Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt
die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl
im Bereich Friedhof Hahn gemäß § 13 Baugesetzbuch.
Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wird abgesehen. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen.
15.05.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt
einstimmig die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn gemäß § 13 Baugesetzbuch.
Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wird abgesehen. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen.