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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 27.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Detlef Baldamus      
Ö 3  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 4     Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 4.1  
Antrag der Frau Jennifer Steiniger zur Ächtung des N*Wortes  
Enthält Anlagen
I/932/2023  
Ö 5     Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anfrage der FDP-Fraktion zum Gebäudeenergiegesetz  
Enthält Anlagen
I/899/2023  
Ö 5.2  
Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Wasserstoff  
Enthält Anlagen
I/928/2023  
Ö 5.3  
Anfrage der FDP-Fraktion zur Umgehungsstraße K 28  
Enthält Anlagen
III/936/2023  
Ö 6     Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 6.1  
Antrag der FDP-Fraktion: Wheelmap.org  
Enthält Anlagen
I/891/2023  
Ö 6.2  
Antrag der SPD-Fraktion zur Umwidmung der Goethestraße zu einer Fahrradstraße sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 20.6.2023  
Enthält Anlagen
III/894/2023  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Antrag der SPD-Fraktion: Prüfung Steuer auf Einwegverpackungen  
Enthält Anlagen
I/903/2023  
Ö 6.4  
Antrag der SPD-Fraktion: Verzicht auf Silvesterfeuerwerk  
Enthält Anlagen
I/902/2023  
Ö 6.5  
Antrag der SPD-Fraktion:Erlass einer Baumschutzsatzung  
Enthält Anlagen
I/904/2023  
Ö 6.6  
Antrag der FDP-Fraktion zur Einführung eines eigenverantwortlichen Budgets f.d. Jugendbeirat  
Enthält Anlagen
I/929/2023  
Ö 6.7  
Antrag der FDP-Fraktion zur Einrichtung einer Prüfgruppe zur Multifunktionalen Halle  
Enthält Anlagen
I/930/2023  
Ö 6.8  
Antrag der SPD-Fraktion auf Fortsetzung der Förderung d. Präventionsprogramms f. unsere Schulen  
Enthält Anlagen
I/940/2023  
Ö 6.9  
Antrag der FDP-Fraktion auf Ausschussumbesetzungen      
Ö 7  
Interkommunaler Windpark Nutscheid in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Windeck und der Gemeinde Ruppichteroth hier: Grundsatzbeschluss  
Enthält Anlagen
III/901/2023  
Ö 8  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betr. Konkretisierung der Ziele zum "Interkommunalen Windpark Nutscheid".  
Enthält Anlagen
I/931/2023  
Ö 9  
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2024 und Haushaltsrede der Bürgermeisterin     V/942/2023  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 11 D "Hermesdorf - Biebelshofer Weg" der Marktstadt Waldbröl sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung vom 18.9.2023  
Enthält Anlagen
III/914/2023  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 175, 51545 Waldbröl, “Auf den Krämershäuen”, nordöstlich der Ortschaft Biebelshof  
Enthält Anlagen
III/885/2023  
Ö 12  
Absicht zur Einziehung einer Teilfläche des Wirtschaftsweges, Gemarkung Hermesdorf, Flur 47, Flurstück 557 (ehemals 81) innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 51 - Hermesdorf sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 20.6.2023  
Enthält Anlagen
III/892/2023  
Ö 13  
Antrag auf Einziehung des öffentlichen Stichweges Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück 76 in Waldbröl-Helzen sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 26.9.2023  
Enthält Anlagen
III/905/2023  
Ö 14  
Antrag auf Einziehung und Erwerb des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück Nr. 82 in Helzen, 51545 Waldbröl sh. Umweltausschuss v. 8.8.2023  
Enthält Anlagen
III/913/2023  
Ö 15  
Straßen- und Wegekonzept der Marktstadt Waldbröl 2024-2028 sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 26.9.2023 a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen     III/943/2023  
Ö 16  
Abwasserbeseitigungskonzept der Marktstadt Waldbröl, 9. Erweiterung sh. Betriebsausschuss v. 31.8.2023  
Enthält Anlagen
IV/920/2023  
Ö 17  
Vorstellung der Jahresabschlussprüfung durch PKF und Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerkes sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2023  
Enthält Anlagen
IV/925/2023  
Ö 18  
Gewinnverwendungsbeschluss des Abwasserwerkes 2022 sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2023  
IV/926/2023  
Ö 19  
Wahl des Wirtschaftsprüfers 2023 sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2023  
IV/927/2023  
Ö 20  
Haushaltsüberschreitungen 2023  
Enthält Anlagen
V/939/2023  
Ö 21  
Deutschlandticket im Schülerverkehr  
Enthält Anlagen
I/944/2023  
Ö 22  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2022  
Enthält Anlagen
V/921/2023  
Ö 23     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 23.1  
Erlass der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die der Marktstadt Waldbröl entstehenden Kosten des Ausbaus der Bahnhofstraße Ost in Waldbröl vom ……  
Enthält Anlagen
III/945/2023  
Ö 23.2  
Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Bahnhofstraße Ost  
III/946/2023  
    VORLAGE
   

 

   
    26.09.2023 - Ausschuss für Bauen und Verkehr
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung dem Rat der Marktstadt Waldbröl festzustellen, dass die Anlage Bahnhofstraße Ost vom KVP Friedenstraße bis zur Kaiserstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

Für die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Bahnhofstraße Ost ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung wie folgt:

 

 

 

a)    Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt                                                                      562.004,74 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 95 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS                  - 533.904,50 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

als Hauptverkehrsstraße 

 

wird der zu verteilende Aufwand von                                                               28.100,24 €

                                                                                                                         ==========

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstr. Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 28.100,24 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

28.100,24 € zu verteilender Aufwand = 1,2804 € / m²

21.946 m² Verteilfläche    

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,2804 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

 

b)   Rad-Gehweg                           

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS)

ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt                                             196.855,26 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS           -147.641,45 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

 als Hauptverkehrsstraße 

 

wird der zu verteilende Aufwand von                                                       49.213,81 €

 

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 49.213,81 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. 

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

49.213,81 € zu verteilender Aufwand =  2,2425 € / m²

21.946 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,2425 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

 

c)   Straßenbeleuchtung und Strassenentwässerung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte               

beitragsfähige Aufwand beträgt                                                               174.249,93 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS            -130.687,45 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

als Hauptverkehrsstraße

 

wird der zu verteilende Aufwand von                                                        43.562,48 €

                                                                                                                  =========

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 43.562,48 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

 

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

43.562,48 € zu verteilender Aufwand = 1,9850 € / m²

21.946 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,9850 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Gesamtbeitrag beträgt mithin 5,5079 €/m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung der Anlage Bahnhofstraße – Ost unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 294, 110, 342 und 343, sowie die Grundstücke der Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstücke 166, 323, 482, 306, 684, 794, 793, 726, 526, 681 und 682.

 

 

 

 

   
    27.09.2023 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 23.2 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig bei einer Enthaltung fest, dass die Anlage Bahnhofstraße Ost vom KVP Friedenstraße bis zur Kaiserstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Bahnhofstraße Ost ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung wie folgt:

 

 

 

a)    Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt                                                                      562.004,74 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 95 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              - 533.904,50 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

als Hauptverkehrsstraße 

 

wird der zu verteilende Aufwand von                                           28.100,24 €

 

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstr. Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 28.100,24 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

28.100,24 € zu verteilender Aufwand = 1,2804 € / m²

21.946 m² Verteilfläche    

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,2804 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b)   Rad-Gehweg                           

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS)

ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt                                             196.855,26 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS         -147.641,45 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

 als Hauptverkehrsstraße 

wird der zu verteilende Aufwand von                                     49.213,81 €

                                                                                                               

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 49.213,81 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. 

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

49.213,81 € zu verteilender Aufwand =  2,2425 € / m²

21.946 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,2425 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

c)   Straßenbeleuchtung und Strassenentwässerung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte               

beitragsfähige Aufwand beträgt                                                               174.249,93 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS          -130.687,45 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

als Hauptverkehrsstraße

 

wird der zu verteilende Aufwand von                                      43.562,48 €

                                                                                                                                                            

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 43.562,48 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

43.562,48 € zu verteilender Aufwand = 1,9850 € / m²

21.946 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,9850 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Gesamtbeitrag beträgt mithin 5,5079 €/m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung der Anlage Bahnhofstraße Ost unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 294, 110, 342 und 343, sowie die Grundstücke der Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstücke 166, 323, 482, 306, 684, 794, 793, 726, 526, 681 und 682.

 

 

 

 

Ö 24  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 25     Vergabe der Unterhaltsreinigung      
N 26     Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung - Gesamtschule Waldbröl; Vergabe der Einrichtung des Fachraumes Chemie      
N 27     Berichte aus Vertretungen u. Verbänden      
N 28     Städtebauliche Entwicklung Merkur-Areal: Baufeld Bahnhofstraße sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 18.9.2023      
N 29     Innenstadtquartier Merkur Aufhebung des Beschlusses zum Verkauf des Grundstücks an der Kaiserstraße an die KPBAG Immobillien GmbH & Co.KG sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 18.9.2023      
N 30     Innenstadtquartier Merkur Grundstücksausschreibung, Investorenansprache und –auswahl für drei Baufelder – zwei Baufelder an der Kaiserstraße und ein Baufeld an der Bahnhofstraße Ergebnis des Verhandlungsverfahrens Aufgabe der ursprünglichen Investitionsabsichten des Investors KPBAG Aufhebung der bisherigen Ausschreibung für die zwei Baufelder an der Kaiserstraße Erneute, öffentliche Ausschreibung der zwei Baufelder an der Kaiserstraße sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 18.9.2023      
N 31     Nichtöffentliche Bekanntgaben