Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Nachtrag zur Einladung vom 18.11.2022: Verschiebung Tagesordnungspunkt - Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz“ - in den nichtöffentlichen Teil Ortsbesichtigung: Pochestraße (gegenüber Hausnummer 26), 16:15 Uhr
Anlagen:
Antrag Gestaltung Kreisverkehre  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Vorstellung eines Bebauungskonzeptes an der Wiehler Straße sowie an der Industriestraße durch Herrn Rother, ROTHERARCHITEKTUR  
Enthält Anlagen
III/805/2022  
Ö 3  
Enthält Anlagen
12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Industriestraße / Escher Weg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
Enthält Anlagen
III/791/2022  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 21 B "Gewerbegebiet Boxberg" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/779/2022  
Ö 5  
Vorstellung eines Bebauungskonzeptes an der Homburger Straße  
Enthält Anlagen
III/804/2022  
Ö 6  
Enthält Anlagen
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III"  
Enthält Anlagen
III/796/2022  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 11 F "Industriepark Hermesdorf III" der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/806/2022  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Vorstellung Gestaltungskonzept Kreisverkehre sowie Vorstellung eines Gestaltungsentwurfs für den KVP Alfenzingen  
Enthält Anlagen
III/800/2022  
Ö 9  
Antrag auf Baulandausweisung an der Pochestraße  
Enthält Anlagen
III/793/2022  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 31 "Denkmalstraße" der Marktstadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/792/2022  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Schnörringen - West"  
Enthält Anlagen
III/784/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.07.2022

 

Landschaftsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zu Kenntnis. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden berücksichtigt.

Die Hinweise zu den Gehölzfällungen, zum Abriss von Gebäuden und den Lichtemissionen sind in die ASP aufgenommen und somit verbindlicher Teil der Satzung.

Im Rahmen der zukünftigen Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, Kreisumweltamt.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes aus Sicht der kommunalen Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben zur Niederschlagsentwässerung werden erfüllt.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 25.07.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, ln, vom 02.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung bereits ausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Schnörringen West“ folgende

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1) r den Ortsbereich „Schnörringen West“ werden die Grenzen für die Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festgelegt.

 

(2) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

 

(1) Durch die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer

 

   
    28.11.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.07.2022

 

Landschaftsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zu Kenntnis. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden berücksichtigt.

Die Hinweise zu den Gehölzfällungen, zum Abriss von Gebäuden und den Lichtemissionen sind in die ASP aufgenommen und somit verbindlicher Teil der Satzung.

Im Rahmen der zukünftigen Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, Kreisumweltamt.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes aus Sicht der kommunalen Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben zur Niederschlagsentwässerung werden erfüllt.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 25.07.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, ln, vom 02.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung bereits ausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 3 Gegenstimmen dem Stadtrat folgenden Satzungsbeschluss:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Schnörringen West“ folgende

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1) r den Ortsbereich „Schnörringen West“ werden die Grenzen für die Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festgelegt.

 

(2) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

 

(1) Durch die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung (233 KB)      
   
    07.12.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Maraktstadt Waldbröl beschließt bei 33 Ja Stimmen, drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen folgende Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.07.2022

 

Landschaftsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zu Kenntnis. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden berücksichtigt.

Die Hinweise zu den Gehölzfällungen, zum Abriss von Gebäuden und den Lichtemissionen sind in die ASP aufgenommen und somit verbindlicher Teil der Satzung.

Im Rahmen der zukünftigen Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, Kreisumweltamt.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes aus Sicht der kommunalen Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben zur Niederschlagsentwässerung werden erfüllt.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 25.07.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, ln, vom 02.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung bereits ausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Schnörringen West“ folgende

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1) r den Ortsbereich „Schnörringen West“ werden die Grenzen für die Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festgelegt.

 

(2) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

 

(1) Durch die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ö 12  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 13  
Bekanntgaben      
N 14     Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz“      
N 15     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 16     Bekanntgaben