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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 19.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Ratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.1.1  
Konzept für die Umstellung sämtlicher papiergebundener Ratsdokumente in elektronischer Variante  
Enthält Anlagen
I/089/2018  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Ratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anträge der SPD - Fraktion      
Ö 5.1.1  
Beantragung einer Mehrklasse (einmaliger 5. Zug) für die Gesamtschule  
Enthält Anlagen
I/090/2018  
Ö 5.1.2  
Resolution des Rates zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)  
Enthält Anlagen
I/091/2018  
Ö 5.1.3  
Zurückstellung der KAG-Beiträge für Anlieger bis zur Entscheidung des Landes NRW über die Abschaffung  
Enthält Anlagen
I/092/2018  
Ö 5.1.4  
Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungesetz für die energetische Sanierung der städtischen Gebäude  
Enthält Anlagen
I/093/2018  
Ö 5.2  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Änderung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
I/094/2018  
Ö 5.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 5.3.1  
KAG-Beiträge für Anliegerstraßen  
Enthält Anlagen
I/077/2018  
Ö 6  
Haushaltsreden der Fraktionen      
Ö 7  
Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Merkurareal      
Ö 7.1.1  
Bürgerbeteiligung zur Neu- u. Umgestaltung des Merkurareals      
Ö 7.1.2  
Änderung der Beschlussvorlage zur Entwicklung des Merkurareals      
Ö 8  
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025; Umsetzung des mittelfristigen Städtebauförderprogramms: Merkurareal, Kaiserstraße, Parkraumkonzept  
III/084/2018  
Ö 9  
Anträge zum Haushalt 2019      
Ö 9.1.1  
CDU - Fraktion : Aufhebung des Sperrvermerks Realschule und Streichung des Ansatzes zum Erwerb von Parkscheinautomaten  
Enthält Anlagen
I/072/2018  
Ö 9.1.2  
CDU - Fraktion : Änderung der Vergnügungssteuersatzung      
Ö 9.2  
FDP - Fraktion : Antrag Haushalt 2019 - Erschließung Postgebäude Sperrvermerk zu Gunsten des Haupt- und Finanzausschusses - Streichung der Pos. Parkflächen Bürgerdorf      
Ö 10  
Erlass der 1. Nachtragssatzung 2018 mit Finanzplanung 2018-2021     V/082/2018  
Ö 11  
Haushalt 2019      
Ö 11.1  
Erlass der Haushaltssatzung 2019 mit Finanzplanung 2019 - 2022 - siehe Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses v. 05.12.2018 -      
Ö 11.2  
Stellenplan 2019 - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 05.12.2018      
Ö 12  
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Waldbröl (Vergnügungsteuersatzung)     V/086/2018  
Ö 13  
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Waldbröl und Entgelte für sonstige brandschutztechnische Leistungen vom 19.12.2018  
II/078/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Waldbröl und Entgelte für sonstige brandschutztechnische Leistungen vom 19.12.2018

 

Im Auftrag

 

( Becker )

 

 

 

 

 

Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung

der Brandverhütungsschau in der Stadt Waldbröl

und Entgelte für sonstige brandschutztechnische Leistungen

vom 19.12.2018

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 aufgrund der §§ 3 Abs. 2, 26 und 52 Abs. 5. S. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), sowie des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, folgende Satzung beschlossen:

 

Präambel

 

Die Stadt Waldbröl hat durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung dem Oberbergischen Kreis die Aufgabe der Durchführung der Brandverhütungsschauen nach § 26 BHKG und das Recht zur Erhebung von Gebühren für die Brandverhütungsschau nach § 52 Abs. 5 Satz 1 BHKG und Entgelte nach § 52 Abs. 5 Satz 2 BHKG mandatierend übertragen.

 

 

§ 1

Zweck der Brandverhütungsschau

 

(1)    Die Brandverhütungsschau wird durchgeführt, um präventiv zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.

 

(2)    Die Prüfung der Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen  und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

 

 

§ 2

Entstehen der Gebühren- und Entgeltpflicht

 

(1)    Gebührenpflichtig sind die Leistungen

 

a)      zur Durchführung der Brandverhütungsschau im Sinne von § 1 einschließlich deren Vor- und Nachbereitung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die für die Brandverhütungsschau zuständige Dienststelle an Prüfungen der Bauaufsichtsbehörde beteiligt ist und dabei zugleich eine wiederkehrende Prüfung vornimmt,

 

b)      infolge erforderlicher Nachbesichtigungen (Nachschau) nach festgestellten Mängeln bei der Brandverhütungsschau gem. Buchstabe a).

 

 

(2) Entgeltpflichtig sind die Leistungen

 

a)      auf dem Gebiet des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens, die mündlich oder schriftlich beantragt worden und mit der Anfertigung einer gutachtlichen Stellungnahme eines Brandschutzgutachtens

oder eines Brandschutzkonzeptes zu einem definierten Objekt verbunden sind (brandschutztechnische Begehung).

 

b) für die Erst- und Wiederholungsabnahmen von Brandmeldeanlagen.

 

 

 

(3) Unberührt bleibt das Recht anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde, zur Erhebung von Gebühren aufgrund besonderer Vorschriften, wenn sie in eigener Zuständigkeit an der Durchführung der Brandverhütungsschau teilgenommen haben oder nach Durchführung der Brandverhütungsschau tätig geworden sind.

 

 

§ 3

Gebühren- und Entgeltmaßstab

 

(1)    Die Gebühren und Entgelte werden nach der Dauer der einzelnen Amtshandlung und Tätigkeiten (einschließlich An- und Abfahrtsweg) und nach der Zahl der notwendig eingesetzten Kräfte bemessen.

 

 

(2)    Die Bemessung der Gebühren und Entgelte erfolgt im Einzelnen nach den in der Anlage 1 festgelegten Bestimmungen und Sätzen.

 

 

(3)    Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.

 

 

 

§ 4

Auslagenersatz

 

Besondere bare Auslagen, die im Zusammenhang mit der Amtshandlung entstehen, sind zu ersetzen, auch wenn eine Befreiung von der Gebühr für die Amtshandlung besteht.

 

 

 

§ 5

Zeitliche Folge der Brandverhütungsschau

 

(1)    Die Festlegung der einer Brandverhütungsschau unterliegenden Objekte und Einrichtungen erfolgt in Anwendung der maßgeblichen Vorschriften durch die Ordnungsverwaltung der Kommune sowie den Festlegungen des Lenkungsausschusses Vorbeugender Brandschutz (Anlage 2 dieser Satzung). Die Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung.

Um Kontinuität für die Prüfobjekte zu gewährleisten, werden die Prüffristen der Brandverhütungsschau an die der wiederkehrenden Prüfung angepasst.

 

(2)    r Objekte, die aufgrund ihrer vorhandenen Bausubstanz oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweisen, können auch kürzere Fristen für die Brandverhütungsschau erforderlich werden. Festlegungen hierüber trifft die Brandschutzdienststelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

(3)    Der Umfang der Brandverhütungsschau wird von der damit beauftragten Fachkraft

nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.

 

 

 

 

§ 6

Gebühren- und Entgeltschuldner

 

Schuldner der Gebühren und Entgelte ist der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte des der Brandverhütungsschau unterworfenen Objektes sowie derjenige, der eine Leistung gemäß § 2 Abs. 2 Buchstabe a) und Buchstabe b) beantragt.

Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.

 

 

§ 7

Gebührenbefreiung

 

Von der Entrichtung der Gebühren sind befreit:

 

a)     rperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern die Leistung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft oder nicht ein Dritter die Leistung unmittelbar veranlasst hat;

 

b)     Einrichtungen,  die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen;

 

c)     Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, wenn die Leistung für Objekte erbracht wurde, die unmittelbar der Durchführung ihrer kirchlichen oder religiösen Aufgaben dienen.

 

 

 

 

§ 8

lligkeit

 

Die Gebühren- und Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss der Amtshandlung und Tätigkeit. Die Höhe wird durch Bescheid festgesetzt. Der Betrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

 

 

 

§ 9

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Waldbröl, den

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung

der Brandverhütungsschau in der Stadt Waldbröl und Entgelte für sonstige brand-schutztechnische Leistungen

 

Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die

Durchführung der Brandverhütungsschau im Oberbergischen Kreis:

1. Durchführung einer Brandverhütungsschau oder einer Nachschau am Objekt einschließlich notwendiger Wegezeiten je angefangene Viertelstunde und eingesetzter Kraft :               17,50 €

 

2. Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brandverhütungsschau entsprechend dem Arbeitsaufwand je angefangene Viertelstunde und eingesetzter Kraft:                               17,50 €

 

 

3. Brandschutztechnische Objektbegehung (§ 2 Abs. 2 Buchstabe a). Die Bemessung des Entgeltes erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelung zu den Ziffern 1 und 2.

 

4. Durchführung von Erst- und Wiederholungsabnahmen für Brandmeldeanlagen (§ 2 Abs. 2 Buchstabe b). Die Bemessung des Entgeltes erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelung zu den Ziffern 1 und 2.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

 

 

Aufstellung der Objekte für die Gebührenbemessung nach § 3 Abs. 2 der

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der

 

Brandverhütungsschau in der Stadt Waldbröl

 

 

Ziffer

Objektart

1

Pflege- und Betreuungsobjekte

1.1

Krankenhäuser

1.2

Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

1.2.1

Altenwohnheime und Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen,
nach RL über deren bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und
Betrieb

1.2.2

Einrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige Personen (ab 9 Personen)

1.2.3

Einrichtungen für körperlich oder geistig behinderte Personen (ab 9
Personen)

1.2.4

Tageseinrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige oder behinderte
Personen (ab 20 Personen)

1.3

Kindergärten, -tagesstätten, -horte

1.4

Kindertagespflegeverbünde mit mehr als 9 Kindern

2

Übernachtungsbetriebe

2.1

Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten nach SBauVO

2.2

Obdachlosenunterkünfte

2.3

Notunterkünfte (für Asylbewerber u.a.)

2.4

Campingplätze nach CWVO

2.5

Wohnheime mit mehr als 12 Betten außerhalb der SBauVO

3

Versammlungsobjekte

3.1.1-
3.1.2

(unbesetzt)

3.1.3

Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200
Besucherinnen und Besucher fassen, sowie Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn sie gemeinsame Rettungswege haben.

3.1.4

Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen, nach SBauVO

3.1.5

Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich
mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher fasst, nach SBauVO

3.2

Unbesetzt

3.3

Gasträume und Räume mit Bühnen / Szenenflächen / Filmvorführungen,
nicht ebenerdig, ab 50 Besucherinnen und Besucher

4

Unterrichtsobjekte

4.1

Schulen nach SchulBauRL

4.2

Ausbildungsstätten mit Unterrichtstrakten oder Unterrichtsräumen ab 100
Personen (nicht ebenerdig: ab 50 Personen)

5

Hochhausobjekte

5.1

Hochhäuser nach SBauVO

6

Verkaufsobjekte

6.1

Verkaufsstätten nach SBauVO

6.2

(unbesetzt)

6.3

Verkaufsstätten > 700 qm Verkaufsfläche

7

Verwaltungsobjekte

7.1

ro- und Verwaltungsgebäude mittlerer Höhe > 3000 qm Geschossfläche

8

Ausstellungsobjekte

8.1

Museen

8.2

Messe- und Ausstellungsbauten

9

Garagen

9.1

Großgaragen nach SBauVO

9.2

Unterirdische geschlossene Mittelgaragen > 500 qm in Verbindung zu
anders genutzten Gebäuden

10

Gewerbeobjekte

10.1

Gewerbeobjekte zur Herstellung und Produktion

10.1.1

Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und im Umgang von/mit
überwiegend brennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm

10.1.2

Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und im Umgang von/mit
überwiegend brennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden oder
nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 400 qm

10.1.3

Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und im Umgang von/mit
überwiegend nichtbrennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße >
1.600 qm

10.1.4

Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und im Umgang von/mit
überwiegend nichtbrennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden
oder nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm

10.1.5-
10.1.6

(unbesetzt)

10.2

Gewerbeobjekte zur Lagerung

10.2.1

Unbesetzt

10.2.2

Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe > 3.200 qm
Lagerfläche

10.2.3

Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe, nicht
ebenerdig, > 1.600 qm Lagerfläche

10.2.4

Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe > 1.600 qm
Lagerfläche

10.2.5

Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe, nicht ebenerdig, >
800 qm Lagerfläche

10.2.6

Freilager für überwiegend brennbare Stoffe > 5.000 qm Lagerfläche

10.2.7

Hochregallager

10.3

Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppen nach FwDV 500

10.3.1

Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II A und III A nach FwDV 500

10.3.2

Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II B * und III B nach FwDV 500

10.3.3

Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II C * und III C nach FwDV 500

10.4

Kraftwerke und Umspannwerke

11

Sonderobjekte

11.1

Besonders brandgefährdete Baudenkmäler

11.2

Landwirtschaftliche Betriebsgebäude > 2000 cbm in Verbindung zu
Wohngebäuden

11.3

Kirchen und Gebetsstätten

11.4

Unterirdische Verkehrsanlagen

11.5

(unbesetzt)

11.6

Hotel- und Gaststättenschiffe

11.7

Bahnhöfe mit hohen Personenströmen *

11.8

(unbesetzt)

11.9

Flächen für die Feuerwehr außerhalb der klassifizierten Objekte *

11.10

Justizvollzugsanstalten und Gebäude des Maßregelvollzugs

11.11

Flughäfen

11.12

Sonstige Kritische Infrastrukturen *

11.13

Sonstige Objekte nach Gefährdungsanalyse *

* Einstufung der Brandverhütungsschaupflicht durch die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    19.12.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage zur heutigen Sitzung beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Waldbröl und Entgelte für sonstige brandschutztechnische Leistungen vom 19.12.2018.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 14  
Erlass des IV. Nachtrags zur Friedhofssatzung der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 und des XIV. Nachtrags zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl vom 18.09.1971  
III/076/2018  
Ö 15  
Entscheidung gelber Sack / gelbe Tonne     II/080/2018  
Ö 16  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Herfen im Bereich "Pfaffenweiher" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 26.11.2018 -  
III/067/2018  
Ö 17  
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Waldbröl - Konzept wird per Mail zugesendet      
Ö 18  
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 mit Gewinnverwendungsbeschluss - siehe Betriebsausschuss vom 13.12.2018  
Enthält Anlagen
IV/058/2018  
Ö 19  
Wirtschaftsplan Abwasserwerk 2019 - siehe Betriebsausschuss vom 13.12.2018  
Enthält Anlagen
IV/059/2018  
Ö 20  
Gebührenkalkulation 2019 Abwasserwerk, Anpassung Gebühren Niederschlagswasser - siehe Betriebsausschuss vom 13.12.2018  
Enthält Anlagen
IV/060/2018  
Ö 21  
Benennung einer neuen Betriebsleitung - siehe Betriebsausschuss vom 13.12.2018      
Ö 22  
Genehmigung von Niederschriften, öffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt u. Energie vom 8.10.2018 - Ausschuss für Soziales u. Sport vom 3.9.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.11.2018      
Ö 23  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 24     Genehmigung von Niederschriften, nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt u. Energie vom 8.10.2018 - Ausschuss für Soziales u. Sport vom 3.9.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.11.2018      
N 25     Entwicklung des Merkurareals; Vergabe von Planungsleistungen      
N 26     Vergabe der Arbeiten für die Änderung der wegweisenden Beschilderung an sechs Knotenpunkten in Waldbröl      
N 27     Vergabe der Ingenieurleistungen zum Ausbau des Eichendorffwegs, der Hölderlinstraße und des Sudermannwegs      
N 28     Vergabe der Straßenbauarbeiten "Ausbau des Eichendorffwegs, der Hölderlinstraße und des Sudermannwegs" - Vorlage wird nachgereicht -      
N 29     Vergabe der Straßenbauarbeiten "Ausbau Eisenstraße" - Vorlage wird nachgereicht -      
N 30     Vergabe der Gerüstbauarbeiten für die Revitalisierung des Hallenbades - Vorlage wird nachgereicht      
N 31     Vergabe der Stahlbauarbeiten für die Revitalisierung des Hallenbades - Vorlage wird nachgereicht      
N 32     Vergabe der Rohbauarbeiten für die Revitalisierung des Hallenbades - Vorlage wird nachgereicht      
N 33     Vergabe eines Auftrags zum Betrieb des Gartenhallenbades an der Vennstraße in Waldbröl      
N 34     Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom (Netzgebiete 1 bis 3) - Beschluss über die Vergabe der Stromkonzessionen -      
N 35     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 36     Nichtöffentliche Bekanntgaben