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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 27.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Detlef Baldamus      
Ö 3  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 4     Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 4.1  
Antrag der Frau Jennifer Steiniger zur Ächtung des N*Wortes  
Enthält Anlagen
I/932/2023  
Ö 5     Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anfrage der FDP-Fraktion zum Gebäudeenergiegesetz  
Enthält Anlagen
I/899/2023  
Ö 5.2  
Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Wasserstoff  
Enthält Anlagen
I/928/2023  
Ö 5.3  
Anfrage der FDP-Fraktion zur Umgehungsstraße K 28  
Enthält Anlagen
III/936/2023  
Ö 6     Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 6.1  
Antrag der FDP-Fraktion: Wheelmap.org  
Enthält Anlagen
I/891/2023  
Ö 6.2  
Antrag der SPD-Fraktion zur Umwidmung der Goethestraße zu einer Fahrradstraße sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 20.6.2023  
Enthält Anlagen
III/894/2023  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Antrag der SPD-Fraktion: Prüfung Steuer auf Einwegverpackungen  
Enthält Anlagen
I/903/2023  
Ö 6.4  
Antrag der SPD-Fraktion: Verzicht auf Silvesterfeuerwerk  
Enthält Anlagen
I/902/2023  
Ö 6.5  
Antrag der SPD-Fraktion:Erlass einer Baumschutzsatzung  
Enthält Anlagen
I/904/2023  
Ö 6.6  
Antrag der FDP-Fraktion zur Einführung eines eigenverantwortlichen Budgets f.d. Jugendbeirat  
Enthält Anlagen
I/929/2023  
Ö 6.7  
Antrag der FDP-Fraktion zur Einrichtung einer Prüfgruppe zur Multifunktionalen Halle  
Enthält Anlagen
I/930/2023  
Ö 6.8  
Antrag der SPD-Fraktion auf Fortsetzung der Förderung d. Präventionsprogramms f. unsere Schulen  
Enthält Anlagen
I/940/2023  
Ö 6.9  
Antrag der FDP-Fraktion auf Ausschussumbesetzungen      
Ö 7  
Interkommunaler Windpark Nutscheid in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Windeck und der Gemeinde Ruppichteroth hier: Grundsatzbeschluss  
Enthält Anlagen
III/901/2023  
Ö 8  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betr. Konkretisierung der Ziele zum "Interkommunalen Windpark Nutscheid".  
Enthält Anlagen
I/931/2023  
Ö 9  
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2024 und Haushaltsrede der Bürgermeisterin     V/942/2023  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 11 D "Hermesdorf - Biebelshofer Weg" der Marktstadt Waldbröl sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung vom 18.9.2023  
Enthält Anlagen
III/914/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband vom 02.11.2020

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbands zur Kenntnis. Der Hinweis bezüglich der Bezeichnung der Bröl als „temporär wasserführender Graben“ wurde verifiziert und im Text der Begründung geändert. Weiterhin stellt der Stadtrat fest, dass der Retentionsbodenfilter (RBF) mit dem Bescheid vom 21.09.2020 durch das Umweltamt des Oberbergischen Kreises gem. § 57 Abs. 2 LWG NRW genehmigt worden ist und die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D auf diesem Genehmigungsbescheid basieren. Die Genehmigung des RBF beinhaltet einen Abstand von 3,0 m zwischen dem Gewässer und der Böschungsunterkante des RBF.

 

Zu 2. Stellungnahme Handwerkskammer vom 03.11.2020

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Handwerkskammer zur Kenntnis und stellt fest, dass die Fläche des zukünftigen Retentionsbodenfilters bisher vom städtischen Bauhof für einen Grünschnitt-Lagerplatz in Anspruch genommen wurde, dessen Areal nunmehr reduziert werden muss. Im Übrigen weist die Marktstadt Waldbröl mit dem neuen „Industriepark Hermesdorf III“ aktuell weitere umfangreiche Industrieflächen aus.

 

Zu 3. Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 12.11.2020

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Der Hinweis bezüglich des Bodendenkmalschutzes wird in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen.

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 10.12.2020

 

Landschaftspflege / Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass der Retentionsbodenfilter (RBF) mit dem Bescheid vom 21.09.2020 durch das Umweltamt des Oberbergischen Kreises gem. § 57 Abs. 2 LWG NRW genehmigt worden ist und die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D auf diesem Genehmigungsbescheid basieren. Die Genehmigung des RBF beinhaltet einen Abstand von 3,0 m zwischen dem Gewässer und der Böschungsunterkante des RBF. Die Hinweise bezüglich der Bauarbeiten am oder in der Nähe des Gewässers werden beachtet.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat entspricht den Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises.

a) Die Altablagerung wird im Bebauungsplan gemäß des Altlastenerlasses NRW gekennzeichnet.

b)   Die „Bodenschutzrechtlichen Auflagen“ aus dem Genehmigungsbescheid der Unteren Wasserbehörde „Errichtung und Betrieb des RBF Breslauer Straße“ vom 21.09.2020 werden in die Begründung und das Umweltprotokoll zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.

c)   Der Vorschlag des Oberbergischen Kreises zur Ergänzung der Begründung und des Umweltprotokolls im Bereich GE 0 findet Berücksichtigung.

d)    Der Punkt 4.9 im Umweltprotokoll wird angepasst. 

 

Der Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der besonders schutzwürdigen Böden wird in das Umweltprotokoll aufgenommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Anregungen vorgebracht werden.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf-Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. 2023 I. Nr. 184) in seiner Sitzung am 27.09.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf-Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer

 


 

   
    18.09.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 2 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband vom 02.11.2020

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbands zur Kenntnis. Der Hinweis bezüglich der Bezeichnung der Bröl als „temporär wasserführender Graben“ wurde verifiziert und im Text der Begründung geändert. Weiterhin stellt der Stadtrat fest, dass der Retentionsbodenfilter (RBF) mit dem Bescheid vom 21.09.2020 durch das Umweltamt des Oberbergischen Kreises gem. § 57 Abs. 2

 

 

LWG NRW genehmigt worden ist und die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D auf diesem Genehmigungsbescheid basieren. Die Genehmigung des RBF beinhaltet einen Abstand von 3,0 m zwischen dem Gewässer und der Böschungsunterkante des RBF.

 

Zu 2. Stellungnahme Handwerkskammer vom 03.11.2020

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Handwerkskammer zur Kenntnis und stellt fest, dass die Fläche des zukünftigen Retentionsbodenfilters bisher vom städtischen Bauhof für einen Grünschnitt-Lagerplatz in Anspruch genommen wurde, dessen Areal nunmehr reduziert werden muss. Im Übrigen weist die Marktstadt Waldbröl mit dem neuen „Industriepark Hermesdorf III“ aktuell weitere umfangreiche Industrieflächen aus.

 

Zu 3. Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 12.11.2020

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Der Hinweis bezüglich des Bodendenkmalschutzes wird in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen.

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 10.12.2020

 

Landschaftspflege / Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass der Retentionsbodenfilter (RBF) mit dem Bescheid vom 21.09.2020 durch das Umweltamt des Oberbergischen Kreises gem. § 57 Abs. 2 LWG NRW genehmigt worden ist und die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D auf diesem Genehmigungsbescheid basieren. Die Genehmigung des RBF beinhaltet einen Abstand von 3,0 m zwischen dem Gewässer und der Böschungsunterkante des RBF. Die Hinweise bezüglich der Bauarbeiten am oder in der Nähe des Gewässers werden beachtet.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat entspricht den Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises.

a) Die Altablagerung wird im Bebauungsplan gemäß des Altlastenerlasses NRW gekennzeichnet.

b)   Die „Bodenschutzrechtlichen Auflagen“ aus dem Genehmigungsbescheid der Unteren Wasserbehörde „Errichtung und Betrieb des RBF Breslauer Stre“ vom

21.09.2020 werden in die Begründung und das Umweltprotokoll zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.

c)   Der Vorschlag des Oberbergischen Kreises zur Ergänzung der Begründung und des Umweltprotokolls im Bereich GE 0 findet Berücksichtigung.

d)    Der Punkt 4.9 im Umweltprotokoll wird angepasst. 

 

Der Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der besonders schutzwürdigen Böden wird in das Umweltprotokoll aufgenommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Anregungen vorgebracht werden.

 

 

 

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgenden Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf-Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. 2023 I. Nr. 184) in seiner Sitzung am 27.09.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf-Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

   
    27.09.2023 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband vom 02.11.2020

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbands zur Kenntnis. Der Hinweis bezüglich der Bezeichnung der Bröl als „temporär wasserführender Graben“ wurde verifiziert und im Text der Begründung geändert. Weiterhin stellt der Stadtrat fest, dass der Retentionsbodenfilter (RBF) mit dem Bescheid vom 21.09.2020 durch das Umweltamt des Oberbergischen Kreises gem. § 57 Abs. 2 LWG NRW genehmigt worden ist und die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D auf diesem Genehmigungsbescheid basieren. Die Genehmigung des RBF beinhaltet einen Abstand von 3,0 m zwischen dem Gewässer und der Böschungsunterkante des RBF.

 

Zu 2. Stellungnahme Handwerkskammer vom 03.11.2020

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Handwerkskammer zur Kenntnis und stellt fest, dass die Fläche des zukünftigen Retentionsbodenfilters bisher vom städtischen Bauhof für einen Grünschnitt-Lagerplatz in Anspruch genommen wurde, dessen Areal nunmehr reduziert werden muss. Im Übrigen weist die Marktstadt Waldbröl mit dem neuen „Industriepark Hermesdorf III“ aktuell weitere umfangreiche Industrieflächen aus.

 

Zu 3. Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 12.11.2020

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Der Hinweis bezüglich des Bodendenkmalschutzes wird in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen.

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis vom 10.12.2020

 

Landschaftspflege / Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass der Retentionsbodenfilter (RBF) mit dem Bescheid vom 21.09.2020 durch das Umweltamt des Oberbergischen Kreises gem. § 57 Abs. 2 LWG NRW genehmigt worden ist und die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D auf diesem Genehmigungsbescheid basieren. Die Genehmigung des RBF beinhaltet einen Abstand von 3,0 m zwischen dem Gewässer und der Böschungsunterkante des RBF. Die Hinweise bezüglich der Bauarbeiten am oder in der Nähe des Gewässers werden beachtet.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat entspricht den Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises.

a) Die Altablagerung wird im Bebauungsplan gemäß des Altlastenerlasses NRW gekennzeichnet.

b)   Die „Bodenschutzrechtlichen Auflagen“ aus dem Genehmigungsbescheid der Unteren Wasserbehörde „Errichtung und Betrieb des RBF Breslauer Straße“ vom 21.09.2020 werden in die Begründung und das Umweltprotokoll zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.

c)   Der Vorschlag des Oberbergischen Kreises zur Ergänzung der Begründung und des Umweltprotokolls im Bereich GE 0 findet Berücksichtigung.

d)    Der Punkt 4.9 im Umweltprotokoll wird angepasst. 

 

Der Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der besonders schutzwürdigen Böden wird in das Umweltprotokoll aufgenommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Anregungen vorgebracht werden.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf-Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. 2023 I. Nr. 184) in seiner Sitzung am 27.09.2023 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf-Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 


 

 

Ö 11  
Enthält Anlagen
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 175, 51545 Waldbröl, “Auf den Krämershäuen”, nordöstlich der Ortschaft Biebelshof  
Enthält Anlagen
III/885/2023  
Ö 12  
Absicht zur Einziehung einer Teilfläche des Wirtschaftsweges, Gemarkung Hermesdorf, Flur 47, Flurstück 557 (ehemals 81) innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 51 - Hermesdorf sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 20.6.2023  
Enthält Anlagen
III/892/2023  
Ö 13  
Antrag auf Einziehung des öffentlichen Stichweges Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück 76 in Waldbröl-Helzen sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 26.9.2023  
Enthält Anlagen
III/905/2023  
Ö 14  
Antrag auf Einziehung und Erwerb des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück Nr. 82 in Helzen, 51545 Waldbröl sh. Umweltausschuss v. 8.8.2023  
Enthält Anlagen
III/913/2023  
Ö 15  
Straßen- und Wegekonzept der Marktstadt Waldbröl 2024-2028 sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 26.9.2023 a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen     III/943/2023  
Ö 16  
Abwasserbeseitigungskonzept der Marktstadt Waldbröl, 9. Erweiterung sh. Betriebsausschuss v. 31.8.2023  
Enthält Anlagen
IV/920/2023  
Ö 17  
Vorstellung der Jahresabschlussprüfung durch PKF und Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerkes sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2023  
Enthält Anlagen
IV/925/2023  
Ö 18  
Gewinnverwendungsbeschluss des Abwasserwerkes 2022 sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2023  
IV/926/2023  
Ö 19  
Wahl des Wirtschaftsprüfers 2023 sh. Betriebsausschuss v. 14.9.2023  
IV/927/2023  
Ö 20  
Haushaltsüberschreitungen 2023  
Enthält Anlagen
V/939/2023  
Ö 21  
Deutschlandticket im Schülerverkehr  
Enthält Anlagen
I/944/2023  
Ö 22  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2022  
Enthält Anlagen
V/921/2023  
Ö 23     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 23.1  
Erlass der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die der Marktstadt Waldbröl entstehenden Kosten des Ausbaus der Bahnhofstraße Ost in Waldbröl vom ……  
Enthält Anlagen
III/945/2023  
Ö 23.2  
Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Bahnhofstraße Ost  
III/946/2023  
Ö 24  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 25     Vergabe der Unterhaltsreinigung      
N 26     Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung - Gesamtschule Waldbröl; Vergabe der Einrichtung des Fachraumes Chemie      
N 27     Berichte aus Vertretungen u. Verbänden      
N 28     Städtebauliche Entwicklung Merkur-Areal: Baufeld Bahnhofstraße sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 18.9.2023      
N 29     Innenstadtquartier Merkur Aufhebung des Beschlusses zum Verkauf des Grundstücks an der Kaiserstraße an die KPBAG Immobillien GmbH & Co.KG sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 18.9.2023      
N 30     Innenstadtquartier Merkur Grundstücksausschreibung, Investorenansprache und –auswahl für drei Baufelder – zwei Baufelder an der Kaiserstraße und ein Baufeld an der Bahnhofstraße Ergebnis des Verhandlungsverfahrens Aufgabe der ursprünglichen Investitionsabsichten des Investors KPBAG Aufhebung der bisherigen Ausschreibung für die zwei Baufelder an der Kaiserstraße Erneute, öffentliche Ausschreibung der zwei Baufelder an der Kaiserstraße sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 18.9.2023      
N 31     Nichtöffentliche Bekanntgaben