Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 10 E – Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
29.06.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 10 E – Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
06.07.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 10 E – Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie v. 10.05.2011
- Ausschuss für Soziales und Sport v. 25.05.2011
- Haupt- und Finanzausschuss v. 15.06.2011