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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Errichtung eines "Runden Tisches" im Hinblick auf die Auswirkungen des Naturerlebnisparks "Panarbora"  
Enthält Anlagen
I/176/2012  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Schule und Kultur  
Enthält Anlagen
I/177/2012  
Ö 4.3  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie      
Ö 4.4  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.4.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/179/2012  
Ö 5  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 mit Investitionsprogramm bis 2016 mit Haushaltsrede des Bürgermeisters - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2012  
V/170/2012  
Ö 7  
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt -      
Ö 8  
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 - siehe Haupt- und Finanzausschuss v. 21.11.2012 -
I/154/2012  
Ö 9  
Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich Wilkenroth, Bachfeld / Stöckenweg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 28.11.2012  
III/158/2012  
Ö 10  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Erneuerung und Verbesserung der Alsbergstraße  
III/169/2012  
Ö 11  
I. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 07.07.2010 zur Regelung der Befreiungsmöglichkeit vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/163/2012  
Ö 12  
Neufassung der Satzung der Stadt Waldbröl über die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/164/2012  
Ö 13  
Jahresabschluss 2009 (Vorstellung durch N.N., BPG) - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/165/2012  
Ö 14  
Jahresabschluss 2010 (Vorstellung durch N.N., BPG) - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/166/2012  
Ö 15  
Wirtschaftsplan 2013 - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/167/2012  
Ö 16  
III. Nachtrag zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 25.03.2010; hier: Änderung von § 9 Abs. 1 - siehe Betriebsausschuss v. 29.11.2012 -  
IV/168/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

§ 9 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 25.03.2010 erhält folgende Fassung:

 

Vorausleistungen

 

(1)   Die Stadt erhebt jedes Kalenderjahr nach § 6 Abs. 4 KAG NRW Vorausleistungen in maximal 12 monatlichen Abschlägen auf die Jahresabwassergebühr. Die Vorausleistungen werden nach der Höhe des Betrages bestimmt, der sich aus der Abrechnung des Vorjahres ergibt. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, bemessen sich die Vorausleistungen und Teilzahlungen nach dem durchschnittlichen Bedarf vergleichbarer Haushalte oder Betriebe. Die Vorausleistung bleibt bis zur folgenden Abrechnung bestehen. Eine Anpassung der Vorausleistung ist bei veränderten Verhältnissen jederzeit möglich.

 

 

 

   
    05.12.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 16 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig den III. Nachtrag zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 25.03.2010 wie folgt:

 

§ 9 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 25.03.2010 erhält folgende Fassung:

 

Vorausleistungen

 

(1)   Die Stadt erhebt jedes Kalenderjahr nach § 6 Abs. 4 KAG NRW Vorausleistungen in maximal 12 monatlichen Abschlägen auf die Jahresabwassergebühr. Die Vorausleistungen werden nach der Höhe des Betrages bestimmt, der sich aus der Abrechnung des Vorjahres ergibt. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, bemessen sich die Vorausleistungen und Teilzahlungen nach dem durchschnittlichen Bedarf vergleichbarer Haushalte oder Betriebe. Die Vorausleistung bleibt bis zur folgenden Abrechnung bestehen. Eine Anpassung der Vorausleistung ist bei veränderten Verhältnissen jederzeit möglich.

 

 

 

 

Ö 17  
I. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung - siehe Haupt- und Finanzausschuss v. 21.11.2012 -
V/155/2012  
Ö 18  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss v. 24.10.2012      
Ö 19  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 20     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss v. 24.10.2012      
N 21     Anfrage der CDU -Werbung Casino Monte Carlo      
N 22     Flächenaktivierung "Alter Petz" / Parkplatz Hochstraße      
N 23     Vergabe der Unterhaltsreinigung für die Schwimmhalle Vennstraße 38 der Stadt Waldbröl      
N 24     Beteiligungsunternehmen AggerEnergie; Verschmelzung der AggerService GmbH auf die AggerEnergie GmbH - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 21.11.2012 -      
N 25     Beteiligungsunternehmen AggerEnergie; hier: Erwerb zweier Gesellschaften zum Kauf des Wasserkraftwerks Dümmlinghausen - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 21.11.2012 -      
N 26     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 27     Nichtöffentliche Bekanntgaben