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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 26.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Hardtweg, Escherhof (siehe TOP 1.1)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Antrag des Herrn Dipl.-Ing. Architekt Erwin Schmidt, Escherhof 3, 51545 Waldbröl auf Ausweisung eines neuen Baugebietes in Escherhof, Hardtweg      
Ö 1.2  
Antrag der Eheleute Annelie und Kurt Reissig, Dahler Straße 5, 51545 Waldbröl auf Ausweisung der Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 11, Flurstücke Nr. 40 und 218 in Neuenhof      
Ö 2  
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Waldbröl; hier: Vorstellung der Planer Prof. Christl Drey / Dipl.-Ing. Marcus Wilhelm sowie ASS Hamerla / Gruß-Rinck / Wegmann + Partner      
Ö 3  
Entscheidungen zu den Ortsbesichtigungen      
Ö 3.1  
Entscheidung zu TOP 1.1      
Ö 3.2  
Entscheidung zu TOP 1.2      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.06.2011 "Beratung über die Bebauungsplanentwürfe Nr. 10 B und 10 C"      
Ö 5  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.06.2011 "Erstellung einer Satzung zur Anbringung, Abmessung und Ausgestaltung von Werbeanlagen"      
Ö 6  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.06.2011 "Entwicklung eines Konzeptes für die innerstädtische Straßenbegrünung"      
Ö 7  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.08.2011 "Vorrangflächen für Windkraftanlagen"      
Ö 8  
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen - Nord  
III/964/2011  
Ö 9  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl  
III/971/2011  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch - Hermesdorf, Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl  
III/968/2011  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Informationen des Geologischen Dienstes zu den Baugrundrisiken (tektonische Störzone im Siefenbereich) zur Kenntnis. Auswirkungen auf das Gewerbegebiet sind nicht erkennbar. Hinsichtlich der Anregung zum Niederschlagswasser ist festzustellen, dass dessen Beseitigung durch Versickerung in der belebten Bodenzone auf dem Lagerplatz für die Zwischenlagerung und Kompostierung von organischen Abfällen des städtischen Baubetriebshofes erfolgt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE bezüglich der Versorgung des Gewerbegebietes sowie hinsichtlich des Straßenbeleuchtungskabels zur Kenntnis. Da innerhalb des Gewerbegebietes ausschließlich ein Lagerplatz errichtet wurde, ist eine weitere Erschließung des Gebietes nicht erforderlich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme  Aggerverband:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich der Freihaltung des Gewässerkorridors von mindestens je 6,00 m Breite auf jeder Seite des Gewässers ab Gewässeroberkante statt. Im Bebauungsplan wurden dementsprechende Festsetzungen getroffen.

 

Der Stadtrat entspricht dem Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung. Die Versickerung des Regenwassers erfolgt auf dem nicht versiegelten Lagerplatz in die belebte Bodenzone. Sollte zukünftig eine Bebauung stattfinden, ist eine Neukonzeption der Niederschlagsentwässerung vorzunehmen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht statt. Der im Planbereich verlaufende Graben mit Gewässer wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft gesichert.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass im geplanten Gewerbegebiet ein nicht versiegelter Lagerplatz des städtischen Bauhofes errichtet worden ist. Das Niederschlagswasser wird hier in die belebte Bodenzone versickert. Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt nicht. Die Begründung des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Innerhalb des Plangebietes sind nunmehr kein Regenklärbecken und kein Regenrückhaltebecken zu errichten. Deshalb erfolgt diesbezüglich keine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Sie werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    26.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Informationen des Geologischen Dienstes zu den Baugrundrisiken (tektonische Störzone im Siefenbereich) zur Kenntnis. Auswirkungen auf das Gewerbegebiet sind nicht erkennbar. Hinsichtlich der Anregung zum Niederschlagswasser ist festzustellen, dass dessen Beseitigung durch Versickerung in der belebten Bodenzone auf dem Lagerplatz für die Zwischenlagerung und Kompostierung von organischen Abfällen des städtischen Baubetriebshofes erfolgt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE bezüglich der Versorgung des Gewerbegebietes sowie hinsichtlich des Straßenbeleuchtungskabels zur Kenntnis. Da innerhalb des Gewerbegebietes ausschließlich ein Lagerplatz errichtet wurde, ist eine weitere Erschließung des Gebietes nicht erforderlich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme  Aggerverband:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich der Freihaltung des Gewässerkorridors von mindestens je 6,00 m Breite auf jeder Seite des Gewässers ab Gewässeroberkante statt. Im Bebauungsplan wurden dementsprechende Festsetzungen getroffen.

 

Der Stadtrat entspricht dem Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung. Die Versickerung des Regenwassers erfolgt auf dem nicht versiegelten Lagerplatz in die belebte Bodenzone. Sollte zukünftig eine Bebauung stattfinden, ist eine Neukonzeption der Niederschlagsentwässerung vorzunehmen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht statt. Der im Planbereich verlaufende Graben mit Gewässer wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft gesichert.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass im geplanten Gewerbegebiet ein nicht versiegelter Lagerplatz des städtischen Bauhofes errichtet worden ist. Das Niederschlagswasser wird hier in die belebte Bodenzone versickert. Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt nicht. Die Begründung des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Innerhalb des Plangebietes sind nunmehr kein Regenklärbecken und kein Regenrückhaltebecken zu errichten. Deshalb erfolgt diesbezüglich keine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Sie werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    05.10.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Informationen des Geologischen Dienstes zu den Baugrundrisiken (tektonische Störzone im Siefenbereich) zur Kenntnis. Auswirkungen auf das Gewerbegebiet sind nicht erkennbar. Hinsichtlich der Anregung zum Niederschlagswasser ist festzustellen, dass dessen Beseitigung durch Versickerung in der belebten Bodenzone auf dem Lagerplatz für die Zwischenlagerung und Kompostierung von organischen Abfällen des städtischen Baubetriebshofes erfolgt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des RWE bezüglich der Versorgung des Gewerbegebietes sowie hinsichtlich des Straßenbeleuchtungskabels zur Kenntnis. Da innerhalb des Gewerbegebietes ausschließlich ein Lagerplatz errichtet wurde, ist eine weitere Erschließung des Gebietes nicht erforderlich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme  Aggerverband:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich der Freihaltung des Gewässerkorridors von mindestens je 6,00 m Breite auf jeder Seite des Gewässers ab Gewässeroberkante statt. Im Bebauungsplan wurden dementsprechende Festsetzungen getroffen.

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig dem Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung. Die Versickerung des Regenwassers erfolgt auf dem nicht versiegelten Lagerplatz in die belebte Bodenzone. Sollte zukünftig eine Bebauung stattfinden, ist eine Neukonzeption der Niederschlagsentwässerung vorzunehmen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht statt. Der im Planbereich verlaufende Graben mit Gewässer wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft gesichert.

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass im geplanten Gewerbegebiet ein nicht versiegelter Lagerplatz des städtischen Bauhofes errichtet worden ist. Das Niederschlagswasser wird hier in die belebte Bodenzone versickert. Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt nicht. Die Begründung des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Innerhalb des Plangebietes sind nunmehr kein Regenklärbecken und kein Regenrückhaltebecken zu errichten. Deshalb erfolgt diesbezüglich keine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Sie werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ö 11  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl  
III/970/2011  
Ö 12  
9. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich Löher Weg  
III/969/2011  
Ö 13  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 14  
Bekanntgaben      
N 15     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16     Bekanntgaben