06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig dem
Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem Stadtrat einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Beschluss:
Zur
Stellungnahme Oberbergischer Kreis:
Der
Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis.
Eine Berücksichtigung in der Planung hat bereits stattgefunden.
Feststellungsbeschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Oben im Appensiefen gemäß §§ 2
und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung
einschließlich Umweltbericht hierzu.
Satzungsbeschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 50 C –
Hermesdorf – Oben im Appensiefen-
der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009
(GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in
seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf
– Oben im Appensiefen – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung
mit Umweltbericht hierzu.
§ 2
Die
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis:
Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Eine Berücksichtigung in der Planung hat bereits stattgefunden.
Feststellungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Oben im Appensiefen gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.