Beschluss zu 1. Anregungen der Wehrbereichsverwaltung West:
Der Stadtrat nimmt bei einer Enthaltung die Hinweise der
Wehrbereichsverwaltung zur Kenntnis. Die Landesluftfahrtbehörde ist im
Verfahren beteiligt worden, hat jedoch keine Anregungen vorgetragen. Die
Vorgaben sind im Baugenehmigungsverfahren zu beachten.
Beschuss zu 2. Anregungen des RWE:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen der RWE Rhein-Ruhr Net
Service GmbH bei einer Enthaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass diese
Detailfragen im Baugenehmigungsverfahren zu klären sind. Die Freileitung des
RWE befindet sich mindestens 60 m außerhalb des Plangebietes, so dass die
Bestimmungen sicher eingehalten werden können.
Beschluss zu 3. Anregungen des Aggerverbandes:
Der Stadtrat weist die
Anregungen des Aggerverbandes bei einer Enthaltung zurück. Regenwassereinleitungen
in Gewässer sind aufgrund der Errichtung von Windkraftanlagen nicht zu
erwarten. Nahe der Grenze des Geltungsbereiches der Vorrangfläche verläuft
lediglich der Harscheider Bach und nicht der Amichsbach oder ein weiterer
Siefen. Der Schutzstreifen zum Harscheider Bach wird von der vorliegenden
Planung jedoch nicht berührt.
Beschlussvorschlag
zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Der Stadtrat beschließt
bei einer Enthaltung die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das
Gesamtgebiet der Stadt Waldbröl mit Darstellung einer Vorrangfläche für die
Windenergienutzung im Bereich Hoff-Nordwest gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den
Darstellungen des Anlageplanes und dem Erläuterungsbericht hierzu.
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW;
hier: Veräußerung einer ca. 872 qm großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich Blumenweg/Rosenhang in Waldbröl
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW;
hier: Veräußerung einer ca. 831 qm großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich Blumenweg/Rosenhang in Waldbröl