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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Vorstellung eines Bebauungskonzeptes an der Homburger Straße durch Herrn Usik, Vidale Schnitzler Architekten      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/720/2022  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/765/2022  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 - Campingpark - der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/752/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht in vollem Umfang der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die Hinweise wurden in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Der Stadtrat stellt fest, dass der Oberbergische Kreis durch die Aufnahme der Hinweise im Rahmen der Behördenbeteiligung nunmehr keine Bedenken mehr vorträgt.

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2022 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 Campingpark der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GO NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV NRW S. 490) i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) folgende

 

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

(1)    Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 Campingpark der Marktstadt Waldbröl.

 

(2)    Das Aufhebungsgebiet ergibt sich aus dem Anlageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

(3)    Dieser Satzung beigefügt ist die Begründung mit dem Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Im Auftrag

 

 

Jan Kiefer

 

 

 

   
    26.09.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 5 - (offen)
   

 

 

Beschluss zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht einstimmig in vollem Umfang der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die Hinweise wurden in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass der Oberbergische Kreis durch die Aufnahme der Hinweise im Rahmen der Behördenbeteiligung nunmehr keine Bedenken mehr vorträgt.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2022 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 Campingpark der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GO NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV NRW S. 490) i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) folgende

 

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

(1)    Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 Campingpark der Marktstadt Waldbröl.

 

(2)    Das Aufhebungsgebiet ergibt sich aus dem Anlageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

(3)    Dieser Satzung beigefügt ist die Begründung mit dem Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Aufhebung BP 101 -Planzeichnung (971 KB) PDF-Dokument (963 KB)    
   
    28.09.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

 

Beschluss zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht in vollem Umfang der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die Hinweise wurden in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass der Oberbergische Kreis durch die Aufnahme der Hinweise im Rahmen der Behördenbeteiligung nunmehr keine Bedenken mehr vorträgt.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig in seiner Sitzung am 28.09.2022 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 Campingpark der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GO NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV NRW S. 490) i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) folgende

 

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

(1)    Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 Campingpark der Marktstadt Waldbröl.

 

(2)    Das Aufhebungsgebiet ergibt sich aus dem Anlageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

(3)    Dieser Satzung beigefügt ist die Begründung mit dem Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 101A - Rollsportpark Klus - der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/753/2022  
Ö 7  
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
Enthält Anlagen
III/758/2022  
Ö 8  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/759/2022  
Ö 9  
Verbesserung Aufenthaltsqualität Kirchenhecke  
Enthält Anlagen
I/733/2022  
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben