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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 22.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen-Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
Antrag der Eheleute Runkel auf Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in einem Teilbereich des Bitzenweges      
Ö 2.2  
Antrag der Frau Czapanski auf Verkehrsberuhigung an der Pochestraße      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich der Außendienststellen des Kreises in Waldbröl      
Ö 4  
Anträge der Stadtratsfraktionen/Stadtverordneten      
Ö 4.1  
Antrag der CDU-Fraktion betreffend Voraussetzungen für die Verknüpfung der K 28 / L 38 mit der Talstraße      
Ö 4.2  
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Resolution zur rechtlichen Stellung der Sparkassen in NRW      
Ö 5  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2007  
20/444/2007  
Ö 6  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl  
60/438/2007  
Ö 7  
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 9 A - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  
60/439/2007  
Ö 8  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl  
60/441/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Leuchtmann-Meyer:

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Eheleute Ruth Leuchtmann-Meyer und Joachim Meyer zurück. Die private Grünfläche mit den zur Erhaltung festgesetzten Bäumen ist prägend für das Baugebiet und wurde von der Stadt Waldbröl auch nicht als Bauland veräußert. Sollte das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr. 54 zukünftig tatsächlich für eine Erweiterung des Waldorf-Kindergartens benötigt werden, ist in einem separaten Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl über die beantragte Baulandausweisung erneut zu entscheiden.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass die Versiegelungsproblematik im Bebauungsplan im Sinne der Stellungnahme des Geologischen Dienstes abgearbeitet worden ist. Es wurde die Verminderungsmaßnahme V 1 festgesetzt. Danach sind Zufahrten und Stellplätze auf neuen Baugrundstücken sowie die öffentlichen Fußwege als infiltrationsfähige Oberflächenbefestigung, z.B. als breitfugiges Pflaster, Ökopflaster, Schotterrasen, Rasenkammersteine herzustellen. Ein versiegelter Unterbau ist unzulässig. Auch im Umweltbericht wird der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausgeführt. § 179 BauGB  „Rückbau- und Entsiegelungsgebot“ kommt im vorliegenden Plangebiet nicht in Betracht.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die vorliegende Bauleitplanung eine Kompensation der zusätzlichen Eingriffe innerhalb des Plangebietes vorsieht und eine Entsiegelung von Flächen oder Aufheben von Verrohrungen bestimmter Fließgewässer nicht Gegenstand des Verfahrens ist.

 

Der Stadtrat bestätigt die Aussage des Geologischen Dienstes NRW, dass im Bereich Ernst-Wiechert-Weg die Böden ungeeignet zur Versickerung sind. Entsprechende Regenwasserkanäle wurden bereits errichtet.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2141) in seiner Sitzung am 22.08.2007 folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit dem Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    22.08.2007 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschlüsse:

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Leuchtmann-Meyer:

 

Der Stadtrat weist bei einer Enthaltung die Stellungnahme der Eheleute Ruth Leuchtmann-Meyer und Joachim Meyer zurück. Die private Grünfläche mit den zur Erhaltung festgesetzten Bäumen ist prägend für das Baugebiet und wurde von der Stadt Waldbröl auch nicht als Bauland veräußert. Sollte das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr. 54 zukünftig tatsächlich für eine Erweiterung des Waldorf-Kindergartens benötigt werden, ist in einem separaten Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl über die beantragte Baulandausweisung erneut zu entscheiden.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt bei einer Enthaltung fest, dass die Versiegelungsproblematik im Bebauungsplan im Sinne der Stellungnahme des Geologischen Dienstes abgearbeitet worden ist. Es wurde die Verminderungsmaßnahme V 1 festgesetzt. Danach sind Zufahrten und Stellplätze auf neuen Baugrundstücken sowie die öffentlichen Fußwege als infiltrationsfähige Oberflächenbefestigung, z.B. als breitfugiges Pflaster, Ökopflaster, Schotterrasen, Rasenkammersteine herzustellen. Ein versiegelter Unterbau ist unzulässig. Auch im Umweltbericht wird der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausgeführt. § 179 BauGB  „Rückbau- und Entsiegelungsgebot“ kommt im vorliegenden Plangebiet nicht in Betracht.

 

Der Stadtrat stellt bei einer Enthaltung fest, dass die vorliegende Bauleitplanung eine Kompensation der zusätzlichen Eingriffe innerhalb des Plangebietes vorsieht und eine Entsiegelung von Flächen oder Aufheben von Verrohrungen bestimmter Fließgewässer nicht Gegenstand des Verfahrens ist.

 

Der Stadtrat bestätigt bei einer Enthaltung die Aussage des Geologischen Dienstes NRW, dass im Bereich Ernst-Wiechert-Weg die Böden ungeeignet zur Versickerung sind. Entsprechende Regenwasserkanäle wurden bereits errichtet.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2141) in seiner Sitzung am 22.08.2007 folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit dem Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 9  
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof; Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl  
60/442/2007  
Ö 10  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen; Bebauungsplan Nr. 28 - Diezenkausen - Südost - der Stadt Waldbröl  
60/443/2007  
Ö 11  
Erlass der Denkmalbereichssatzung Diezenkausen der Stadt Waldbröl  
60/446/2007  
Ö 12  
Genehmigung von Niederschriften - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 11. 04. 07 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 22. 05. 07 - Betriebsausschuss 20. 06. 07      
Ö 13  
Bekanntgaben      
N 14     Genehmigung von Niederschriften - sh. TOP      
N 15     Personalangelegenheit      
N 16     Vergabe der Arbeiten für die Deckensanierungen im Stadtgebiet für das Jahr 2007      
N 17     Vergabe des Auftrages für den Ausbau der Straßen Isengarten, Wienhellerweg und Martin-Breuer-Weg      
N 18     Vergabe des Auftrages für die Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Bech      
N 19     Vergaben      
N 19.1     Beauftragung von Bauleistungen über ergänzende Restkanalisationsmaßnahmen, Maßnahme 356      
N 19.2     Beauftragung von Bauleistungen über ergänzende Restkanalisationsmaßnahmen, Maßnahme 357      
N 19.3     Beauftragung von Bauleistungen über Kanalisations- und Wasserleitungsverlegemaßnahmen in Isengarten, Burgweg und Wienhellerweg      
N 20     Vergabe der Arbeiten für die Sanierungen des Innenringes des Kreisverkehrsplatzes B 478 / Brölbahnstraße und der Aufmündung der Nümbrechter Straße auf die B 256 Kaiserstraße      
N 21     Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen - Vortrag erfolgt in der Sitzung      
N 22     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 23     Bekanntgaben