Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl gemäß der Abgrenzung des Anlageplanes. Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2001 wird aufgehoben.
29.06.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl gemäß der Abgrenzung des Anlageplanes. Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2001 wird aufgehoben.
06.07.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl gemäß der Abgrenzung des Anlageplanes. Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2001 wird aufgehoben.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie v. 10.05.2011
- Ausschuss für Soziales und Sport v. 25.05.2011
- Haupt- und Finanzausschuss v. 15.06.2011