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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 21.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg      
Ö 1.2  
Instandsetzung des Wirtschaftsweges von der Nutscheidstraße bis zur Stadtgrenze im Bereich Fort Ommeroth      
Ö 1.3  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB über die Grenzen des bebauten Bereiches im Außenbereich Wehn der Stadt Waldbröl      
Ö 1.4  
"Friedensmauer Waldbröl - Erhaltung und Umgestaltung zur längsten Klettermauer Nordrhein-Westfalens"      
Ö 2  
Vorstellung der Planung zur Errichtung einer Sternwarte in der Nähe von Schnörringen durch Herr Dr. Eversberg      
Ö 3  
Vorstellung der Planung zum Ausbau der Alsbergstraße durch das Planungsbüro Schneider Oster Siepe      
Ö 4  
Vorstellung der Planung für die Errichtung des KVP Kaiserstraße / Gartenstraße / Brölbahnstraße durch das Planungsbüro Donner und Marenbach      
Ö 5  
6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hülbachweg     60/676/2009  
Ö 6  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB über die Grenzen des bebauten Bereiches im Außenbereich Wehn der Stadt Waldbröl     60/677/2009  
Ö 7  
1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich im Außenbereich Alfenzingen     60/680/2009  
Ö 8  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl     60/679/2009  
Ö 9  
1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 62 - Wilkenroth westlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/678/2009  
Ö 10  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl (Neufassung der textlichen Festsetzungen)     60/674/2009  
Ö 11  
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Gerberstraße / Vor dem Löh im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     60/675/2009  
Ö 12  
11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)     60/681/2009  
    21.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogene 11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl im Bereich Adolf-Kolping-Straße gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl im Bereich Adolf-Kolping-Straße, Gemarkung Hermesdorf, Flur 60, Flurstücke Nr. 140 teilweise und 152, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

(1)   Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    23.09.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogene 11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl im Bereich Adolf-Kolping-Straße gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 11. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl im Bereich Adolf-Kolping-Straße, Gemarkung Hermesdorf, Flur 60, Flurstücke Nr. 140 teilweise und 152, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

(1)   Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Hermesbuschweges     60/683/2009  
Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Wienhellerweges, Martin-Breuer-Weges und eines Teilstückes des Isengartens     60/682/2009  
Ö 15  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Friedrich-Engelbert-Weg / Landrat-Maurer-Straße (zwischen Löher Weg und Kreisverkehrsplatz Wiedenhof)     60/684/2009  
Ö 16  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 17  
Bekanntgaben      
N 18     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 19     Bekanntgaben