entsprechenden Räumlichkeiten      
Ö 4.1.2  
Unbefristete Verpachtung zu einem symbolischen Preis an den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. der stadteigenen Flächen, die zum Eisenbahnbetrieb der Wiehltalbahn benötigt werden      
Ö 4.1.3  
Umbesetzung im Ausschuss für Bauen und Verkehr      
Ö 4.2  
Anträge Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.2.1  
Besetzung im Ausschuss für Soziales und Sport, Landwirtschaft, Umwelt und Energie, Schule und Kultur, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung      
Ö 4.3  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen betr. Erhalt der wohnortnahen geburtshilflichen Leistungen      
Ö 5  
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldbröl GmbH     V /835/2010  
Ö 6  
Aufgabenwahrnehmung der JUBS als Pflichtaufgabe siehe Ausschuss für Soziales und Sport v. 23.11.2010      
Ö 7  
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Morsbach betreffend der Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Morsbach siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 02.12.2010      
Ö 8  
Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren - siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 02.12.2010      
Ö 9  
Vergnügungssteuersatzung     V /842/2010  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung v. 06.12.2010     II /825/2010  
Ö 11  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /830/2010  
Ö 12  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /831/2010  
Ö 13  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /832/2010  
Ö 14  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /837/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig dem

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Eine Berücksichtigung in der Planung hat bereits stattgefunden.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Oben im Appensiefen gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen  - der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Eine Berücksichtigung in der Planung hat bereits stattgefunden.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Oben im Appensiefen gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen  - der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 15  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /840/2010  
Ö 16  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /841/2010  
Ö 17  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 mit Investitionsprogramm bis 2014 - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 18  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil      
Ö 19  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 20     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil      
N 21     Übernahme einer Ausfallbürgschaft      
N 22     Abschluss eines Betriebsführungsvertrages für die öffentliche Straßenbeleuchtung      
N 23     Personalangelegenheit; hier: Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Waldbröl GmbH      
N 24     Vergaben      
N 24.1     Vergabe der Leistungen zur TV-Befahrung des Kanalisationsnetzes im Rahmen der Zweitbefahrung (1. Phase)      
N 24.2     Neubau Mensa / Sanierung Turnhalle Gymnasium; hier: Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten      
N 25     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 26     Nichtöffentliche Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen Peter Koester