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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Gedenken an die verstorbene Stadtverordnete Bärbel Reiss und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Bernd Mittler

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage des StV. Hennlein - Abgabe von Tieren an Thea e.V.  
Enthält Anlagen
I/611/2015  
Ö 3.2  
Anfrage der CDU-Fraktion Leerrohre Breitbandversorgung     I/619/2015  
Ö 3.3  
Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 3.3.1  
Beratung zum Nahverkehrsplan und ÖPNV  
Enthält Anlagen
I/633/2015  
Ö 3.3.2  
Leaderprojekte, sowie Industrie- und Gewerbeflächenkonzept  
Enthält Anlagen
I/634/2015  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Umbesetzung von Ausschüssen - Ausschuss für Bauen und Verkehr - Ausschuss für Schule und Kultur - Betriebsausschuss - Ausschuss für Soziales und Sport - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie  
Enthält Anlagen
I/596/2015  
Ö 4.1.2  
Errichtung eines Verkehrsspiegels in Rossenbach  
Enthält Anlagen
I/604/2015  
Ö 4.1.3  
Marktstadt Waldbröl     I/620/2015  
Ö 4.2  
Gemeinsamer Antrag CDU- und UWG-Fraktion Resolutionsantrag zu Kosten für Asylbewerber     I/621/2015  
Ö 4.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/629/2015  
Ö 4.3.2  
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der B256 zwischen Hermesdorf und Denklingen  
Enthält Anlagen
I/630/2015  
Ö 4.4  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.4.1  
Verzicht auf Gestaltungshandbuch u.a.  
Enthält Anlagen
I/631/2015  
Ö 4.4.2  
Bürgerbeteiligung Wettbewerb Markthalle und Marktplatz  
Enthält Anlagen
I/632/2015  
Ö 5  
Sachstandsbericht Flüchtlingssituation      
Ö 6  
Erlass einer Hebesatzsatzung siehe Haupt- und Finanzausschuss v. 18.11.2015  
V/598/2015  
Ö 7  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2015     V/618/2015  
Ö 8  
Jahresabschluss Abwasserwerk 2014 - Vorberatung im Betriebsausschuss am 26.11.2015  
Enthält Anlagen
IV/605/2015  
Ö 9  
Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl - Vorberatung im Betriebsausschuss am 26.11.2015  
Enthält Anlagen
IV/606/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag Gebührenanpassung:

 

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR ja cbm.

 

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 1,09 €.

 

Beschlussvorschlag Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes 2016:

 

Der Wirtschaftsplan wird im Erfolgsplan

EUR

mit Aufwendungen in Höhe von

 

6.131.623

und

 

 

 

mit Erträgen in Höhe von

 

6.727.421

 

 

 

 

und

 

 

 

im Vermögensplan

 

 

 

mit einem Finanzbedarf in Höhe von

 

4.729.000

und

 

 

 

mit einer Finanzdeckung in Höhe von

1.589.743

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Gesamtbetrag der Kredite im Wirtschaftsjahr

2016 wird auf

 

 

3.139.257

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 folgenden Alternativvorschlag beschlossen:

Sachverhalt:

Bezüglich der zu TOP 3 vorgelegten Beschlussvorlage enthält der Alternativvorschlag folgende Veränderungen:

-          die kalkulatorisch erforderliche Erhöhung der Niederschlagswassergebühr wird in 2016 zunächst  gemäßigt umgesetzt.

-          Die entsprechenden Veränderungen finden Sie in der Tischvorlage zur Gebührenkalkulation 2016.

-          Die Gebührenkalkulation hat direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan, insbesondere auf den  Erfolgsplan. Diesbezüglich angepasste Unterlagen finden Sie ebenfalls in der Tischvorlage.

 

Beschlussvorschlag Gebührenanpassung:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 3,30 EUR.

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR je cbm.

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:

1,02 Euro.

 

 

Der Wirtschaftsplan wurde nicht beschlossen und soll im Januar neu verhandelt werden.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

………………………………….

                        (Josifek)

 

   
    26.11.2015 -  Betriebsausschuss1
    Ö 3 - (offen)
   

Stadt Waldbröl

wappen

 

Die zur Sitzung vorgelegte Gebührenkalkulation wird vorgestellt und diskutiert. Im Bereich Niederschlagswasser und Kleineinleiter steigen die Gebühren auf Basis der Kalkulation in 2016 an. Auf Grundlage einer stabilen Kostenentwicklung ergibt sich die Gebührenerhöhung durch den Wegfall der in den Vorjahren aufgelösten Gebührenüberdeckung. Als Alternativvorschlag hat das Abwasserwerk in der Sitzung eine zweite Kalkulation vorgelegt, die eine zunächst moderate Gebührenerhöhung im Niederschlagswasser vorsieht. Eine weitere Erhöhung im Folgejahr ist nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch erforderlich. Die vom Abwasserwerk als Tischvorlage vorgelegte Alternative wird vom Ausschuss angenommen.

 

Der vom Abwasserwerk vorgelegte Wirtschaftsplan wird hinsichtlich der Investitionsplanung diskutiert. Dabei wird insbesondere hinterfragt, ob der mit der städtebaulichen Planung abgestimmte Investitionsplan mit den vorgesehenen Ressourcen (insbesondere hinsichtlich Personal und Zeitplanung) umsetzbar ist. Der Betriebsausschuss regt an, den dem Wirtschaftsplan zugrunde liegenden Investitionsplan noch einmal mit den relevanten Gremien durchzusprechen. Der Betriebsausschuss wird den Sachverhalt in der nächsten Sitzung am 21.01.2016 abschließend besprechen. Die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan soll zunächst vertagt werden.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 3,30 EUR.

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR je cbm.

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:

1,02 Euro.

 

Der Beschluss zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerks wird vertagt.

 

 

 

 

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    09.12.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - zurückgestellt
   

 

Ö 10  
Berufung eines neuen Betriebsleiters für das Abwasserwerk     IV/609/2015  
Ö 11  
Umbenennung der Hans-Böckler-Straße in Karl-Benz-Straße im Industrie- und Gewerbegebiet in Waldbröl-Boxberg II - Siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 28.09.2015     III/593/2015  
Ö 12  
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Waldbröl     III/589/2015  
Ö 13  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl im Bereich Querstraße / Kaiserstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     III/601/2015  
Ö 14  
8. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof / Escherhof im Bereich Buschweg     III/602/2015  
Ö 15  
1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen     III/612/2015  
Ö 16  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 B - Industrie- und Gewerbepark Hermesdorf I - im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB     III/613/2015  
Ö 17  
Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Oberbergischen Kreises     III/610/2015  
Ö 18  
Antrag auf Einziehung und Veräußerung der Eisenbahnstraße zwischen Lindenweg und Kirschkamp in Waldbröl-Hermesdorf     III/616/2015  
Ö 19  
Einziehung einer Teilfläche des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 50 und des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 54 im Bereich der ehemaligen Lehmkuhle der Firma Cronrath     III/603/2015  
Ö 20  
Genehmigung der Dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2015 betr. "Verwendung von Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes"      
Ö 21  
Genehmigung der Dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.11.2015 betr. "Aufnahme der Stadt Hückeswagen in die OVAG"      
Ö 22  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 28.10.2015 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 28.09.2015 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2015 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umelt und Energie vom 25.08.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.08.2015      
Ö 23  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 24     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 28.10.2015 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 28.09.2015 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2015 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umelt und Energie vom 25.08.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.08.2015      
N 25     Vergabe der Arbeiten für die erstmalige Herstellung der Straßen Sudermannweg und Ernst-Wiechert-Weg in Waldbröl      
N 26     Vergabe des Bauauftrages für die erstmalige Herstellung der Straße "Auf der Taschen" - Vorlage wird nachgereicht -      
N 27     Vergabe des Bauauftrages für die nachmalige Herstellung der Vennstraße, der Gartenstraße, des Witham-Kreisels sowie der Nümbrechter Straße (Süd)      
N 28     Vergabe von Ausbaugewerken Feuerwehrhaus      
N 28.1     Vergabe der Fliesenarbeiten zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 28.2     Innen- und Außenputzarbeiten zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 28.3     Vergabe der Trockenbauarbeiten und Innentüren zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 29     Bürgerdorf am Alsberg - VOF-Verfahren Beschluss über die Ausschreibung Beschlussvorlage kommt von ASS      
N 30     Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für den Löschzug I Waldbröl      
N 31     Genehmigung der Dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2015 betr. "Beteiligung an der Naturerlebnis gGmbH-Panarbora"      
N 32     Genehmigung der Dringlichen Entscheidung v. 29.09.2015 betreffend Grunderwerb zu Lasten des Treuhandkontos der Stadt Waldbröl bei der OAG      
N 33     Stundung, Niederschlagung und Erlass      
N 34     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 35     Nichtöffentliche Bekanntgaben