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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 22.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen-Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
Antrag der Eheleute Runkel auf Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in einem Teilbereich des Bitzenweges      
Ö 2.2  
Antrag der Frau Czapanski auf Verkehrsberuhigung an der Pochestraße      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich der Außendienststellen des Kreises in Waldbröl      
Ö 4  
Anträge der Stadtratsfraktionen/Stadtverordneten      
Ö 4.1  
Antrag der CDU-Fraktion betreffend Voraussetzungen für die Verknüpfung der K 28 / L 38 mit der Talstraße      
Ö 4.2  
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Resolution zur rechtlichen Stellung der Sparkassen in NRW      
Ö 5  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2007  
20/444/2007  
Ö 6  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl  
60/438/2007  
Ö 7  
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 9 A - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  
60/439/2007  
Ö 8  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl  
60/441/2007  
Ö 9  
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof; Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl  
60/442/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB):

 

Zu 1. Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln vom 23.03.2006:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass sich die Betriebsstätten Rahn und Schneider außerhalb des Plangebietes befinden. Durch die vorliegende Bauleitplanung werden diese Betriebe nicht beeinträchtigt.

 

Der Stadtrat berücksichtigt die Belange des Installateurs und Heizungsbauers Hans-Ulrich Peters, Niederhof 8, 51545 Waldbröl, in der Weise, dass das Gebiet der Altbebauung in der Ortslage Niederhof als gemischte Baufläche (M) bzw. Dorfgebiet (MD) ausgewiesen wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes vom 10.04.2006:

 

a)      Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich eines 15 m breiten Uferstreifens entlang des Homburger Brölbaches im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme A 1 statt.

 

b)      Der Stadrat entspricht der Stellungnahme des Aggerverbandes hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung. Die direkte Einleitung in den Vorfluter entfällt. Das vorliegende hydrogeologische Gutachten zeigt, dass auf den neuen Bauflächen entlang des Homburger Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Es ist deshalb eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischem Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeiten auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal – eventuell mit Regenrückhaltung – zum Vorfluter zu errichten. Das hydrogeologische Gutachten hat hier jeweils mangelnde Versickerungsfähigkeit attestiert.

 

c)      Der Stadtrat verzichtet auf die Ausweisung des namenlosen Nebengewässers der Bröl im Bereich „Im Kirschengarten“, weil dieser Teilbereich innerhalb der Bauleitplanung nicht für eine Bebauung vorgesehen, sondern weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wird. Das namenlose Gewässer ist nicht eingemessen. Der konkrete Verlauf ist nicht bekannt. Beeinträchtigungen dieses Gewässers sind nicht zu erwarten.

 

d)      Der Stadtrat nimmt das Angebot des Aggerverbandes zur Kooperation bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen, z.B. im Zusammenhang mit dem Konzept zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach, zustimmend zur Kenntnis.

 

e)      Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zum Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl zur Kenntnis. Die Abwasserbeseitigung wird als gesichert angesehen. In den Sammler darf ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden. Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Überlastung des Transportsammlers zur Kläranlage Homburg-Bröl sind konzipiert und teilweise ergriffen worden. Der Netzplan soll angepasst werden.

 

f)        Der Hinweis bezüglich der Trinkwassertransportleitung des Aggerverbandes wird seitens des Stadtrates zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises vom 13.04.2006:

 

a)      Der Stadtrat nimmt den Hinweis der Kreispolizeibehörde bezüglich der Abstimmung der verkehrlichen Detailplanungen zustimmend zur Kenntnis.

 

b)      Der Stadtrat stellt fest, dass der im Landschaftsplan Nr. 4 – Nümbrecht / Waldbröl – des Oberbergischen Kreises ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteil Nr. 15 – Brölbachaue – durch die geplante Wohnbebauung nur in geringem Maße beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbestandteiles findet im südwestlichen Bereich statt. Durch die geplante Wohnbebauung entlang der Ortsstraße Niederhof werden ca. 25 % der gesamten Fläche des Landschaftsbestandteiles in Anspruch genommen. Die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen ist im Randbereich der Ortsstraße bereits heute durch die Intensivbewirtschaftung am Rande der bestehenden Siedlung und durch die vorhandene Ortsstraße „Niederhof“ gestört. Durch die im östlichen Bereich geplanten Ausgleichsmaßnahmen wird der geschützte Landschaftsbestandteil aufgewertet. Die Heckenpflanzung entlang der hinteren Grundstücksgrenzen, die Extensivierung des Intensivgrünlandes sowie die Ausweisung des 15 m Gewässerrandstreifens entlang der Homburger Bröl werten diesen Lebensraum für Tiere und Pflanzen auf. Die Heckenpflanzung stellt zudem eine Abschirmung zum Siedlungsbereich dar. Im Bereich des Gewässerrandstreifens kann eine nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung gemäß des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach (KNEF) eingeleitet werden. Die Funktion des geschützten Landschaftsbestandteiles wird somit sichergestellt.

 

c)      Der Stadtrat stellt fest, dass die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 in der Fassung des Bebauungsplanes Nr. 110, die inzwischen öffentlich ausgelegen hat, entfallen ist. Der vollständige Ausgleich kann nunmehr innerhalb des Plangebietes im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteiles LB 15 des Landschaftsplanes Nr. 4 des Oberbergischen Kreises zwecks ökologischer Aufwertung dieses Gebietes realisiert werden. Dieser ökologische Ausgleich wird mittels städtebaulicher Verträge gesichert.

 

d)      Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung keine weiteren besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen.

 

e)      Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 nach den Regelungen des § 29 Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

f)        Der Stadtrat stellt fest, dass der Umweltbericht um die Aussagen der unteren Bodenschutzbehörde hinsichtlich der vorhandenen besonders schutzwürdigen Böden ergänzt wurde.

 

 

Zu 4. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland vom 11.04.2006 und 10.05.2006:

 

Der Stadtrat stellt grundsätzlich fest, dass durch die vorliegende Planung landwirtschaftliche Flächen ausschließlich innerhalb der bereits bestehenden Ortslagen Bröl, Brölerhütte und Niederhof in Anspruch genommen werden sollen. Auf die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 wird verzichtet. Dies ist möglich, weil den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW vom 10.05.2006 zur Erweiterung der Ausgleichsmaßnahme A 3 auf die Flurstücke 239, 240, 52, 191 und 192  vollinhaltlich gefolgt wird. Die von der Landwirtschaftskammer vorgegebenen Bewirtschaftungsauflagen sind in den landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie die textlichen Festsetzungen aufgenommen worden. Die Sicherung dieser Maßnahmen erfolgt mittels städtebaulichen Verträgen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Staatl. Umweltamtes Köln vom 12.04.2006:

 

Der Stadtrat gibt den Anregungen des Staatl. Umweltamtes statt. Für die Offenlagefassung des Bebauungsplanes Nr. 110 wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Diesbezügliche Aussagen und Empfehlungen wurden in die Begründung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen. Das Gutachten zeigt, dass nur auf den nordöstlichen neuen Bauflächen entlang des Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Im vorliegenden Fall ist eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischen Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeit auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal zum Vorfluter zu errichten. Hier hat das hydrogeologische Gutachten nur eingeschränkte Versickerungsmöglichkeiten ergeben. Deshalb können Bauanträge nur nach Klärung des Einzelfalles positiv beschieden werden.

 

 

Zu 6. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege vom 25.04.2006:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Die Hinweise wurden in den Umweltbericht, die Begründung und textlichen Festsetzungen aufgenommen.

 

 

 

Zu 7. Stellungnahme Jutta Ramackers vom 29.03.2006:

 

Der Stadtrat gibt dem Antrag der Frau Jutta Ramackers, Niederhof 2, Waldbröl, auf Ausweisung ihres Grundstückes als Dorfgebiet (MD) statt. Niederhof weist den Gebietscharakter eines Dorfgebietes im Sinne des § 5 BauNVO auf.

 

 

 

Beschlussvorschläge zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB):

 

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zum Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl zur Kenntnis. Die Abwasserbeseitigung wird als gesichert angesehen. In  den Sammler darf ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden. Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Überlastung des Transportsammlers zur Kläranlage Homburg-Bröl sind konzipiert und teilweise ergriffen worden. Der Netzplan ist anzupassen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

a)      Der Stadtrat stellt fest, dass die Aussagen des Geologischen Dienstes NRW zum Baugrund und Boden auf das Auskunftssystem der Bodenkarten im Maßstab 1 : 50.000 zurückgreift und deshalb keine detaillierten Aussagen möglich sind. Aufgrund des vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens des Geologischen Büros Dr. Hartmut Frankenfeld, Nümbrecht, vom 22.09.2006 ergibt sich folgende Situation: Der Baugrund wird aufgebaut von 30 cm Mutterboden über einer Hanglehmschicht, welche bis in rd. 2 bis 2,5 m reicht. Darunter beginnt steinigeres Material, welches aus Hangschutt und Felsschutt des unterlagernden Felses besteht. Grundwasser ist in Tiefen von mehr als 10 m zu erwarten. Innerhalb des Hang- und Verwitterungsschuttes ist jedoch insbesondere bei nasser Witterung Schichtwasser zu erwarten.

 

Der Stadtrat weist aufgrund dieser Baugrundsituation ohne besondere Auffälligkeiten die Empfehlungen des Geologischen Dienstes auf Kennzeichnung der Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind, zurück. Gleichwohl stellt der Rat der Stadt Waldbröl fest, dass zur  Bodensituation im Umweltbericht zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 110 Aussagen zum Schutzgut Boden bereits enthalten sind.

 

b)      Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt die Hinweise des Geologischen Dienstes zum Schutz des Mutterbodens zur Kenntnis. In der Bauleitplanung wird auf die Bestimmungen der Bundesbodenschutzverordnung hingewiesen.

 

c)      Der Stadtrat stellt fest, dass innerhalb des gesamten Plangebietes kein Ökopunktdefizit besteht. Die Entsiegelung von Flächen an anderer Stelle oder das Aufheben von Verrohrungen bestimmten Fließgewässer kommt in vorliegendem Fall nicht in Betracht. Weitere von dem Geologischen Dienst vorgeschlagene Kompensationsmaßnahmen wurden in der Bauleitplanung berücksichtigt, z.B. die Extensivierung landwirtschaftlicher Intensivnutzung oder Einleitung der Oberflächenwässer in Versickerungsmulden oder –rigolen, wo die Bodenverhältnisse dies zulassen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreis aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Vor dem ersten Eingriff werden die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen mittels vertraglicher Regelungen und die Festlegung entsprechender Sicherheitsleistungen abgesichert.

 

 

Feststellungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner Sitzung am 22.08.2007 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    22.08.2007 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB):

 

Zu 1. Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln vom 23.03.2006:

 

Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass sich die Betriebsstätten Rahn und Schneider außerhalb des Plangebietes befinden. Durch die vorliegende Bauleitplanung werden diese Betriebe nicht beeinträchtigt.

 

Der Stadtrat berücksichtigt bei 2 Gegenstimmen die Belange des Installateurs und Heizungsbauers Hans-Ulrich Peters, Niederhof 8, 51545 Waldbröl, in der Weise, dass das Gebiet der Altbebauung in der Ortslage Niederhof als gemischte Baufläche (M) bzw. Dorfgebiet (MD) ausgewiesen wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes vom 10.04.2006:

 

a)      Der Stadtrat gibt bei 2 Gegenstimmen der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich eines 15 m breiten Uferstreifens entlang des Homburger Brölbaches im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme A 1 statt.

 

b)      Der Stadrat entspricht bei 2 Gegenstimmen der Stellungnahme des Aggerverbandes hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung. Die direkte Einleitung in den Vorfluter entfällt. Das vorliegende hydrogeologische Gutachten zeigt, dass auf den neuen Bauflächen entlang des Homburger Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Es ist deshalb eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischem Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeiten auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal – eventuell mit Regenrückhaltung – zum Vorfluter zu errichten. Das hydrogeologische Gutachten hat hier jeweils mangelnde Versickerungsfähigkeit attestiert.

 

c)      Der Stadtrat verzichtet bei 2 Gegenstimmen auf die Ausweisung des namenlosen Nebengewässers der Bröl im Bereich „Im Kirschengarten“, weil dieser Teilbereich innerhalb der Bauleitplanung nicht für eine Bebauung vorgesehen, sondern weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wird. Das namenlose Gewässer ist nicht eingemessen. Der konkrete Verlauf ist nicht bekannt. Beeinträchtigungen dieses Gewässers sind nicht zu erwarten.

 

d)      Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen das Angebot des Aggerverbandes zur Kooperation bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen, z.B. im Zusammenhang mit dem Konzept zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach, zustimmend zur Kenntnis.

 

e)      Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen den Hinweis des Aggerverbandes zum Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl zur Kenntnis. Die Abwasserbeseitigung wird als gesichert angesehen. In den Sammler darf ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden. Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Überlastung des Transportsammlers zur Kläranlage Homburg-Bröl sind konzipiert und teilweise ergriffen worden. Der Netzplan soll angepasst werden.

 

f)        Der Hinweis bezüglich der Trinkwassertransportleitung des Aggerverbandes wird seitens des Stadtrates bei 2 Gegenstimmen zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises vom 13.04.2006:

 

a)      Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen den Hinweis der Kreispolizeibehörde bezüglich der Abstimmung der verkehrlichen Detailplanungen zustimmend zur Kenntnis.

 

b)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen  fest, dass der im Landschaftsplan Nr. 4 – Nümbrecht / Waldbröl – des Oberbergischen Kreises ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteil Nr. 15 – Brölbachaue – durch die geplante Wohnbebauung nur in geringem Maße beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbestandteiles findet im südwestlichen Bereich statt. Durch die geplante Wohnbebauung entlang der Ortsstraße Niederhof werden ca. 25 % der gesamten Fläche des Landschaftsbestandteiles in Anspruch genommen. Die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen ist im Randbereich der Ortsstraße bereits heute durch die Intensivbewirtschaftung am Rande der bestehenden Siedlung und durch die vorhandene Ortsstraße „Niederhof“ gestört. Durch die im östlichen Bereich geplanten Ausgleichsmaßnahmen wird der geschützte Landschaftsbestandteil aufgewertet. Die Heckenpflanzung entlang der hinteren Grundstücksgrenzen, die Extensivierung des Intensivgrünlandes sowie die Ausweisung des 15 m Gewässerrandstreifens entlang der Homburger Bröl werten diesen Lebensraum für Tiere und Pflanzen auf. Die Heckenpflanzung stellt zudem eine Abschirmung zum Siedlungsbereich dar. Im Bereich des Gewässerrandstreifens kann eine nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung gemäß des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach (KNEF) eingeleitet werden. Die Funktion des geschützten Landschaftsbestandteiles wird somit sichergestellt.

 

c)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 in der Fassung des Bebauungsplanes Nr. 110, die inzwischen öffentlich ausgelegen hat, entfallen ist. Der vollständige Ausgleich kann nunmehr innerhalb des Plangebietes im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteiles LB 15 des Landschaftsplanes Nr. 4 des Oberbergischen Kreises zwecks ökologischer Aufwertung dieses Gebietes realisiert werden. Dieser ökologische Ausgleich wird mittels städtebaulicher Verträge gesichert.

 

d)      Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen zur Kenntnis, dass für die Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung keine weiteren besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen.

 

e)      Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen zur Kenntnis, dass die derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 nach den Regelungen des § 29 Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

f)        Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass der Umweltbericht um die Aussagen der unteren Bodenschutzbehörde hinsichtlich der vorhandenen besonders schutzwürdigen Böden ergänzt wurde.

 

 

Zu 4. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland vom 11.04.2006 und 10.05.2006:

 

Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen grundsätzlich fest, dass durch die vorliegende Planung landwirtschaftliche Flächen ausschließlich innerhalb der bereits bestehenden Ortslagen Bröl, Brölerhütte und Niederhof in Anspruch genommen werden sollen. Auf die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 wird verzichtet. Dies ist möglich, weil den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW vom 10.05.2006 zur Erweiterung der Ausgleichsmaßnahme A 3 auf die Flurstücke 239, 240, 52, 191 und 192  vollinhaltlich gefolgt wird. Die von der Landwirtschaftskammer vorgegebenen Bewirtschaftungsauflagen sind in den landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie die textlichen Festsetzungen aufgenommen worden. Die Sicherung dieser Maßnahmen erfolgt mittels städtebaulichen Verträgen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Staatl. Umweltamtes Köln vom 12.04.2006:

 

Der Stadtrat gibt den Anregungen des Staatl. Umweltamtes bei 2 Gegenstimmen statt. Für die Offenlagefassung des Bebauungsplanes Nr. 110 wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Diesbezügliche Aussagen und Empfehlungen wurden in die Begründung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen. Das Gutachten zeigt, dass nur auf den nordöstlichen neuen Bauflächen entlang des Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Im vorliegenden Fall ist eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischen Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeit auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal zum Vorfluter zu errichten. Hier hat das hydrogeologische Gutachten nur eingeschränkte Versickerungsmöglichkeiten ergeben. Deshalb können Bauanträge nur nach Klärung des Einzelfalles positiv beschieden werden.

 

 

Zu 6. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege vom 25.04.2006:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege bei 2 Gegenstimmen statt. Die Hinweise wurden in den Umweltbericht, die Begründung und textlichen Festsetzungen aufgenommen.

 

 

 

Zu 7. Stellungnahme Jutta Ramackers vom 29.03.2006:

 

Der Stadtrat gibt dem Antrag der Frau Jutta Ramackers, Niederhof 2, Waldbröl, auf Ausweisung ihres Grundstückes als Dorfgebiet (MD) bei 2 Gegenstimmen statt. Niederhof weist den Gebietscharakter eines Dorfgebietes im Sinne des § 5 BauNVO auf.

 

 

 

Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB):

 

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen den Hinweis des Aggerverbandes zum Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl zur Kenntnis. Die Abwasserbeseitigung wird als gesichert angesehen. In  den Sammler darf ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden. Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Überlastung des Transportsammlers zur Kläranlage Homburg-Bröl sind konzipiert und teilweise ergriffen worden. Der Netzplan ist anzupassen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

a)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass die Aussagen des Geologischen Dienstes NRW zum Baugrund und Boden auf das Auskunftssystem der Bodenkarten im Maßstab 1 : 50.000 zurückgreift und deshalb keine detaillierten Aussagen möglich sind. Aufgrund des vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens des Geologischen Büros Dr. Hartmut Frankenfeld, Nümbrecht, vom 22.09.2006 ergibt sich folgende Situation: Der Baugrund wird aufgebaut von 30 cm Mutterboden über einer Hanglehmschicht, welche bis in rd. 2 bis 2,5 m reicht. Darunter beginnt steinigeres Material, welches aus Hangschutt und Felsschutt des unterlagernden Felses besteht. Grundwasser ist in Tiefen von mehr als 10 m zu erwarten. Innerhalb des Hang- und Verwitterungsschuttes ist jedoch insbesondere bei nasser Witterung Schichtwasser zu erwarten.

 

Der Stadtrat weist bei 2 Gegenstimmen aufgrund dieser Baugrundsituation ohne besondere Auffälligkeiten die Empfehlungen des Geologischen Dienstes auf Kennzeichnung der Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind, zurück. Gleichwohl stellt der Rat der Stadt Waldbröl fest, dass zur  Bodensituation im Umweltbericht zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 110 Aussagen zum Schutzgut Boden bereits enthalten sind.

 

b)      Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt bei 2 Gegenstimmen die Hinweise des Geologischen Dienstes zum Schutz des Mutterbodens zur Kenntnis. In der Bauleitplanung wird auf die Bestimmungen der Bundesbodenschutzverordnung hingewiesen.

 

c)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass innerhalb des gesamten Plangebietes kein Ökopunktdefizit besteht. Die Entsiegelung von Flächen an anderer Stelle oder das Aufheben von Verrohrungen bestimmten Fließgewässer kommt in vorliegendem Fall nicht in Betracht. Weitere von dem Geologischen Dienst vorgeschlagene Kompensationsmaßnahmen wurden in der Bauleitplanung berücksichtigt, z.B. die Extensivierung landwirtschaftlicher Intensivnutzung oder Einleitung der Oberflächenwässer in Versickerungsmulden oder –rigolen, wo die Bodenverhältnisse dies zulassen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen die Hinweise des Oberbergischen Kreis aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Vor dem ersten Eingriff werden die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen mittels vertraglicher Regelungen und die Festlegung entsprechender Sicherheitsleistungen abgesichert.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 2 Gegenstimmen die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 2 Gegenstimmen für den Bebauungsplan Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner Sitzung am 22.08.2007 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen; Bebauungsplan Nr. 28 - Diezenkausen - Südost - der Stadt Waldbröl  
60/443/2007  
Ö 11  
Erlass der Denkmalbereichssatzung Diezenkausen der Stadt Waldbröl  
60/446/2007  
Ö 12  
Genehmigung von Niederschriften - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 11. 04. 07 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 22. 05. 07 - Betriebsausschuss 20. 06. 07      
Ö 13  
Bekanntgaben      
N 14     Genehmigung von Niederschriften - sh. TOP      
N 15     Personalangelegenheit      
N 16     Vergabe der Arbeiten für die Deckensanierungen im Stadtgebiet für das Jahr 2007      
N 17     Vergabe des Auftrages für den Ausbau der Straßen Isengarten, Wienhellerweg und Martin-Breuer-Weg      
N 18     Vergabe des Auftrages für die Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Bech      
N 19     Vergaben      
N 19.1     Beauftragung von Bauleistungen über ergänzende Restkanalisationsmaßnahmen, Maßnahme 356      
N 19.2     Beauftragung von Bauleistungen über ergänzende Restkanalisationsmaßnahmen, Maßnahme 357      
N 19.3     Beauftragung von Bauleistungen über Kanalisations- und Wasserleitungsverlegemaßnahmen in Isengarten, Burgweg und Wienhellerweg      
N 20     Vergabe der Arbeiten für die Sanierungen des Innenringes des Kreisverkehrsplatzes B 478 / Brölbahnstraße und der Aufmündung der Nümbrechter Straße auf die B 256 Kaiserstraße      
N 21     Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen - Vortrag erfolgt in der Sitzung      
N 22     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 23     Bekanntgaben