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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Errichtung eines "Runden Tisches" im Hinblick auf die Auswirkungen des Naturerlebnisparks "Panarbora"  
Enthält Anlagen
I/176/2012  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Schule und Kultur  
Enthält Anlagen
I/177/2012  
Ö 4.3  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie      
Ö 4.4  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.4.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/179/2012  
Ö 5  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 mit Investitionsprogramm bis 2016 mit Haushaltsrede des Bürgermeisters - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2012  
V/170/2012  
Ö 7  
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 8  
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 - siehe Haupt- und Finanzausschuss v. 21.11.2012 -
I/154/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den nachstehenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 beschlossen.

 

 

§ 1

 

§ 13 „Ermächtigungen und Vergaben“, Abs. 1, Buchst. a erhält folgenden Wortlaut:

 

Auftragssummen bis zu 50.000 € ohne Mehrwertsteuer können durch den Bürgermeister vergeben werden. Eine Delegation auf die Fachbereichsleiter bis zu einem Betrag von 20.000 € ohne Mehrwertsteuer ist zulässig. Eine Delegation bis zu einem Betrag von   10.000 € ohne Mehrwertsteuer auf weitere vom Bürgermeister gesondert zu bestimmende Personen ist zulässig. Bei Auftragssummen ab 5.000 € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.

 

 

§ 2

 

Dieser 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    21.11.2012 - Haupt- und Finanzauschuss1
    Ö 2 - geändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, den in heutiger Sitzung vorgelegten I. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 beschlossen.

 

 

§ 1

 

§ 13 „Ermächtigungen und Vergaben“, Abs. 1, Buchst. a erhält folgenden Wortlaut:

 

Auftragssummen bis zu 50.000 € ohne Mehrwertsteuer können durch den Bürgermeister vergeben werden. Eine Delegation auf die Fachbereichsleiter bis zu einem Betrag von 20.000 € ohne Mehrwertsteuer ist zulässig. Eine Delegation bis zu einem Betrag von   10.000 € ohne Mehrwertsteuer auf weitere vom Bürgermeister gesondert zu bestimmende Personen ist zulässig. Bei Auftragssummen ab 5.000 € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.

 

 

§ 2

 

Dieser 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    05.12.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011, wie im Haupt- und Finanzausschuss am 21.11.2012 beraten und empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 beschlossen.

 

 

§ 1

 

§ 13 „Ermächtigungen und Vergaben“, Abs. 1, Buchst. a erhält folgenden Wortlaut:

 

Auftragssummen bis zu 50.000 € ohne Mehrwertsteuer können durch den Bürgermeister vergeben werden. Eine Delegation auf die Fachbereichsleiter bis zu einem Betrag von 20.000 € ohne Mehrwertsteuer ist zulässig. Eine Delegation bis zu einem Betrag von   10.000 € ohne Mehrwertsteuer auf weitere vom Bürgermeister gesondert zu bestimmende Personen ist zulässig. Bei Auftragssummen ab 5.000 € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.

 

 

§ 2

 

Dieser 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 9  
Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich Wilkenroth, Bachfeld / Stöckenweg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 28.11.2012  
III/158/2012  
Ö 10  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Erneuerung und Verbesserung der Alsbergstraße  
III/169/2012  
Ö 11  
I. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 07.07.2010 zur Regelung der Befreiungsmöglichkeit vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/163/2012  
Ö 12  
Neufassung der Satzung der Stadt Waldbröl über die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/164/2012  
Ö 13  
Jahresabschluss 2009 (Vorstellung durch N.N., BPG) - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/165/2012  
Ö 14  
Jahresabschluss 2010 (Vorstellung durch N.N., BPG) - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/166/2012  
Ö 15  
Wirtschaftsplan 2013 - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/167/2012  
Ö 16  
III. Nachtrag zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 25.03.2010; hier: Änderung von § 9 Abs. 1 - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/168/2012  
Ö 17  
I. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung - siehe Haupt- und Finanzausschuss v. 21.11.2012 -
V/155/2012  
Ö 18  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss v. 24.10.2012      
Ö 19  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 20     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss v. 24.10.2012      
N 21     Anfrage der CDU -Werbung Casino Monte Carlo      
N 22     Flächenaktivierung "Alter Petz" / Parkplatz Hochstraße      
N 23     Vergabe der Unterhaltsreinigung für die Schwimmhalle Vennstraße 38 der Stadt Waldbröl      
N 24     Beteiligungsunternehmen AggerEnergie; Verschmelzung der AggerService GmbH auf die AggerEnergie GmbH - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 21.11.2012 -      
N 25     Beteiligungsunternehmen AggerEnergie; hier: Erwerb zweier Gesellschaften zum Kauf des Wasserkraftwerks Dümmlinghausen - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 21.11.2012 -      
N 26     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 27     Nichtöffentliche Bekanntgaben