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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 27.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Zu Beginn der Sitzung tritt die Waldbröler Karnevalsgesellschaft mit ihrem Prinzenpaar auf.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
B.U.N.D., Kreisgruppe Oberberg - Resolutionsantrag zu den Abkommen TTIP, CETA und TISA (siehe RAT v. 09.09.2015 und interfraktionelle Absprache aus Haupt- und FInanzausschuss vom 13.01.2016)  
Enthält Anlagen
I/570/2015  
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Verkehrssicherheit an Waldbröler Schulen  
Enthält Anlagen
I/664/2016  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Höchstgrenzen Realsteuern  
Enthält Anlagen
I/624/2015  
Ö 4.1.2  
Haushalt 2016 - Ablaufkonzept Straßenbau  
Enthält Anlagen
I/622/2015  
Ö 4.1.3  
Haushalt 2016- KlnvFG für Kirchenhecke  
I/623/2015  
Ö 4.1.4  
Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf dem Friedrich-Engelberth-Weg gegenüber der Einmündung Bitzenweg  
Enthält Anlagen
I/662/2016  
Ö 4.2  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Festlegung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach rechts von dem Gelände der Firma Lidl, Hauptstr. 14-20 in Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/670/2016  
Ö 4.2.2  
Erstellung einer Verkehrsberuhigung in der Ortschaft Bohlenhagen  
Enthält Anlagen
I/669/2016  
Ö 4.3  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Haushalt 2016 - EDV Kosten  
Enthält Anlagen
I/644/2016  
Ö 4.3.2  
Haushalt 2016 - Rechnungsprüfungsamt  
Enthält Anlagen
I/648/2016  
Ö 4.3.3  
Kreisverkehrslösung an der Kreuzung "Siegener Straße (L324)/Alfenzinger Straße/Lise-Meitner-Straße" bei Biebelshof      
Ö 4.3.4  
Aktivierung des Arbeitskreises Feuerwehr  
Enthält Anlagen
I/660/2016  
Ö 4.3.5  
Aufforderung an den Oberbergischen Kreis, die Kreisumlage in ihrer Höhe auf Euro-Basis zu deckeln  
Enthält Anlagen
I/661/2016  
Ö 4.3.6  
Ermittlung der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Konzeptes "Freies WLan" in Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/659/2016  
Ö 4.4  
Anträge des StV. Hennlein      
Ö 4.4.1  
Aufstellen einer Laterne "Am Dreieck"  
Enthält Anlagen
I/640/2016  
Ö 4.4.2  
Aufstellen einer Laterne an der Ritter-Tilmann-Straße  
Enthält Anlagen
I/641/2016  
Ö 4.5  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.5.1  
Einladung zum Fachvortrag zum Thema "Alte Schule Hermesdorf" in die Turnhalle der Grundschule Hermesdorf  
Enthält Anlagen
I/666/2016  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2016 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl - siehe Betriebsausschuss vom 21.01.2016  
Enthält Anlagen
IV/654/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr auf 3,30 EUR je cbm.

 

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Gebühr in Höhe von 

1,86 EUR je cbm

erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird eine Gebühr in Höhe von

3,76 EUR je cbm

erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) wird eine Gebühr in Höhe von

27,97 EUR je cbm

erhoben.

 

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Für Niederschlagswasser wird i.S.d. Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von

1,02 Euro je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche

erhoben.

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

…………………………………….

                         (Josifek)

 

 

 

   
    21.01.2016 -  Betriebsausschuss1
    Ö 3 - (offen)
   

Die CDU stellt den Antrag, die Entscheidung in den Rat zu vertagen. Das Abwasserwerk trägt die wesentlichen Gründe für die Gebührenerhöhung nochmalig vor. Insbe­sondere weist es darauf hin, dass im Bereich der Niederschlagswassergebühr die ursprünglich vor­geschlagene Gebührenerhöhung nur anhand besonders positiver Entwicklungen zu dem geminderten Alternativvorschlag (Erhöhung auf 1,02 €/qm) geführt hat. Eine erforderliche zukünftige Erhöhung der Niederschlagswassergebühr ist zu erwarten. Die Vorschläge für die Anpassungen der Grubengebühren wurden ebenfalls erklärt, insbesondere die Veränderung der Anteile gemäß der Aggerverbandsumlage wurde erneut dargestellt. Der Ausschuss nimmt diese Erläuterungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Beschluss zu Gebührenanpassungen des Abwasserwerks wird in den Rat vertagt.

 

   
    27.01.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

 

  1. Abstimmung

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt mit 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Gebühr in Höhe von 

1,86 EUR je cbm

erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird eine Gebühr in Höhe von

3,76 EUR je cbm

erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) wird eine Gebühr in Höhe von

27,97 EUR je cbm

erhoben.

Der Rat beauftragt die Verwaltung / das Abwasserwerk, bis zur Sitzung des Rates am 16.03.2016 eine Neuregelung der Entsorgung der Abwässer aus allen Gruben zu erarbeiten, die eine deutliche Verringerung der Gebühren bewirken soll. Ziel ist es, auf dieser Basis unterjährig eine Satzungsänderung zu beschließen, die im Ergebnis zu einer deutlichen Entlastung der Betreiber aller Gruben führt. Geprüft werden soll auch, ob eine Gebührenreduzierung möglich ist, wenn Leistungen auf den Anschlussnehmer übertragen werden (Grubenentleerung).

 

 

Mit „Ja“ haben gestimmt:

 

rgermeister Koester, StV. Arnold, StV. Bourtscheidt, StV. Ganss, StV. Greb, StV. Grüber, StV. Hein, StV. Hennlein, StV. Huhn, StV. Kirsch, StV. Köppe, StV. Kronenberg, StV. Kuhlmann-Custodis, StV. Lange, StV. Laskowski, StV. Löwen, StV. Nowak-Schöbel, StV. Paech, StV. Pfeiffer, StV. Rafalski, StV. Reiss, StV. Solbach, StV. Steiniger, StV. Theuer, StV. AnnetteTillmann, StV. Sabine Tillmann, StV. Wagner, StV. Weber, StV. Zeller.

 

Mit „Nein“ haben gestimmt:

 

StV. Giebeler, StV. Gilles, StV. Helzer, StV. Steffens.

 

Enthalten hat sich:

 

StV. Mittler

 

 

 

  1. Abstimmung

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Für Niederschlagswasser wird i.S.d. Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von

1,02 Euro je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche

erhoben.

 

 

Mit „Ja“ haben gestimmt:

 

rgermeister Koester, StV. Arnold, StV. Bourtscheidt, StV. Ganss, StV. Greb, StV. Grüber, StV. Hein, StV. Hennlein, StV. Huhn, StV. Kirsch, StV. Köppe, StV. Kronenberg, StV. Kuhlmann-Custodis, StV. Lange, StV. Laskowski, StV. Löwen, StV. Nowak-Schöbel, StV. Paech, StV. Pfeiffer, StV. Rafalski, StV. Reiss, StV. Solbach, StV. Steiniger, StV. Theuer, StV. AnnetteTillmann, StV. Sabine Tillmann, StV. Wagner, StV. Weber, StV. Zeller.

 

Mit „Nein“ haben gestimmt:

 

StV. Giebeler, StV. Gilles, StV. Helzer, StV. Steffens.

 

Enthalten hat sich:

 

StV. Mittler

 

 

  1. Abstimmung

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr auf 3,30 EUR je cbm.

 

 

 

 

Ö 6  
Nachtrag zum Jahresabschluss 2014 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl, Gewinnverwendung - siehe Betriebsausschuss vom 21.01.2016  
I/655/2016  
Ö 7  
Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl - siehe Betriebsausschuss vom 21.01.2016  
IV/656/2016  
Ö 8  
Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016      
Ö 9  
Einwendungen zum Haushaltsentwurf      
Ö 10  
Erlass der Haushaltssatzung 2016 mit Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016-2019, Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2016-2022 sowie Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016-2019, Stellenplan 2016      
Ö 11  
Haushaltsüberschreitungen im Jahre 2015  
Enthält Anlagen
I/657/2016  
Ö 12  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Behringweg / Burgweg  
III/636/2016  
Ö 13  
Berufung eines neuen Betriebsleiters für das Abwasserwerk     IV/609/2015  
Ö 14  
Benennung einer Schiedsperson für den Bezirk Waldbröl  
I/658/2016  
Ö 15  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 16     Finanzierung des Industriegebietes Boxberg V      
N 17     Antrag des StV. Hennlein - Vertrag Fundtiere      
N 18     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 19     Nichtöffentliche Bekanntgaben