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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 25.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö   
- Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes - Verabschiedung des Beigeordneten Ralf Berensmeier      
Ö 1  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO Antrag der Anwohner des Ferienhaus-/Wohngebietes Ortsteil Helten - Anschluss des Gebietes an die Kanalisierung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anfragen der Stadtratsfraktionen / Stadtverordneten      
Ö 3.1  
Anfrage der CDU-Fraktion betr. Toilettenanlage am Busbahnhof      
Ö 3.2  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Schilderaustausch am Jüterbog-Kreisel      
Ö 3.3  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Einbahnstraßenregelung am Brahmsweg      
Ö 3.4  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. defekte Straßenbeleuchtung      
Ö 3.5  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Strategie zur Wirtschaftsförderung      
Ö 3.6  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Zukunft der Landesdienststellen in Waldbröl      
Ö 3.7  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Sachstand Merkur-Haus      
Ö 3.8  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Ampelschaltung an der Boxberger Brücke      
Ö 3.9  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Sachstand Gründung Stadtmarketinggesellschaft      
Ö 3.10  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Ampelschaltung Gartenstraße      
Ö 3.11  
Anfrage der SPD-Fraktion betr. Sachstand alter Standort Petz-Markt      
Ö 4  
Anträge der Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Antrag der StV. Höfer betreffend den Schulhof Hermesdorf      
Ö 4.2  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Hausaufgabenbetreuung      
Ö 4.2.2  
Erstellung einer Broschüre der Angebote für Kinder und Jugendliche      
Ö 4.2.3  
Auflistung von Bau- und Sanierungsarbeiten an Waldbröler Schul- und Sportstätten      
Ö 4.2.4  
Auflistung der Träger von Kinder- und Jugendarbeit      
Ö 4.2.5  
Schulwegsicherung im Bereich der GGS Hermesdorf      
Ö 4.2.6  
Überprüfung der aufgepflasterten Schwellen auf den Straßen der Stadt      
Ö 4.2.7  
Umbesetzung in den Ausschüssen      
Ö 4.3  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Erweiterung Taxibus-Angebot      
Ö 4.3.2  
Preisalternativen für Strom, Gas und Öl      
Ö 5  
Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
10/328/2006  
Ö 6  
1. Nachtrag zur Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2006  
20/330/2006  
Ö 7  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2006  
20/350/2006  
Ö 8  
36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Bitzenweg Bebauungsplan Nr. 26 - Waldbröl-Bitzenweg - der Stadt Waldbröl  
60/346/2006  
Ö 9  
35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Schnörringen  
60/347/2006  
Ö 10  
38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch  
60/348/2006  
Ö 11  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Waldbröl nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BauGB für Wilkenroth, westlicher Teil  
60/349/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag zu 1

Beschlussvorschlag zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Waldbröl um einen Einfachen Bebauungsplan handelt, der ausschließlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie örtliche Gestaltungsvorschriften beinhaltet. Es handelt sich um einen bereits fast vollständig bebauten Bereich nach § 34 BauGB. Der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch den Bebauungsplan nicht wesentlich verändert.

 

Regenwassereinleitung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass das Thema „Erschließung“ nicht Gegenstand des Einfachen Bebauungsplanes ist. Somit ist die Regenentwässerung anlässlich eines jeden Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

 

Uferschutzstreifen:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) die erforderlichen Uferschutzstreifen – mindestens 5 m  ab Böschungsoberkante je Seite – freigehalten werden. Wo es möglich war, wurde ein wesentlich größerer Abstand gewahrt. In einem Fall – Grundstück Denklinger Straße / Ecke Nüchels-Weiher – ist der Bachlauf mit einem Wohnhaus überbaut. Deshalb kann der Uferschutzstreifen hier nicht eingehalten werden. Der Bestand der baulichen Anlage wurde zur überbauen Grundstücksfläche erklärt. Weitergehende Festsetzungen trifft der Einfache Bebauungsplan nicht.

 

Ausgleichsmaßnahmen:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Bebauungsplan nicht der Eingriffsregelung unterliegt, weil mit ihm keine zusätzlichen planungsrechtlich abzusichernden Baumöglichkeiten geschaffen werden, sondern gegenüber den bisher nach § 34 BauGB zulässigen Eingriffen Reduzierungen vorgenommen worden sind. Somit entfallen gem. § 1 a Abs. 3 BauGB Ausgleichsmaßnahmen.

 

Sonstiges:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Zugang zu den Gewässern sichergestellt ist, Gefährdungen durch Überschwemmungen nicht bekannt sind und die Trinkwassertransportleitung bei allen Baumaßnahmen beachtet wird.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Hinweis bezüglich der Bodenbelastung in den Bebauungsplan aufgenommen worden ist und die Bauleitplanung nicht der Eingriffsregelung unterliegt, weil die planungsrechtlich zulässigen Eingriffe mit dem Bebauungsplan reduziert worden sind.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellten vereinfachten Bebauungsplan Nr. 62 – Wilkenroth-westlicher Teil – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. §§ 2, 10 Abs. 1, 13 und § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.09.2006 (BGBl. I S. 2098) in seiner Sitzung am 25.10.2006 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Einfachen Bebauungsplan Nr. 62 – Wilkenroth-westlicher Teil – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen. In seinem Geltungsbereich richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 Abs. 3 BauGB im Übrigen nach § 34 BauGB.

 

 

§ 3

 

(1)   Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes im bisherigen Gebiet nach § 34 BauGB wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert.

 

(2)   Der Bebauungsplan wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt.

 

(3)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(4)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 4

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

   
    25.10.2006 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss zu 1

Beschluss zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Waldbröl um einen Einfachen Bebauungsplan handelt, der ausschließlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie örtliche Gestaltungsvorschriften beinhaltet. Es handelt sich um einen bereits fast vollständig bebauten Bereich nach § 34 BauGB. Der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch den Bebauungsplan nicht wesentlich verändert.

 

Regenwassereinleitung:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass das Thema „Erschließung“ nicht Gegenstand des Einfachen Bebauungsplanes ist. Somit ist die Regenentwässerung anlässlich eines jeden Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

 

Uferschutzstreifen:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) die erforderlichen Uferschutzstreifen – mindestens 5 m  ab Böschungsoberkante je Seite – freigehalten werden. Wo es möglich war, wurde ein wesentlich größerer Abstand gewahrt. In einem Fall – Grundstück Denklinger Straße / Ecke Nüchels-Weiher – ist der Bachlauf mit einem Wohnhaus überbaut. Deshalb kann der Uferschutzstreifen hier nicht eingehalten werden. Der Bestand der baulichen Anlage wurde zur überbauen Grundstücksfläche erklärt. Weitergehende Festsetzungen trifft der Einfache Bebauungsplan nicht.

 

Ausgleichsmaßnahmen:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass der Bebauungsplan nicht der Eingriffsregelung unterliegt, weil mit ihm keine zusätzlichen planungsrechtlich abzusichernden Baumöglichkeiten geschaffen werden, sondern gegenüber den bisher nach § 34 BauGB zulässigen Eingriffen Reduzierungen vorgenommen worden sind. Somit entfallen gem. § 1 a Abs. 3 BauGB Ausgleichsmaßnahmen.

 

Sonstiges:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass der Zugang zu den Gewässern sichergestellt ist, Gefährdungen durch Überschwemmungen nicht bekannt sind und die Trinkwassertransportleitung bei allen Baumaßnahmen beachtet wird.

 

 

Beschluss zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass der Hinweis bezüglich der Bodenbelastung in den Bebauungsplan aufgenommen worden ist und die Bauleitplanung nicht der Eingriffsregelung unterliegt, weil die planungsrechtlich zulässigen Eingriffe mit dem Bebauungsplan reduziert worden sind.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellten vereinfachten Bebauungsplan Nr. 62 – Wilkenroth-westlicher Teil – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. §§ 2, 10 Abs. 1, 13 und § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.09.2006 (BGBl. I S. 2098) in seiner Sitzung am 25.10.2006 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Einfachen Bebauungsplan Nr. 62 – Wilkenroth-westlicher Teil – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen. In seinem Geltungsbereich richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 Abs. 3 BauGB im Übrigen nach § 34 BauGB.

 

 

§ 3

 

(1)   Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes im bisherigen Gebiet nach § 34 BauGB wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert.

 

(2)   Der Bebauungsplan wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt.

 

(3)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(4)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 4

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

Ö 12  
Nachtrag zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die Öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Waldbröl v. 26.10.1998 - sh. Betriebsausschuss v. 28.09.06, TOP 18.1      
Ö 13  
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Waldbröl, 6. Fortschreibung; Änderung mittels Deckblattverfahren - sh. Betriebsausschuss v. 28.09.06, TOP 19      
Ö 14  
Genehmigung von Niederschriften - Ausschuss .f Stadtentwicklung und Bauen v. 15.05.2006 - Ausschuss f. Schule und Kultur v. 16.05.2006 - Betriebsausschuss v. 22.06.2006 - Ausschuss f. Landwirtschaft, Umwelt u. Verkehr v. 25.07.2006 - Betriebsausschuss v. 03.08.3006 - Vergabeausschuss v. 29.08.2006 - Haupt- und Finanzausschuss v. 06.09.2006      
Ö 15  
Bekanntgaben      
N 16     Genehmigung von Niederschriften siehe TOP 14      
N 17     Personalangelegenheit      
N 18     Grundstücksangelegenheit hier: Veräußerung einer unbebauten Grundstücksteilfläche im Bereich der Ernst-Moritz-Arndt-Straße / des Ernst-Wiechert-Weges in Waldbröl      
N 19     Grundstückangelegenheit; hier: Grunderwerb für den geplanten Bau des Kreisverkehrsplatzes Kaiserstraße/ Bahnhofstraße / Dr.-Goldenbogen-Straße in Waldbröl      
N 20     Genehmigung von Dringlichen Entscheidungen - sh. Betriebsausschuss v. 28.09.06, Vorlagen Nrn. 81/332/06 - 81/337/06      
N 21     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 22     Bekanntgaben