Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 3.1  
Petition "Nein zu einer ges(ch)ichtslosen Stadt!"  
Enthält Anlagen
I/822/2022  
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage FDP zur IT-Ausstattung  
Enthält Anlagen
I/801/2022  
Ö 5     Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
FDP-Antrag zum vorgezogenen Anmeldeverfahren an Schulen  
Enthält Anlagen
I/802/2022  
Ö 5.2  
CDU-Antrag betr. "Akustikmaßnahmen Neubau Hallenbad" und "Planungs-u. Baukosten der multifunktionalen Halle"  
Enthält Anlagen
I/814/2022  
Ö 5.3  
FDP-Antrag betr. Neubau der Markthalle  
Enthält Anlagen
I/816/2022  
Ö 5.4  
FDP-Antrag betr. kostenlosem Eintritt f.d. Feuerwehr in Balneo      
Ö 5.5  
FDP-Antrag betr. Vorbereitung auf flächendeckenden Stromausfall  
Enthält Anlagen
I/819/2022  
Ö 5.6  
FDP-Antrag betr. Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
I/820/2022  
Ö 5.7  
Antrag Bündnis 90/Die Grünen betr. Förderantrag Klimawandelvorsorge  
Enthält Anlagen
I/823/2022  
Ö 5.8  
Antrag der SPD-Fraktion, zusätzliche Mittel für Umweltschutz  
Enthält Anlagen
I/825/2022  
Ö 5.9  
Antrag Bündnis 90/Die Grünen - 10.000,00 Euro für Umweltschutz  
Enthält Anlagen
I/789/2022  
Ö 6  
Straßen- und Wegekonzept der Marktstadt Waldbröl 2023-2027 a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen  
Enthält Anlagen
III/826/2022  
Ö 14  
Sanierungskonzept von verkehrswichtigen innerörtlichen Ortsverbindungsstraßen 2023-2026 - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 29.11.2022  
III/809/2022  
Ö 7  
Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2023 a) Stellenplan, b) Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Jahres 2023 mit Anlagen und Veränderungsnachweis mit den Anträgen der Fraktionen. Der Veränderungsnachweis wird per E-Mail versandt. - sh. Haupt- u. Finanzausschuss v. 30.11.2022  
Enthält Anlagen
V/794/2022  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 31 "Denkmalstraße" der Marktstadt Waldbröl - sh. Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung vom 28.11.2022  
Enthält Anlagen
III/792/2022  
Ö 9  
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III" - sh. Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung vom 28.11.2022  
Enthält Anlagen
III/796/2022  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 11 F "Industriepark Hermesdorf III" der Marktstadt Waldbröl - sh. Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung vom 28.11.2022  
Enthält Anlagen
III/806/2022  
Ö 11  
Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Schnörringen - West" - sh. Ausschuss f. Stadtentw.u. Wirtschaftsförderung vom 28.11.2022  
Enthält Anlagen
III/784/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.07.2022

 

Landschaftsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zu Kenntnis. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden berücksichtigt.

Die Hinweise zu den Gehölzfällungen, zum Abriss von Gebäuden und den Lichtemissionen sind in die ASP aufgenommen und somit verbindlicher Teil der Satzung.

Im Rahmen der zukünftigen Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, Kreisumweltamt.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes aus Sicht der kommunalen Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben zur Niederschlagsentwässerung werden erfüllt.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 25.07.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, ln, vom 02.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung bereits ausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Schnörringen West“ folgende

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1) r den Ortsbereich „Schnörringen West“ werden die Grenzen für die Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festgelegt.

 

(2) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

 

(1) Durch die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer

 

   
    28.11.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.07.2022

 

Landschaftsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zu Kenntnis. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden berücksichtigt.

Die Hinweise zu den Gehölzfällungen, zum Abriss von Gebäuden und den Lichtemissionen sind in die ASP aufgenommen und somit verbindlicher Teil der Satzung.

Im Rahmen der zukünftigen Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, Kreisumweltamt.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes aus Sicht der kommunalen Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben zur Niederschlagsentwässerung werden erfüllt.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 25.07.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, ln, vom 02.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung bereits ausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 3 Gegenstimmen dem Stadtrat folgenden Satzungsbeschluss:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Schnörringen West“ folgende

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1) r den Ortsbereich „Schnörringen West“ werden die Grenzen für die Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festgelegt.

 

(2) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

 

(1) Durch die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung (233 KB)      
   
    07.12.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Maraktstadt Waldbröl beschließt bei 33 Ja Stimmen, drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen folgende Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.07.2022

 

Landschaftsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zu Kenntnis. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden berücksichtigt.

Die Hinweise zu den Gehölzfällungen, zum Abriss von Gebäuden und den Lichtemissionen sind in die ASP aufgenommen und somit verbindlicher Teil der Satzung.

Im Rahmen der zukünftigen Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, Kreisumweltamt.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes aus Sicht der kommunalen Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben zur Niederschlagsentwässerung werden erfüllt.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 25.07.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, ln, vom 02.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straßen im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung bereits ausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in die Satzung aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Schnörringen West“ folgende

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 07.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1) r den Ortsbereich „Schnörringen West“ werden die Grenzen für die Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festgelegt.

 

(2) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

 

(1) Durch die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ö 12  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Vennstraße und Gartenstraße - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 29.11.2022  
III/797/2022  
Ö 13  
Bewertungsmatrix zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen in 30er-Zonen - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr v. 29.11.2022  
Enthält Anlagen
III/807/2022  
Ö 15  
Städtebaulich orientiertes Tourismuskonzept Windeck / Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/821/2022  
Ö 16  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2022     V/815/2022  
Ö 17  
Beteiligungsbericht 2021  
Enthält Anlagen
V/813/2022  
Ö 18  
Gebührenkalkulation des Abwasserwerks 2023 - siehe Betriebsausschuss vom 01.12.2022  
Enthält Anlagen
IV/811/2022  
Ö 19  
Wirtschaftsplan des Abwasserwerks 2023 ff - siehe Betriebsausschuss vom 01.12.2022  
I/812/2022  
Ö 20  
Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz“ Hier: Aufhebung Realisierungswettbewerb 2017 - wurde per Mail am 06.12.2022 versandt  
III/827/2022  
Ö 21  
Bekanntgaben      
N 22     Kreditangelegenheiten      
N 23     Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v.28.11.2022      
N 24     Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen      
N 25     Beteiligungsangelegenheit AggerEnergie GmbH      
N 26     Bekanntgaben