Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig:
1. Vorbehaltlich des Beschlusses über den aktuellen Gesetzesentwurf auf Landesebene, der vorsieht, dass Hauseigentümer/innen ihren Kanalanschluss erst dann prüfen lassen müssen, wenn auch die Stadt den öffentlichen Kanal geprüft hat, wird die Frist für die Prüfung der privaten Kanäle auf Dichtigkeit bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. In jedem Fall wird jedoch die Frist für die Durchführung der Dichtheitsprüfung außerhalb der Gebiete, für die eine Frist gesetzlich geregelt ist (Fremdwassereintragsgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) grundsätzlich bis zum längstmöglichen Zeitpunkt verlängert.
2. Bei der Wahl der Prüfmethode findet das jeweils mildeste zulässige Mittel / die einfachste erlaubte Methode Anwendung.
3. Die Vertreter des Rates im Aufsichtsrat der Stadtwerke Waldbröl GmbH werden angewiesen, sich dafür einzusetzen, dass die Stadtwerke die Bürgerinnen und Bürger über die Art und Notwendigkeit der Sanierung unterrichten und ihnen beratend zur Seite stehen. Dies gilt auch für die Beratung zu zinsgünstigen Programmen der NRW-Bank.
StV. Kronenberg gibt zu Protokoll, dass er sich in diesem Fall gerne zugunsten der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waldbröl anweisen lässt.