Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, zum Schutz des Denkmalbereiches Diezenkausen die Denkmalbereichssatzung Diezenkausen der Stadt Waldbröl in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.
22.08.2007 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, zum Schutz des Denkmalbereiches
Diezenkausen die Denkmalbereichssatzung Diezenkausen der Stadt Waldbröl in der
als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.
Vergabe der Arbeiten für die Sanierungen des Innenringes des Kreisverkehrsplatzes B 478 / Brölbahnstraße und der Aufmündung der Nümbrechter Straße auf die B 256 Kaiserstraße