Beschluss :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Enthaltung einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen zu den Eingaben der Träger öffentlicher Belange:
Zu 1. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 28.10.2021 und 20.12.2021
Landschaftspflege, Artenschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die angeregte Vermeidungsmaßnahme bezüglich der Fällzeitbeschränkung ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Die funktionale Trennung der „Brölaue“ vom geplanten „Rollsportpark Klus“ erfolgt durch den notwendigen Betriebsweg. Eine Störung der naturnahmen Entwicklung des Gewässerbereichs ist nicht zu befürchten. Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt. Es ist eine landschaftliche Einbindung der Anlage durch Pflanzung lebensraumtypischer Bäume und Sträucher vorgesehen. Deutliche und weithin sichtbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht gegeben.
Gewässerschutz
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Bodenschutz
Der Stadtrat stimmt den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden dementsprechend angepasst. Das Plangebiet wird gemäß des Altlastenerlasses NRW in den Planunterlagen gekennzeichnet.
Immissionsschutz
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.
Polizei NRW, Direktion Verkehr
Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Niederhof“ auf Grund des in der Einmündung auf der Zubringerstraße erhaben durchzuführenden Rad-/Gehwegs zukünftig verkehrlich nachrangig wird. Dadurch werden sowohl die Verkehrsstärke als auch die mögliche Geschwindigkeit gegenüber dem derzeitigen Zustand stark reduziert und die anzulegenden Parkplatzflächen können sicher ausgeführt werden. Die Straße „Niederhof“ ist als Tempo-30-Zone angeordnet.
Der Stadtrat entspricht der Anregung des Oberbergischen Kreises zur Planung einer Sperre / Umlaufsperre auf der Zuwegung zum Rollsportpark im Bereich der Überquerungshilfe. Die Einfahrt soll nur für Betriebsfahrzeuge möglich sein. Eine Umfahrungsmöglichkeit der Sperre wird unterbunden.
Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 08.04.2022
Landschaftspflege, Artenschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die landschaftspflegerischen Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen des Umweltberichts sind zeitnah umzusetzen. Die Auszäunung der renaturierten Brölaue sowie der Grünfläche mit dem Planziel „natürliche Sukzession“ soll bei Bedarf erfolgen.
Gewässerschutz
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der Entsorgung des Niederschlagswassers möglichst über die belebte Bodenzone und der damit verbundenen Notwendigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Bodenschutz
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Immissionsschutz
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zu Kenntnis, dass durch das Vorhaben entsprechend der vorliegenden Schallimmissionsprognose keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen entstehen werden.
Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.
Polizei NRW, Direktion Verkehr
Der Stadtrat stellt fest, dass den Anregungen des Oberbergischen Kreises aus polizeilicher Sicht entsprochen wurde.
Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk vom 29.10.2021
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl hinsichtlich der Entsorgung des Schmutz- und des Niederschlagswassers zur Kenntnis.
Der Stadtrat stellt fest, dass sich das Grundstück für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl im planungsrechtlichen Außenbereich befindet. Vorhaben der Abwasserwirtschaft sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Somit bedarf es keines Bebauungsplans für die Realisierung des Beckens. Dem Antrag des Abwasserwerks wird insofern nicht entsprochen.
Satzungsbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme dem Stadtrat folgenden Satzungsbeschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Im Auftrag
Jan Kiefer