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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Gedenken an die verstorbene Stadtverordnete Bärbel Reiss und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Bernd Mittler

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage des StV. Hennlein - Abgabe von Tieren an Thea e.V.  
Enthält Anlagen
I/611/2015  
Ö 3.2  
Anfrage der CDU-Fraktion Leerrohre Breitbandversorgung     I/619/2015  
Ö 3.3  
Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 3.3.1  
Beratung zum Nahverkehrsplan und ÖPNV  
Enthält Anlagen
I/633/2015  
Ö 3.3.2  
Leaderprojekte, sowie Industrie- und Gewerbeflächenkonzept  
Enthält Anlagen
I/634/2015  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Umbesetzung von Ausschüssen - Ausschuss für Bauen und Verkehr - Ausschuss für Schule und Kultur - Betriebsausschuss - Ausschuss für Soziales und Sport - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie  
Enthält Anlagen
I/596/2015  
Ö 4.1.2  
Errichtung eines Verkehrsspiegels in Rossenbach  
Enthält Anlagen
I/604/2015  
Ö 4.1.3  
Marktstadt Waldbröl     I/620/2015  
Ö 4.2  
Gemeinsamer Antrag CDU- und UWG-Fraktion Resolutionsantrag zu Kosten für Asylbewerber     I/621/2015  
Ö 4.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/629/2015  
Ö 4.3.2  
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der B256 zwischen Hermesdorf und Denklingen  
Enthält Anlagen
I/630/2015  
Ö 4.4  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.4.1  
Verzicht auf Gestaltungshandbuch u.a.  
Enthält Anlagen
I/631/2015  
Ö 4.4.2  
Bürgerbeteiligung Wettbewerb Markthalle und Marktplatz  
Enthält Anlagen
I/632/2015  
Ö 5  
Sachstandsbericht Flüchtlingssituation      
Ö 6  
Erlass einer Hebesatzsatzung siehe Haupt- und Finanzausschuss v. 18.11.2015  
V/598/2015  
Ö 7  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2015     V/618/2015  
Ö 8  
Jahresabschluss Abwasserwerk 2014 - Vorberatung im Betriebsausschuss am 26.11.2015  
Enthält Anlagen
IV/605/2015  
Ö 9  
Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl - Vorberatung im Betriebsausschuss am 26.11.2015  
Enthält Anlagen
IV/606/2015  
Ö 10  
Berufung eines neuen Betriebsleiters für das Abwasserwerk     IV/609/2015  
Ö 11  
Umbenennung der Hans-Böckler-Straße in Karl-Benz-Straße im Industrie- und Gewerbegebiet in Waldbröl-Boxberg II - Siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 28.09.2015     III/593/2015  
Ö 12  
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Waldbröl     III/589/2015  
Ö 13  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl im Bereich Querstraße / Kaiserstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     III/601/2015  
Ö 14  
8. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof / Escherhof im Bereich Buschweg     III/602/2015  
    09.12.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW:

 

Der Stadtrat weist bei drei Gegenstimmen die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein einzelnes Baugrundstück, das eine Grundstücksfläche von weniger als 800 m² aufweist und an einer bereits einseitig bebauten öffentlichen Erschließungsanlage liegt. Somit kommt es nicht zu einer Zerschneidung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die wirtschaftliche Nutzung dieser Restflächen wird nicht beeinträchtigt.

 

Zu 2. Stellungnahme des Landrats:

 

Der Stadtrat stellt bei sechs Gegenstimmen fest, dass sich ein Vorhaben innerhalb des Satzungsgebietes auch hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Begriff der überbaubaren Grundstücksfläche bezieht sich nach der Rechtsprechung auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage. Auch die in der Umgebung vorherrschende Lage der Gebäude kann sich grundsätzlich rahmenbildend auswirken. Im vorliegenden Fall wurde die Ergänzungssatzung hinsichtlich ihrer Abgrenzung dergestalt gewählt, dass die vorhandene Bauzeile süstlich der Straße Buschweg um ein Vorhaben ergänzt wird. Die „faktischen Baugrenzen“ lassen sich anhand der bestehenden Bebauung ohne weiteres ermitteln.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei sechs Gegenstimmen r die 8. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Biebelshof / Escherhof im Bereich Buschweg folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit §§ 10 Abs. 3, 34 Abs. 4 6, 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.12.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Biebelshof / Escherhof wird für den Bereich der 8. Ergänzungssatzung vom 25.06.2014 im Bereich des Grundstückes Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück Nr. 214 geändert, indem die Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 BauNVO um bis zu 50 v.H. zugelassen wird.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchs. b BauGB genannten Schutzgüter vor. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 15  
1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen     III/612/2015  
Ö 16  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 B - Industrie- und Gewerbepark Hermesdorf I - im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB     III/613/2015  
Ö 17  
Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Oberbergischen Kreises     III/610/2015  
Ö 18  
Antrag auf Einziehung und Veräußerung der Eisenbahnstraße zwischen Lindenweg und Kirschkamp in Waldbröl-Hermesdorf     III/616/2015  
Ö 19  
Einziehung einer Teilfläche des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 50 und des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 54 im Bereich der ehemaligen Lehmkuhle der Firma Cronrath     III/603/2015  
Ö 20  
Genehmigung der Dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2015 betr. "Verwendung von Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes"      
Ö 21  
Genehmigung der Dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.11.2015 betr. "Aufnahme der Stadt Hückeswagen in die OVAG"      
Ö 22  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 28.10.2015 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 28.09.2015 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2015 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umelt und Energie vom 25.08.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.08.2015      
Ö 23  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 24     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 28.10.2015 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 28.09.2015 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2015 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umelt und Energie vom 25.08.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.08.2015      
N 25     Vergabe der Arbeiten für die erstmalige Herstellung der Straßen Sudermannweg und Ernst-Wiechert-Weg in Waldbröl      
N 26     Vergabe des Bauauftrages für die erstmalige Herstellung der Straße "Auf der Taschen" - Vorlage wird nachgereicht -      
N 27     Vergabe des Bauauftrages für die nachmalige Herstellung der Vennstraße, der Gartenstraße, des Witham-Kreisels sowie der Nümbrechter Straße (Süd)      
N 28     Vergabe von Ausbaugewerken Feuerwehrhaus      
N 28.1     Vergabe der Fliesenarbeiten zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 28.2     Innen- und Außenputzarbeiten zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 28.3     Vergabe der Trockenbauarbeiten und Innentüren zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 29     Bürgerdorf am Alsberg - VOF-Verfahren Beschluss über die Ausschreibung Beschlussvorlage kommt von ASS      
N 30     Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für den Löschzug I Waldbröl      
N 31     Genehmigung der Dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2015 betr. "Beteiligung an der Naturerlebnis gGmbH-Panarbora"      
N 32     Genehmigung der Dringlichen Entscheidung v. 29.09.2015 betreffend Grunderwerb zu Lasten des Treuhandkontos der Stadt Waldbröl bei der OAG      
N 33     Stundung, Niederschlagung und Erlass      
N 34     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 35     Nichtöffentliche Bekanntgaben