Beschluss:
Der Rat beauftragt bei einer Gegenstimme die Verwaltung, mit dem Straßenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen, um die vorgeschriebene Fahrtrichtung von dem Gelände der Firma Lidl durch das Verkehrszeichen 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) anordnen zu lassen.