Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen I. V. mit § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) und die Begründung hierzu.
10.05.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Ö 3 - (offen)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehltdem Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltungfolgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V. mit § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) und die Begründung hierzu.
21.06.2017 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 8 - (offen)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 2 Enthaltungen die als Anlage zur heutigen Einladung beigefügte Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen I. V. mit § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) und die Begründung hierzu.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 20.03.2017
- Betriebsausschuss vom 28.11.2016
- Haupt- und Finanzausschuss vom 01.02.2017
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 08.02.2017
- Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 14.03.2017