- Abstimmung
Beschluss:
Der Rat beschließt mit 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Gebühr in Höhe von
1,86 EUR je cbm
erhoben.
2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird eine Gebühr in Höhe von
3,76 EUR je cbm
erhoben.
3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) wird eine Gebühr in Höhe von
27,97 EUR je cbm
erhoben.
Der Rat beauftragt die Verwaltung / das Abwasserwerk, bis zur Sitzung des Rates am 16.03.2016 eine Neuregelung der Entsorgung der Abwässer aus allen Gruben zu erarbeiten, die eine deutliche Verringerung der Gebühren bewirken soll. Ziel ist es, auf dieser Basis unterjährig eine Satzungsänderung zu beschließen, die im Ergebnis zu einer deutlichen Entlastung der Betreiber aller Gruben führt. Geprüft werden soll auch, ob eine Gebührenreduzierung möglich ist, wenn Leistungen auf den Anschlussnehmer übertragen werden (Grubenentleerung).
Mit „Ja“ haben gestimmt:
Bürgermeister Koester, StV. Arnold, StV. Bourtscheidt, StV. Ganss, StV. Greb, StV. Grüber, StV. Hein, StV. Hennlein, StV. Huhn, StV. Kirsch, StV. Köppe, StV. Kronenberg, StV. Kuhlmann-Custodis, StV. Lange, StV. Laskowski, StV. Löwen, StV. Nowak-Schöbel, StV. Paech, StV. Pfeiffer, StV. Rafalski, StV. Reiss, StV. Solbach, StV. Steiniger, StV. Theuer, StV. AnnetteTillmann, StV. Sabine Tillmann, StV. Wagner, StV. Weber, StV. Zeller.
Mit „Nein“ haben gestimmt:
StV. Giebeler, StV. Gilles, StV. Helzer, StV. Steffens.
Enthalten hat sich:
StV. Mittler
- Abstimmung
Beschluss:
Der Rat beschließt bei 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(4) Für Niederschlagswasser wird i.S.d. Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von
1,02 Euro je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche
erhoben.
Mit „Ja“ haben gestimmt:
Bürgermeister Koester, StV. Arnold, StV. Bourtscheidt, StV. Ganss, StV. Greb, StV. Grüber, StV. Hein, StV. Hennlein, StV. Huhn, StV. Kirsch, StV. Köppe, StV. Kronenberg, StV. Kuhlmann-Custodis, StV. Lange, StV. Laskowski, StV. Löwen, StV. Nowak-Schöbel, StV. Paech, StV. Pfeiffer, StV. Rafalski, StV. Reiss, StV. Solbach, StV. Steiniger, StV. Theuer, StV. AnnetteTillmann, StV. Sabine Tillmann, StV. Wagner, StV. Weber, StV. Zeller.
Mit „Nein“ haben gestimmt:
StV. Giebeler, StV. Gilles, StV. Helzer, StV. Steffens.
Enthalten hat sich:
StV. Mittler
- Abstimmung
Beschluss:
Der Rat beschließt bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr auf 3,30 EUR je cbm.