Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung am
08.12.2004 den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt
Waldbröl zum 31.12.2003 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.06.1988 in der vorgelegten Form mit
einer
Bilanzsumme von6.179.514,35
€
und
einem Verlust aus der Gewinn- u. Verlustrechnung von37.589,76 €
festzustellen.
Behandlung
des Jahresverlustes
a)
auf neue Rechnung vorzutragen37.589,76 €
08.12.2004 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig in seiner
Sitzung am 08.12.2004 den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserwerkes
der Stadt Waldbröl zum 31.12.2003 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung
(EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.06.1988 in der vorgelegten Form
mit
einer
Bilanzsumme von6.179.514,35
€
und
einem Verlust aus der Gewinn- u. Verlustrechnung von37.589,76 €
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW;
hier: Veräußerung einer ca. 872 qm großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich Blumenweg/Rosenhang in Waldbröl
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW;
hier: Veräußerung einer ca. 831 qm großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich Blumenweg/Rosenhang in Waldbröl