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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 06.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen - Beschwerden gem. § 24 GO      
Ö 3  
Vortrag des Geschäftsführers der Klinikum Oberberg GmbH Herrn Finklenburg zur wirtschaftlichen Situation des KKH Waldbröl      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten/Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfragen der UWG-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Rattenplage Kaiserstraße      
Ö 4.1.2  
Absperrungen an verschiedenen Bushaltestellen      
Ö 4.1.3  
Überwachung Haustiere durch Veterinäramt auf dem Vieh- und Krammarkt      
Ö 4.1.4  
Ausgleichsmaßnahme zur Renaturierung im Zusammenhang mit dem Abwasserbeseitigungskonzept      
Ö 4.1.5  
Fremdwasserproblematik      
Ö 4.2  
Anfragen der CDU-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Barrierefreiheit der städtischen Gebäude      
Ö 4.2.2  
Fremdwasserproblematik in Schmutzwasserkanälen      
Ö 4.3  
Anfrage der SPD-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Vermarktung der Flächen im neu entwickelten Teil des IG Hermesdorf      
Ö 4.4  
Anfrage der FDP-Fraktion - Sachstand Campingpark      
Ö 5  
Anträge der Stadtratsfraktionen/Stadtverordneten      
Ö 5.1  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Rückforderung bei der RVK bzw. OVAG für nicht erbrachte Leistungen      
Ö 5.2  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Verkehrsberuhigung Ortschaft Baumen      
Ö 5.2.2  
Ortsverbindungsstraße Seifen-Krahwinkel als Wald- und Wirtschaftsweg      
Ö 5.2.3  
Behindertengerechter Eingang in den Seniorentreff, Gerdesstr. 8      
Ö 5.2.4  
Ausleuchtung des Weges "In der Baumwiese"      
Ö 6  
Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II      
Ö 7  
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung  
20/642/2009  
Ö 8  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2009  
20/641/2009  
Ö 9  
Sachstandsbericht Beiräte im Oberbergischen Kreis insbesonder: Einrichtung eines Jugendbeirates in Waldbröl      
Ö 10  
Familienmanagement als Querschnittsaufgabe; hier: Das "Waldbröler Modell"     /643/2009  
Ö 11  
Endgültige Bestellung des Stadtbrandinspektors Friedhelm Bals zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl  
32/633/2009  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  
60/638/2009  
Ö 13  
1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße  
60/630/2009  
Ö 14  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Finkenweg  
60/631/2009  
Ö 15  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberbladersbach  
60/632/2009  
Ö 16  
Einziehung und anschließende Widmung von Wegen in Waldbröl  
60/635/2009  
Ö 17  
Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V) - Korrektur der Satzung  
60/636/2009  
Ö 18  
Einziehung und anschließende Widmung eines Teilstückes des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191  
60/639/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, das Teilstück des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg in 51545 Waldbröl einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird das Teilstück des Weges Isengarten gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514),und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am  06.05.2009  folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes des Weges Isengarten ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    04.05.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, das Teilstück des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg in 51545 Waldbröl einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird das Teilstück des Weges Isengarten gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514),und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am  06.05.2009  folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes des Weges Isengarten ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    06.05.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, das Teilstück des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg in 51545 Waldbröl einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird das Teilstück des Weges Isengarten gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514),und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am  06.05.2009  folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes des Weges Isengarten ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 19  
Einziehung bzw. Teileinziehung von öffentlichen Wegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V)  
60/640/2009  
Ö 20  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Waldbröl im Jahre 2009  
32/644/2009  
Ö 21  
Genehmigung von Niederschriften -Betriebsausschuss v. 25.02.2009 - Haupt- und Finanzausschuss v. 04.03.09 und 18.03.09 - Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales v. 14.01.09 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen v. 16.03.09 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 27.11.08      
Ö 22  
Bekanntgaben      
N 23     Genehmigung von Niederschriften siehe TOP 21      
N 24     Anfrage derSPD-Fraktion -Sachstand zur Gaspreiserstattung durch Aggerenergie      
N 25     Antrag der SPD-Fraktion - Veräußerung der städtischen Gesellschaftsanteile an der Aggerenergie      
N 26     Privatnutzung des Dienstwagens GM - WA 8054, Audi, durch den Bürgermeister Sh Haupt.- und Finanzausschuss vom 29.04.09      
N 27     Personalangelegenheit      
N 28     Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von Schulbüchern für die städtischen Schulen für das Schuljahr 2009/2010      
N 29     Genehmigung der Dringlichen Entscheidung zur Vergabe des 1. Nachtrages über die Arbeiten der Deckensanierungen im Stadtgebiet      
N 30     Genehmigung der Dringlichen Entscheidung zur Vergabe von Aufträgen zur Stromlieferung an die Stadt Waldbröl      
N 31     Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen Peter Koester