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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mo, 26.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Hardtweg, Escherhof (siehe TOP 1.1)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Antrag des Herrn Dipl.-Ing. Architekt Erwin Schmidt, Escherhof 3, 51545 Waldbröl auf Ausweisung eines neuen Baugebietes in Escherhof, Hardtweg      
Ö 1.2  
Antrag der Eheleute Annelie und Kurt Reissig, Dahler Straße 5, 51545 Waldbröl auf Ausweisung der Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 11, Flurstücke Nr. 40 und 218 in Neuenhof      
Ö 2  
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Waldbröl; hier: Vorstellung der Planer Prof. Christl Drey / Dipl.-Ing. Marcus Wilhelm sowie ASS Hamerla / Gruß-Rinck / Wegmann + Partner      
Ö 3  
Entscheidungen zu den Ortsbesichtigungen      
Ö 3.1  
Entscheidung zu TOP 1.1      
Ö 3.2  
Entscheidung zu TOP 1.2      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.06.2011 "Beratung über die Bebauungsplanentwürfe Nr. 10 B und 10 C"      
Ö 5  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.06.2011 "Erstellung einer Satzung zur Anbringung, Abmessung und Ausgestaltung von Werbeanlagen"      
Ö 6  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.06.2011 "Entwicklung eines Konzeptes für die innerstädtische Straßenbegrünung"      
Ö 7  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.08.2011 "Vorrangflächen für Windkraftanlagen"      
Ö 8  
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen - Nord  
III/964/2011  
Ö 9  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl  
III/971/2011  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch - Hermesdorf, Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl  
III/968/2011  
Ö 11  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl  
III/970/2011  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Schreinerei Meyer zurück. Die Stadt Waldbröl verfolgt das städtebauliche Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung des seit mehr als 40 Jahren vorhandenen Industriegebietes Boxberg I. Deshalb sind die Nutzungen auf industrielle und gewerbliche Arten zu beschränken. Die Schreinerei Meyer erfährt keine Beeinträchtigung. Betriebswohnungen bleiben weiterhin zulässig. Die übrigen in der Stellungnahme aufgeführten Nutzungsarten wie Bildungsstätten, Glaubensgemeinschaften usw. sind innerhalb der GI-Gebiete des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht anzutreffen. Sie befinden sich ausnahmslos im GE-Gebiet oder in angrenzenden Bebauungsplangebieten. Insoweit kann sich die Schreinerei Meyer nicht auf Präzedenzfälle berufen.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11  Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1409) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    26.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Schreinerei Meyer zurück. Die Stadt Waldbröl verfolgt das städtebauliche Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung des seit mehr als 40 Jahren vorhandenen Industriegebietes Boxberg I. Deshalb sind die Nutzungen auf industrielle und gewerbliche Arten zu beschränken. Die Schreinerei Meyer erfährt keine Beeinträchtigung. Betriebswohnungen bleiben weiterhin zulässig. Die übrigen in der Stellungnahme aufgeführten Nutzungsarten wie Bildungsstätten, Glaubensgemeinschaften usw. sind innerhalb der GI-Gebiete des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht anzutreffen. Sie befinden sich ausnahmslos im GE-Gebiet oder in angrenzenden Bebauungsplangebieten. Insoweit kann sich die Schreinerei Meyer nicht auf Präzedenzfälle berufen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11  Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1409) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    05.10.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat weist einstimmig die Stellungnahme der Schreinerei Meyer zurück. Die Stadt Waldbröl verfolgt das städtebauliche Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung des seit mehr als 40 Jahren vorhandenen Industriegebietes Boxberg I. Deshalb sind die Nutzungen auf industrielle und gewerbliche Arten zu beschränken. Die Schreinerei Meyer erfährt keine Beeinträchtigung. Betriebswohnungen bleiben weiterhin zulässig. Die übrigen in der Stellungnahme aufgeführten Nutzungsarten wie Bildungsstätten, Glaubensgemeinschaften usw. sind innerhalb der GI-Gebiete des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht anzutreffen. Sie befinden sich ausnahmslos im GE-Gebiet oder in angrenzenden Bebauungsplangebieten. Insoweit kann sich die Schreinerei Meyer nicht auf Präzedenzfälle berufen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11  Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1409) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ö 12  
9. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich Löher Weg  
III/969/2011  
Ö 13  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 14  
Bekanntgaben      
N 15     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16     Bekanntgaben