Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan. In diesem Bebauungsplan werden Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g. Bebauungsplan.
22.08.2007 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Aufstellung des Einfachen
Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt
Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
In diesem Bebauungsplan werden Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g.
Bebauungsplan.
Vergabe der Arbeiten für die Sanierungen des Innenringes des Kreisverkehrsplatzes B 478 / Brölbahnstraße und der Aufmündung der Nümbrechter Straße auf die B 256 Kaiserstraße