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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 19.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Ratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.1.1  
Konzept für die Umstellung sämtlicher papiergebundener Ratsdokumente in elektronischer Variante  
Enthält Anlagen
I/089/2018  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Ratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anträge der SPD - Fraktion      
Ö 5.1.1  
Beantragung einer Mehrklasse (einmaliger 5. Zug) für die Gesamtschule  
Enthält Anlagen
I/090/2018  
Ö 5.1.2  
Resolution des Rates zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)  
Enthält Anlagen
I/091/2018  
Ö 5.1.3  
Zurückstellung der KAG-Beiträge für Anlieger bis zur Entscheidung des Landes NRW über die Abschaffung  
Enthält Anlagen
I/092/2018  
Ö 5.1.4  
Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungesetz für die energetische Sanierung der städtischen Gebäude  
Enthält Anlagen
I/093/2018  
Ö 5.2  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Änderung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
I/094/2018  
Ö 5.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 5.3.1  
KAG-Beiträge für Anliegerstraßen  
Enthält Anlagen
I/077/2018  
Ö 6  
Haushaltsreden der Fraktionen      
Ö 7  
Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Merkurareal      
Ö 7.1.1  
Bürgerbeteiligung zur Neu- u. Umgestaltung des Merkurareals      
Ö 7.1.2  
Änderung der Beschlussvorlage zur Entwicklung des Merkurareals      
Ö 8  
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025; Umsetzung des mittelfristigen Städtebauförderprogramms: Merkurareal, Kaiserstraße, Parkraumkonzept  
III/084/2018  
Ö 9  
Anträge zum Haushalt 2019      
Ö 9.1.1  
CDU - Fraktion : Aufhebung des Sperrvermerks Realschule und Streichung des Ansatzes zum Erwerb von Parkscheinautomaten  
Enthält Anlagen
I/072/2018  
Ö 9.1.2  
CDU - Fraktion : Änderung der Vergnügungssteuersatzung      
Ö 9.2  
FDP - Fraktion : Antrag Haushalt 2019 - Erschließung Postgebäude Sperrvermerk zu Gunsten des Haupt- und Finanzausschusses - Streichung der Pos. Parkflächen Bürgerdorf      
Ö 10  
Erlass der 1. Nachtragssatzung 2018 mit Finanzplanung 2018-2021     V/082/2018  
Ö 11  
Haushalt 2019      
Ö 11.1  
Erlass der Haushaltssatzung 2019 mit Finanzplanung 2019 - 2022 - siehe Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses v. 05.12.2018 -      
Ö 11.2  
Stellenplan 2019 - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 05.12.2018      
Ö 12  
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Waldbröl (Vergnügungsteuersatzung)     V/086/2018  
Ö 13  
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Waldbröl und Entgelte für sonstige brandschutztechnische Leistungen vom 19.12.2018  
II/078/2018  
Ö 14  
Erlass des IV. Nachtrags zur Friedhofssatzung der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 und des XIV. Nachtrags zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waldbröl vom 18.09.1971  
III/076/2018  
    VORLAGE
   

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt,

  • den IV. Nachtrag vom        zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004
  • und
  • den XIV. Nachtrag vom          zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971

in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Knott

Städt. Verw.-Rat

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Nachtrag vom                  zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004

 

 

Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.06.2003 (GV NRW S. 313/SGV 2127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.07.2014 (GV. NRW. S. 405) und der §§ 7 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 15 Zuständigkeitsbereinigungsgesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung vom 19.12.2018 folgenden IV. Nachtrag zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 beschlossen:

 

 

§ 1

 

In dem § 12 Art der Grabstätten werden im Absatz 2 Buchstabe d) die Worte pflegefreie Reihengräber ersetzt durch die Worte pflegefreie Wahlgräber.

 

 

§ 2

 

In dem § 13 Reihengrabstätten wird der Absatz 6 gestrichen.

 

 

§ 3

 

In dem § 14 Wahlgrabstätten werden im Absatz 1 Satz 1 hinter dem Wort Wahlgrabstätten die Worte und pflegefreie Wahlgrabstätten eingefügt.

 

 

§ 4

 

In dem § 20 Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften werden im Absatz 2 Buchstabe d) die Worte auf pflegefreien Reihengräbern ersetzt durch die Worte auf pflegefreien Wahlgräbern.

Der Buchstabe d) wird um folgende Sätze ergänzt:

Die Gestaltung und Pflege der pflegefreien Wahlgräber obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Verlegung einer Basisplatte, die niveaugleich in die als Rasenfläche angelegte Grabstätte gelegt wird, kann vom Erwerber der Grabstätte veranlasst werden und bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Um eine ordnungsgemäße Grabpflege gewährleisten zu können, dürfen auf der pflegefreien Wahlgrabstätte kein Grabschmuck (Grablichter, Kränze, Blumen u.a.) aufgestellt oder abgelegt werden und keine Grabeinfassung verlegt werden.

 

 

§ 5

 

Dieser IV. Nachtrag vom                zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende IV. Nachtrag vom               zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 wird hiermit gemäß § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6 der GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waldbröl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

Waldbröl, den

 

Stadt Waldbröl

Der Bürgermeister

 

 

 

Peter Koester

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIV. Nachtrag vom              zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971

 

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 15 Zuständigkeitsbereinigungsgesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), der §§ 4 bis 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Art. 19 Zuständigkeitsbereinigungsgesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) und des § 34 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung vom 19.12.2018 folgenden XIV. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 16.09.1971 beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der § 1 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert:

 

bei der Ziffer 1 Buchstabe e) wird die Definition pflegefreie Reihengräber ersetzt

durch die Definition pflegefreie Wahlgräber
und
bei der Ziffer 3 Buchstabe aa) wird die Definition Grabbereitung eines pflegefreien

Reihengrabes einschließlich erster Aufmachung ersetzt durch die Definition

Grabbereitung eines pflegefreien Wahlgrabes einschließlich erster Aufmachung

 

 

§ 2

 

Dieser XIV. Nachtrag vom                zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende XIV. Nachtrag vom                zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 wird hiermit gemäß § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6 der GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waldbröl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

Waldbröl den

 

Stadt Waldbröl

Der Bürgermeister

 

 

 

Peter Koester

 

 

 

   
    19.12.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 14 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig,

  • den IV. Nachtrag vom        zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004

 

    und

 

  • den XIV. Nachtrag vom          zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971

in den als Anlagen zur heutigen Sitzung vorgelegten Fassungen zu erlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Nachtrag vom                  zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004

 

 

Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.06.2003 (GV NRW S. 313/SGV 2127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.07.2014 (GV. NRW. S. 405) und der §§ 7 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 15 Zuständigkeitsbereinigungsgesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung vom 19.12.2018 folgenden IV. Nachtrag zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 beschlossen:

 

 

§ 1

 

In dem § 12 Art der Grabstätten werden im Absatz 2 Buchstabe d) die Worte pflegefreie Reihengräber ersetzt durch die Worte pflegefreie Wahlgräber.

 

 

§ 2

 

In dem § 13 Reihengrabstätten wird der Absatz 6 gestrichen.

 

 

§ 3

 

In dem § 14 Wahlgrabstätten werden im Absatz 1 Satz 1 hinter dem Wort Wahlgrabstätten die Worte und pflegefreie Wahlgrabstätten eingefügt.

 

 

§ 4

 

In dem § 20 Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften werden im Absatz 2 Buchstabe d) die Worte auf pflegefreien Reihengräbern ersetzt durch die Worte auf pflegefreien Wahlgräbern.

Der Buchstabe d) wird um folgende Sätze ergänzt:

Die Gestaltung und Pflege der pflegefreien Wahlgräber obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Verlegung einer Basisplatte, die niveaugleich in die als Rasenfläche angelegte Grabstätte gelegt wird, kann vom Erwerber der Grabstätte veranlasst werden und bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Um eine ordnungsgemäße Grabpflege gewährleisten zu können, dürfen auf der pflegefreien Wahlgrabstätte kein Grabschmuck (Grablichter, Kränze, Blumen u.a.) aufgestellt oder abgelegt werden und keine Grabeinfassung verlegt werden.

 

 

§ 5

 

Dieser IV. Nachtrag vom                zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsanordnung:

 

Der vorstehende IV. Nachtrag vom               zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 wird hiermit gemäß § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6 der GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waldbröl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

Waldbröl, den

 

Stadt Waldbröl

Der Bürgermeister

 

 

 

Peter Koester

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIV. Nachtrag vom              zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971

 

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 15 Zuständigkeitsbereinigungsgesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), der §§ 4 bis 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Art. 19 Zuständigkeitsbereinigungsgesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) und des § 34 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung vom 19.12.2018 folgenden XIV. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 16.09.1971 beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der § 1 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert:

 

bei der Ziffer 1 Buchstabe e) wird die Definition pflegefreie Reihengräber ersetzt

durch die Definition pflegefreie Wahlgräber
und
bei der Ziffer 3 Buchstabe aa) wird die Definition Grabbereitung eines pflegefreien

Reihengrabes einschließlich erster Aufmachung ersetzt durch die Definition

Grabbereitung eines pflegefreien Wahlgrabes einschließlich erster Aufmachung

 

 

§ 2

 

Dieser XIV. Nachtrag vom                zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende XIV. Nachtrag vom                zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 wird hiermit gemäß § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6 der GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waldbröl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

Waldbröl den

 

Stadt Waldbröl

Der Bürgermeister

 

 

 

Peter Koester

 

 

 

 

Ö 15  
Entscheidung gelber Sack / gelbe Tonne     II/080/2018  
Ö 16  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Herfen im Bereich "Pfaffenweiher" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 26.11.2018 -  
III/067/2018  
Ö 17  
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Waldbröl - Konzept wird per Mail zugesendet      
Ö 18  
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 mit Gewinnverwendungsbeschluss - siehe Betriebsausschuss vom 13.12.2018  
Enthält Anlagen
IV/058/2018  
Ö 19  
Wirtschaftsplan Abwasserwerk 2019 - siehe Betriebsausschuss vom 13.12.2018  
Enthält Anlagen
IV/059/2018  
Ö 20  
Gebührenkalkulation 2019 Abwasserwerk, Anpassung Gebühren Niederschlagswasser - siehe Betriebsausschuss vom 13.12.2018  
Enthält Anlagen
IV/060/2018  
Ö 21  
Benennung einer neuen Betriebsleitung - siehe Betriebsausschuss vom 13.12.2018      
Ö 22  
Genehmigung von Niederschriften, öffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt u. Energie vom 8.10.2018 - Ausschuss für Soziales u. Sport vom 3.9.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.11.2018      
Ö 23  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 24     Genehmigung von Niederschriften, nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt u. Energie vom 8.10.2018 - Ausschuss für Soziales u. Sport vom 3.9.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.11.2018      
N 25     Entwicklung des Merkurareals; Vergabe von Planungsleistungen      
N 26     Vergabe der Arbeiten für die Änderung der wegweisenden Beschilderung an sechs Knotenpunkten in Waldbröl      
N 27     Vergabe der Ingenieurleistungen zum Ausbau des Eichendorffwegs, der Hölderlinstraße und des Sudermannwegs      
N 28     Vergabe der Straßenbauarbeiten "Ausbau des Eichendorffwegs, der Hölderlinstraße und des Sudermannwegs" - Vorlage wird nachgereicht -      
N 29     Vergabe der Straßenbauarbeiten "Ausbau Eisenstraße" - Vorlage wird nachgereicht -      
N 30     Vergabe der Gerüstbauarbeiten für die Revitalisierung des Hallenbades - Vorlage wird nachgereicht      
N 31     Vergabe der Stahlbauarbeiten für die Revitalisierung des Hallenbades - Vorlage wird nachgereicht      
N 32     Vergabe der Rohbauarbeiten für die Revitalisierung des Hallenbades - Vorlage wird nachgereicht      
N 33     Vergabe eines Auftrags zum Betrieb des Gartenhallenbades an der Vennstraße in Waldbröl      
N 34     Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom (Netzgebiete 1 bis 3) - Beschluss über die Vergabe der Stromkonzessionen -      
N 35     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 36     Nichtöffentliche Bekanntgaben