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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
Antrag von Herrn Uwe Leon auf Verkehrsberuhigung der Straße "Am Weiher"      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Erweiterung der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule auf Vierzügigkeit und die dafür entsprechenden Räumlichkeiten      
Ö 4.1.2  
Unbefristete Verpachtung zu einem symbolischen Preis an den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. der stadteigenen Flächen, die zum Eisenbahnbetrieb der Wiehltalbahn benötigt werden      
Ö 4.1.3  
Umbesetzung im Ausschuss für Bauen und Verkehr      
Ö 4.2  
Anträge Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.2.1  
Besetzung im Ausschuss für Soziales und Sport, Landwirtschaft, Umwelt und Energie, Schule und Kultur, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung      
Ö 4.3  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen betr. Erhalt der wohnortnahen geburtshilflichen Leistungen      
Ö 5  
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldbröl GmbH     V /835/2010  
Ö 6  
Aufgabenwahrnehmung der JUBS als Pflichtaufgabe siehe Ausschuss für Soziales und Sport v. 23.11.2010      
Ö 7  
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Morsbach betreffend der Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Morsbach siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 02.12.2010      
Ö 8  
Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren - siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 02.12.2010      
Ö 9  
Vergnügungssteuersatzung     V /842/2010  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung v. 06.12.2010     II /825/2010  
Ö 11  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Altehufen siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /830/2010  
Ö 12  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /831/2010  
Ö 13  
2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Waldbröl-Wilkenroth, Bereich Nüchels-Weiher siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /832/2010  
Ö 14  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Oben im Appensiefen; Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /837/2010  
Ö 15  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 104 A - Hundeübungsplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /840/2010  
Ö 16  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010     II /841/2010  
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes zur Kenntnis und stellt hierzu fest, dass die vermutete Quelle zwar innerhalb des Plangebietes liegt, jedoch außerhalb des bau-, anlage- oder betriebsbedingten Wirkbereiches des Straßenbauvorhabens. Aufgrund des unklaren Status der vermuteten Quelle wurde trotzdem bei mehreren Begehungen im Verlaufe des Sommers bis in den Frühherbst 2010 eben dieser Bereich besonders beachtet und Auskünfte weiterer Fachplanungsbüros eingeholt. Eine letzte Überprüfung fand Mitte November 2010 statt. Hinweise auf das Vorhandensein der Quelle gab es dadurch nicht. Auch die Vegetation des vermuteten Quellenumfeldes weist keine feuchtigkeitsanzeigenden Arten auf. Auf eine weitere Begehung im Frühjahr 2011 kann deshalb verzichtet werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein empfindlicher Quellbereich von der Planung betroffen ist.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Abwägung über das Straßenbauprojekt der Evangelischen-Christen-Baptisten Gemeinde die Erhaltung des kulturhistorisch bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden Biotoptypen und Biotopstrukturen planerisch im Vordergrund stand. Es wurde eine Trasse erarbeitet, die diesen Anforderungen vollinhaltlich gerecht wird. Eine weitere Verschiebung in südöstliche Richtung ist nicht erforderlich. Auch werden keine ergänzenden fachplanerischen Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

   
    08.12.2010 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt bei 3 Enthaltungen die Stellungnahme des Geologischen Dienstes zur Kenntnis und stellt hierzu fest, dass die vermutete Quelle zwar innerhalb des Plangebietes liegt, jedoch außerhalb des bau-, anlage- oder betriebsbedingten Wirkbereiches des Straßenbauvorhabens. Aufgrund des unklaren Status der vermuteten Quelle wurde trotzdem bei mehreren Begehungen im Verlaufe des Sommers bis in den Frühherbst 2010 eben dieser Bereich besonders beachtet und Auskünfte weiterer Fachplanungsbüros eingeholt. Eine letzte Überprüfung fand Mitte November 2010 statt. Hinweise auf das Vorhandensein der Quelle gab es dadurch nicht. Auch die Vegetation des vermuteten Quellenumfeldes weist keine feuchtigkeitsanzeigenden Arten auf. Auf eine weitere Begehung im Frühjahr 2011 kann deshalb verzichtet werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein empfindlicher Quellbereich von der Planung betroffen ist.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt bei 3 Enthaltungen die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Abwägung über das Straßenbauprojekt der Evangelischen-Christen-Baptisten Gemeinde die Erhaltung des kulturhistorisch bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden Biotoptypen und Biotopstrukturen planerisch im Vordergrund stand. Es wurde eine Trasse erarbeitet, die diesen Anforderungen vollinhaltlich gerecht wird. Eine weitere Verschiebung in südöstliche Richtung ist nicht erforderlich. Auch werden keine ergänzenden fachplanerischen Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt bei 3 Enthaltungen die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Ö 17  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 mit Investitionsprogramm bis 2014 - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 18  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil      
Ö 19  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 20     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil      
N 21     Übernahme einer Ausfallbürgschaft      
N 22     Abschluss eines Betriebsführungsvertrages für die öffentliche Straßenbeleuchtung      
N 23     Personalangelegenheit; hier: Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Waldbröl GmbH      
N 24     Vergaben      
N 24.1     Vergabe der Leistungen zur TV-Befahrung des Kanalisationsnetzes im Rahmen der Zweitbefahrung (1. Phase)      
N 24.2     Neubau Mensa / Sanierung Turnhalle Gymnasium; hier: Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten      
N 25     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 26     Nichtöffentliche Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen Peter Koester