Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich „Hardtweg“ mit der Abgrenzung im Anlageplan unter Berücksichtigung einer Grundstückstiefe von 30 m.
24.09.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt bei einer Enthaltung und einer Ja-Stimme den Änderungsantrag von StV. Hein mehrheitlich ab.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich die Aufstellung der 9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich „Hardtweg“ mit der Abgrenzung im Anlageplan unter Berücksichtigung einer Grundstückstiefe von 30 m.
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