Beschluss zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht einstimmig in vollem Umfang der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die Hinweise wurden in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass der Oberbergische Kreis durch die Aufnahme der Hinweise im Rahmen der Behördenbeteiligung nunmehr keine Bedenken mehr vorträgt.
Satzungsbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2022 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 – Campingpark – der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GO NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV NRW S. 490) i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) folgende
S A T Z U N G
§ 1
(1) Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 – Campingpark – der Marktstadt Waldbröl.
(2) Das Aufhebungsgebiet ergibt sich aus dem Anlageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.
(3) Dieser Satzung beigefügt ist die Begründung mit dem Umweltbericht.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.