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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 26.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Hardtweg, Escherhof (siehe TOP 1.1)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Antrag des Herrn Dipl.-Ing. Architekt Erwin Schmidt, Escherhof 3, 51545 Waldbröl auf Ausweisung eines neuen Baugebietes in Escherhof, Hardtweg      
Ö 1.2  
Antrag der Eheleute Annelie und Kurt Reissig, Dahler Straße 5, 51545 Waldbröl auf Ausweisung der Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 11, Flurstücke Nr. 40 und 218 in Neuenhof      
Ö 2  
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Waldbröl; hier: Vorstellung der Planer Prof. Christl Drey / Dipl.-Ing. Marcus Wilhelm sowie ASS Hamerla / Gruß-Rinck / Wegmann + Partner      
Ö 3  
Entscheidungen zu den Ortsbesichtigungen      
Ö 3.1  
Entscheidung zu TOP 1.1      
Ö 3.2  
Entscheidung zu TOP 1.2      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.06.2011 "Beratung über die Bebauungsplanentwürfe Nr. 10 B und 10 C"      
Ö 5  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.06.2011 "Erstellung einer Satzung zur Anbringung, Abmessung und Ausgestaltung von Werbeanlagen"      
Ö 6  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.06.2011 "Entwicklung eines Konzeptes für die innerstädtische Straßenbegrünung"      
Ö 7  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.08.2011 "Vorrangflächen für Windkraftanlagen"      
Ö 8  
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen - Nord  
III/964/2011  
Ö 9  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl  
III/971/2011  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Wasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zur Kenntnis. Im Rahmen der Erschließung des Gebietes sind die Wasserversorgungsleitungen – soweit erforderlich – zu erstellen. Der mit der Deutschen Annington abzuschließende Erschließungsvertrag wird entsprechende Regelungen enthalten.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Der Erschließungsvertrag, der mit der Deutschen Annington abzuschließen ist, wird zum Inhalt haben, dass sämtliche Baugrundstücke an ein öffentliches Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser anzuschließen sind. Sollte der Privatkanal weiterbetrieben werden, so ist eine leitungsrechtliche Absicherung zugunsten der Stadt Waldbröl vorzusehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht.

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ wird unter Ziff. 4.1.2 (Spielplätze) entsprechend der Ausführungen des Oberbergischen Kreises ergänzt. Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    26.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem  Rat einstimmig bei einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Wasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zur Kenntnis. Im Rahmen der Erschließung des Gebietes sind die Wasserversorgungsleitungen – soweit erforderlich – zu erstellen. Der mit der Deutschen Annington abzuschließende Erschließungsvertrag wird entsprechende Regelungen enthalten.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Der Erschließungsvertrag, der mit der Deutschen Annington abzuschließen ist, wird zum Inhalt haben, dass sämtliche Baugrundstücke an ein öffentliches Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser anzuschließen sind. Sollte der Privatkanal weiterbetrieben werden, so ist eine leitungsrechtliche Absicherung zugunsten der Stadt Waldbröl vorzusehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht.

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ wird unter Ziff. 4.1.2 (Spielplätze) entsprechend der Ausführungen des Oberbergischen Kreises ergänzt. Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    05.10.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Wasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig bei zwei Enthaltungen die Stellungnahme des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zur Kenntnis. Im Rahmen der Erschließung des Gebietes sind die Wasserversorgungsleitungen – soweit erforderlich – zu erstellen. Der mit der Deutschen Annington abzuschließende Erschließungsvertrag wird entsprechende Regelungen enthalten.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig bei zwei Enthaltungen die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Der Erschließungsvertrag, der mit der Deutschen Annington abzuschließen ist, wird zum Inhalt haben, dass sämtliche Baugrundstücke an ein öffentliches Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser anzuschließen sind. Sollte der Privatkanal weiterbetrieben werden, so ist eine leitungsrechtliche Absicherung zugunsten der Stadt Waldbröl vorzusehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig bei zwei Enthaltungen der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht.

 

Der Stadtrat gibt einstimmig bei zwei Enthaltungen der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ wird unter Ziff. 4.1.2 (Spielplätze) entsprechend der Ausführungen des Oberbergischen Kreises ergänzt. Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch - Hermesdorf, Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl  
III/968/2011  
Ö 11  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl  
III/970/2011  
Ö 12  
9. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich Löher Weg  
III/969/2011  
Ö 13  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 14  
Bekanntgaben      
N 15     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16     Bekanntgaben