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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 08.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:15 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Verpflichtung einer Stadtverordneten      
Ö 2  
Ehrung von Stadtverordneten      
Ö 3  
Verleihung des Ehrenschildes an Hermann-Josef Bauermann und Eintrag in das Goldene Buch      
Ö 4  
Besetzung von Gremien (Verfasser : Thiel, Christoph)  
10/137/2004  
Ö 5  
Genehmigung der Ratsniederschrift vom 13.10.04      
Ö 6  
Anregungen / Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 7  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 8  
Anfragen      
Ö 9  
Anträge der Stadtratsfraktionen / Stadtverordneten      
Ö 10  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2005 mit Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept bis 2009 - Unterlagen werden nachgereicht -      
Ö 11  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2004 (Verfasser : Döhl-Becher, Petra)  
20/136/2004  
Ö 12  
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2004 (Verfasser : Domke, Ulrich)  
50/125/2004  
Ö 13  
Übernahme der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises (Verfasser : Thiel, Christoph)  
10/127/2004  
Ö 14  
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Waldbröl; hier: Neufassung (Verfasser : Petri, Rolf)  
20/134/2004  
Ö 15  
Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der Gewinnverwendung für das Wirtschaftsjahr 2003 für das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl (Verfasser : Josifek, Jan)  
20/128/2004  
Ö 16  
Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der Gewinnverwendung für das Wirtschaftsjahr 2003 für das Wasserwerk der Stadt Waldbröl (Verfasser : Josifek, Jan)  
20/129/2004  
Ö 17  
Beratung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2005 für das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl (Verfasser : Josifek, Jan)  
20/130/2004  
Ö 18  
Beratung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2005 für das Wasserwerk der Stadt Waldbröl (Verfasser : Josifek, Jan)  
20/131/2004  
Ö 19  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gesamtgebiet der Stadt Waldbröl mit Darstellung einer Vorrangfläche für die Windenergienutzung im Bereich Hoff-Nordwest (Verfasser : Knott, Rolf)      
Ö 20  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Rossenbach, Bereich Hülbachweg (Verfasser : Knott, Rolf)  
60/138/2004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag zu 1

Beschlussvorschlag zu 1. Stellungnahme des RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE Rhein-Ruhr Net Service zur Kenntnis. Die Vorgaben werden an die Bauherren weitergeleitet.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis und stellt fest, dass im Bereich der Ergänzungssatzung keine Wald- oder Gewässerabstände (Uferschutzstreifen) betroffen sind.

 

 

Beschlussvorschlag zu 3. Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt den Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises in vollem Umfange statt.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 5. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rossenbach im Bereich Hülbachweg folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NRW S. 254) i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2004 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach in der Fassung der 4. Ergänzung vom 08.05.2002 wird im Bereich Hülbachweg um einzelne Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstück Nr. 34.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung  besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    08.12.2004 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
    Beschluss zu 1

 

Beschluss zu 1. Stellungnahme des RWE:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des RWE Rhein-Ruhr Net Service zur Kenntnis. Die Vorgaben werden an die Bauherren weitergeleitet.

 

 

Beschluss zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis und stellt fest, dass im Bereich der Ergänzungssatzung keine Wald- oder Gewässerabstände (Uferschutzstreifen) betroffen sind.

 

 

Beschluss zu 3. Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt den Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises einstimmig in vollem Umfange statt.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 5. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rossenbach im Bereich Hülbachweg folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NRW S. 254) i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2004 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach in der Fassung der 4. Ergänzung vom 08.05.2002 wird im Bereich Hülbachweg um einzelne Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstück Nr. 34.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung  besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ö 21  
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; hier: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2951.5101.2 für die Erneuerung der Entwässerungsrinne der Laufbahn im Stadion - Schulsportzentrum - (Verfasser : Döhl-Becher, Petra)  
20/135/2004  
Ö 22  
Bekanntgaben      
N 23     Vergabe des Auftrages zum Bau des RRB Mecklenburger Straße      
N 24     Vergabe der Arbeiten für den Ausbau der Denkmalstraße mit Anbindung an die L 38 (Homburger Straße) und den Höhenweg (Verfasser : Schröder, Hartmut)      
N 25     Vergabe der Arbeiten für die Erschließung B-Plan 10 A, Friedrich-Engelbert-Weg, 2. BA (Verfasser : Schröder, Hartmut)      
N 26     Grunderwerb Parkplatz Nümbrechter Straße / Bertha-von-Suttner-Straße (Verfasser : Knott, Rolf)      
N 27     Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; hier: Veräußerung einer ca. 872 qm großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich Blumenweg/Rosenhang in Waldbröl      
N 28     Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; hier: Veräußerung einer ca. 831 qm großen unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich Blumenweg/Rosenhang in Waldbröl      
N 29     Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen      
N 30     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 31     Bekanntgaben