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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 3.1  
Petition "Nein zu einer ges(ch)ichtslosen Stadt!"  
Enthält Anlagen
I/822/2022  
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage FDP zur IT-Ausstattung  
Enthält Anlagen
I/801/2022  
Ö 5     Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
FDP-Antrag zum vorgezogenen Anmeldeverfahren an Schulen  
Enthält Anlagen
I/802/2022  
Ö 5.2  
CDU-Antrag betr. "Akustikmaßnahmen Neubau Hallenbad" und "Planungs-u. Baukosten der multifunktionalen Halle"  
Enthält Anlagen
I/814/2022  
Ö 5.3  
FDP-Antrag betr. Neubau der Markthalle  
Enthält Anlagen
I/816/2022  
Ö 5.4  
FDP-Antrag betr. kostenlosem Eintritt f.d. Feuerwehr in Balneo      
Ö 5.5  
FDP-Antrag betr. Vorbereitung auf flächendeckenden Stromausfall  
Enthält Anlagen
I/819/2022  
Ö 5.6  
FDP-Antrag betr. Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
I/820/2022  
Ö 5.7  
Antrag Bündnis 90/Die Grünen betr. Förderantrag Klimawandelvorsorge  
Enthält Anlagen
I/823/2022  
Ö 5.8  
Antrag der SPD-Fraktion, zusätzliche Mittel für Umweltschutz  
Enthält Anlagen
I/825/2022  
Ö 5.9  
Antrag Bündnis 90/Die Grünen - 10.000,00 Euro für Umweltschutz  
Enthält Anlagen
I/789/2022  
Ö 6  
Straßen- und Wegekonzept der Marktstadt Waldbröl 2023-2027 a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen  
Enthält Anlagen
III/826/2022  
Ö 14  
Sanierungskonzept von verkehrswichtigen innerörtlichen Ortsverbindungsstraßen 2023-2026 - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 29.11.2022  
III/809/2022  
Ö 7  
Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2023 a) Stellenplan, b) Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Jahres 2023 mit Anlagen und Veränderungsnachweis mit den Anträgen der Fraktionen. Der Veränderungsnachweis wird per E-Mail versandt. - sh. Haupt- u. Finanzausschuss v. 30.11.2022  
Enthält Anlagen
V/794/2022  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 31 "Denkmalstraße" der Marktstadt Waldbröl - sh. Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung vom 28.11.2022  
Enthält Anlagen
III/792/2022  
Ö 9  
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III" - sh. Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung vom 28.11.2022  
Enthält Anlagen
III/796/2022  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 11 F "Industriepark Hermesdorf III" der Marktstadt Waldbröl - sh. Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung vom 28.11.2022  
Enthält Anlagen
III/806/2022  
Ö 11  
Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Schnörringen - West" - sh. Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung vom 28.11.2022  
Enthält Anlagen
III/784/2022  
Ö 12  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Vennstraße und Gartenstraße - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 29.11.2022  
III/797/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Vennstraße-Gartenstraße vom KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße bis zum Promenadenweg erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

Für die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:

 

a)         Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      744.203,25

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS             - 669.782,93

für eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       74.420,32 

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 74.420,32 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

74.420,32 € zu verteilender Aufwand = 2,12532 € / m²

35.016 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,12532 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

 

 

b)         Gehwege

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      300.426,47

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              -150.213,23

für eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von     150.213,24

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 150.213,24 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

150.213,24 € zu verteilender Aufwand = 4,28985 € / m²

35.016 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,28985 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

c)         Straßenbeleuchtung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      17.857,78

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              -  8.928,89

für eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       8.928,89

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.928,89 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

8.928,89 € zu verteilender Aufwand = 0,25499 € / m²

35.016 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,25499 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 407, 404, 280, 405, 406, 282, 400, 402, 398, 424, 220, 399, Flur 80, Flurstück 635, 644, 602, 541, 532, 607, 530, 605, 507, 372, 554, 556

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer
 

   
    29.11.2022 - Ausschuss für Bauen und Verkehr
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl festzustellen, dass die Anlage Vennstraße-Gartenstraße vom KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße bis zum Promenadenweg erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:

 

a)         Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      744.203,25

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS             - 669.782,93

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       74.420,32 

auf die von der Anlage erschlossenen Grundscke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 74.420,32 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

74.420,32 zu verteilender Aufwand = 2,12532 / m²

35.016 Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,12532 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

 

 

b)         Gehwege

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      300.426,47

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              -150.213,23

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von     150.213,24

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 150.213,24 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

150.213,24 zu verteilender Aufwand = 4,28985 € / m²

35.016 Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,28985 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

c)         Straßenbeleuchtung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      17.857,78

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              -  8.928,89

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       8.928,89

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.928,89 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

8.928,89 zu verteilender Aufwand = 0,25499 € / m²

35.016 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,25499 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 407, 404, 280, 405, 406, 282, 400, 402, 398, 424, 220, 399, Flur 80, Flurstück 635, 644, 602, 541, 532, 607, 530, 605, 507, 372, 554, 556

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer
 

 

   
    07.12.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Vennstraße-Gartenstraße vom KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße bis zum Promenadenweg erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:

 

a)         Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      744.203,25

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS             - 669.782,93

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       74.420,32 

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 74.420,32 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

74.420,32 zu verteilender Aufwand = 2,12532 / m²

35.016 Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,12532 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

 

 

b)         Gehwege

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      300.426,47

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              -150.213,23

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von     150.213,24

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 150.213,24 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach M 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

150.213,24 zu verteilender Aufwand = 4,28985 € / m²

35.016 Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,28985 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

c)         Straßenbeleuchtung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      17.857,78

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              -  8.928,89

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       8.928,89

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.928,89 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

8.928,89 zu verteilender Aufwand = 0,25499 € / m²

35.016 Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,25499 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 407, 404, 280, 405, 406, 282, 400, 402, 398, 424, 220, 399, Flur 80, Flurstück 635, 644, 602, 541, 532, 607, 530, 605, 507, 372, 554, 556

Ö 13  
Bewertungsmatrix zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen in 30er-Zonen - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 29.11.2022  
Enthält Anlagen
III/807/2022  
Ö 15  
Städtebaulich orientiertes Tourismuskonzept Windeck / Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/821/2022  
Ö 16  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2022     V/815/2022  
Ö 17  
Beteiligungsbericht 2021  
Enthält Anlagen
V/813/2022  
Ö 18  
Gebührenkalkulation des Abwasserwerks 2023 - siehe Betriebsausschuss vom 01.12.2022  
Enthält Anlagen
IV/811/2022  
Ö 19  
Wirtschaftsplan des Abwasserwerks 2023 ff - siehe Betriebsausschuss vom 01.12.2022  
I/812/2022  
Ö 20  
Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz“ Hier: Aufhebung Realisierungswettbewerb 2017 - wurde per Mail am 06.12.2022 versandt  
III/827/2022  
Ö 21  
Bekanntgaben      
N 22     Kreditangelegenheiten      
N 23     Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v.28.11.2022      
N 24     Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen      
N 25     Beteiligungsangelegenheit AggerEnergie GmbH      
N 26     Bekanntgaben