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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 21.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg      
Ö 1.2  
Instandsetzung des Wirtschaftsweges von der Nutscheidstraße bis zur Stadtgrenze im Bereich Fort Ommeroth      
Ö 1.3  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB über die Grenzen des bebauten Bereiches im Außenbereich Wehn der Stadt Waldbröl      
Ö 1.4  
"Friedensmauer Waldbröl - Erhaltung und Umgestaltung zur längsten Klettermauer Nordrhein-Westfalens"      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung einer Sternwarte in der Nähe von Schnörringen durch Herr Dr. Eversberg      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zum Ausbau der Alsbergstraße durch das Planungsbüro Schneider Oster Siepe      
Ö 4  
Vorstellung der Planung für die Errichtung des KVP Kaiserstraße / Gartenstraße / Brölbahnstraße durch das Planungsbüro Donner und Marenbach      
Ö 5  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg     60/676/2009  
Ö 6  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB über die Grenzen des bebauten Bereiches im Außenbereich Wehn der Stadt Waldbröl     60/677/2009  
Ö 7  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen     60/680/2009  
    21.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.09.2008:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in vollem Umfange statt. Das Plangebiet der 1. Ergänzungssatzung für Alfenzingen wird auf den bebauten Bereich im Außenbereich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben reduziert. Die Löschwasserversorgung ist in ausreichendem Maße sichergestellt.

 

Satzungsbeschluss:

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 2.500), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegen gehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    23.09.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises einstimmig in vollem Umfange statt. Das Plangebiet der 1. Ergänzungssatzung für Alfenzingen wird auf den bebauten Bereich im Außenbereich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben reduziert. Die Löschwasserversorgung ist in ausreichendem Maße sichergestellt.

 

Der Rat fasst einstimmig folgenden

 

Satzungsbeschluss:
 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 2.500), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegen gehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 8  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl     60/679/2009  
Ö 9  
1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 62 - Wilkenroth westlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/678/2009  
Ö 10  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl (Neufassung der textlichen Festsetzungen)     60/674/2009  
Ö 11  
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     60/675/2009  
Ö 12  
11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/681/2009  
Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Hermesbuschweges     60/683/2009  
Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Wienhellerweges, Martin-Breuer-Weges und eines Teilstückes des Isengartens     60/682/2009  
Ö 15  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße (zwischen Löher Weg und Kreisverkehrsplatz Wiedenhof)     60/684/2009  
Ö 16  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 17  
Bekanntgaben      
N 18     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 19     Bekanntgaben