Der Rat beauftragt einstimmig den Bürgermeister, die Betrauungsakte in der Rechtsform des Verwaltungsaktes zu erlassen und alle zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie v. 10.05.2011
- Ausschuss für Soziales und Sport v. 25.05.2011
- Haupt- und Finanzausschuss v. 15.06.2011