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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 15.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Waldorf-Kindergarten, Escher Weg 10, Waldbröl      
Ö 1.2  
Neubaugebiet Hermesdorf - Im Langengarten; hier: Verkehrssituation      
Ö 1.3  
Ausbau des Lindenweges in Hermesdorf (Erschließungsvertrag Hülsberg)      
Ö 1.4  
Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Bruchhausen (Antrag Gran)      
Ö 1.5  
Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Herfen (Antrag Schulz)      
Ö 1.6  
Baugebiet Waldbröl Bitzenweg - Ost (Antrag Evangelische Kirchengemeinde)      
Ö 2  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl  
60/290/2006  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Im Langengarten - der Stadt Waldbröl  
60/287/2006  
Ö 4  
Ausbau des Lindenweges (Erschließungsvertrag Hülsberg)      
Ö 5  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Ziff. 3 BauGB für Bruchhausen, Bereich Mühlengraben (Antrag Gran)      
Ö 6  
1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Ziff. 3 BauGB für Waldbröl-Herfen (Antrag Schulz)      
Ö 7  
36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl/Bitzenweg-Ost sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes  
60/289/2006  
Ö 8  
38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
60/288/2006  
Ö 9  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Friedrich-Engelbert-Weges (1. Bauabschnitt) von der Schladerner Straße bis Löher Weg  
60/292/2006  
Ö 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 10.1  
Aufstellung der 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Schnörringen      
Ö 10.2  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 - Eichen/Ritter-Tilmann-Straße - der Stadt Waldbröl     60/298/2006  
    15.05.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 10.2 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass sich die Abwassermenge durch die Neuausweisung eines Baugrundstückes im Bereich des Wohngebietes Eichen – hier: Errichtung eines Mehrzweckgebäudes der Mennoniten-Gemeinde – nur äußerst unwesentlich verändert. Das Grundstück entwässert im Trennsystem. Lediglich das Schmutzwasser wird zur Kläranlage Homburg-Bröl geleitet. Das Grundstück der Mennoniten-Gemeinde ist im Bestand bereits an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis, dass keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen für den Planungsbereich vorliegen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des Landschaftsplanes Nr. 4 erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten, zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die in den textlichen Festsetzungen aufgeführten Maßnahmen „V 1 – Verminderungsmaßnahme“ und B 2 - Begrünungsmaßnahme“ zeichnerisch nicht festgesetzt werden können, weil sie von ihrer Lage her noch unbestimmt sind.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Hinweise der Unteren Bodenbehörde bereits in die Planung aufgenommen worden sind.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 – Eichen/Ritter-Tilmann-Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Ö 10.3  
Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft      
Ö 10.4  
Straßensanierungsmaßnahmen      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben