Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung.
Zu 1. Stellungnahme Eheleute Ursula und Josef Puhl:
Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Eheleute Puhl zurück. Die konkrete Erschließung des westlichen Teilbereiches, der derzeit auch über den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 8, Flurstück Nr. 24 erreicht wird, ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung eines Bebauungsplanes) zu konzipieren. Die Einziehung dieses Wirtschaftsweges war im Übrigen in den 1970er Jahren seitens des Stadtrates dreimal abgelehnt worden, da er für die spätere Erschließung der Grundstücke bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes noch von Bedeutung sein kann.
Zu 2. Stellungnahme Ingo Rahn:
Der Rat stellt fest, dass die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl mit Darstellung einer Wohnbaufläche in der Größenordnung von 1,73 ha aufgestellt wird, um den örtlich angepassten Bedarf neuen Baulandes in den Ortslagen Bröl und Thierseifen für einen mittelfristigen Zeitraum zu gewährleisten. Insgesamt sind hier ca. 15 neue Bauplätze geplant. Die in diesen Ortsteilen vorhandenen planungsrechtlich nach §§ 30 und 34 BauGB derzeit ausgewiesenen Baulücken sind mit ca. 30 anzugeben. Diese Anzahl ist jedoch nur von theoretischer Bedeutung, weil in den Ortslagen die bebaubaren Flächen häufig für den Eigenbedarf vorgehalten werden. Hinzu kommt, dass sich am nördlichen Ortsrand von Bröl und Thierseifen bereits durch Sticherschließungen eine Neubautätigkeit entwickelt hat, die nunmehr kurz- bzw. mittelfristig fortgesetzt werden soll. Ein nicht unerheblicher Teil des Plangebietes ist bereits bebaut.
Der Stadtrat gibt der Anregung des Herrn Ingo Rahn statt, die Obstbäume innerhalb des Plangebietes zu erhalten. Diesbezügliche Aussagen sind bereits in der Begründung und im Umweltbericht zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes enthalten. Die Sicherung erfolgt anlässlich der verbindlichen Bauleitplanung.
Bezüglich des erforderlichen Ausgleichs für die Eingriffe in die Natur und Landschaft entspricht der Stadtrat ebenfalls den Anregungen des Herrn Ingo Rahn. Eine Kompensation für die Eingriffe hat zwingend zu erfolgen. Hier bietet es sich an, dies über das bestehende städtische Ökokonto abzuwickeln oder alternativ eine Ausgleichsfläche zu konzipieren. Unabhängige Gutachten hierfür sind selbstverständlich.
Die von Herrn Rahn angesprochene Störung der Ruhezonen ist nach den Aussagen des vorliegenden Umweltberichtes nicht als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen, weil nur geringe zusätzliche Lärm- und Schadstoffimmissionen zu erwarten sind.
Zu 3. Stellungnahme Wasserwerk:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwerks zur Kenntnis. Im Rahmen der zukünftigen Erschließung des Gebietes sind die entsprechenden Wasserversorgungsleitungen zu erstellen.
Zu 4. Stellungnahme Abwasserwerk:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes zur Kenntnis. Im Rahmen von Erschließungsverträgen sind die erforderlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle herzustellen. Im östlichen Teilbereich an der Thierseifener Straße ist die Schmutzwasserentsorgung geregelt, während die Niederschlagswasserbeseitigung noch sicherzustellen ist. Die Begründung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend angepasst.
Zu 5. Stellungnahme Aggerverband:
Der Stadtrat stimmt der Stellungnahme des Aggerverbandes zu. Das Plangebiet ist in den Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl aufzunehmen.
Zu 6. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise des Landrates zustimmend zur Kenntnis.
Zu 7. Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW:
Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Die Größe des Plangebietes ist bei weitem nicht identisch mit der geplanten Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung. Es befinden sich bereits in der zukünftigen Wohnbaufläche drei bebaute Hausgrundstücke. Im östlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung sind die zusätzlichen Bauflächen ebenfalls bereits Bestandteil von bebauten Grundstücken. Lediglich das westliche Grundstück in einer Größenordnung von ca. 0,7 ha wird tatsächlich nicht mehr der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Eine Beeinträchtigung der Agrarstruktur ist hier also nicht erkennbar, zumal keine zusätzlichen Flächen der Landwirtschaft für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen, sondern hier vielmehr das Ökokonto der Stadt Waldbröl zielführend ist. Die Zahl der vorhandenen Baulücken innerhalb der Ortslage ist für die mittelfristige Entwicklung nicht ausreichend. Letztendlich stellt die hier vorliegende Planung jedoch auch im weitesten Sinne eine Arrondierung zwischen bereits bebauten Bereichen dar. Damit wird das Gebot der Innenentwicklung beachtet.
Offenlagebeschluss:
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen – Nord der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.