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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Markt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Markt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 19.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Es wird gebeten, zur Sitzung mit einem tagesaktuellen negativen Coronatest zu erscheinen. Dieser kann an den bekannten Testzentren im Stadtgebiet durchgeführt werden.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Leerstandsmanagement und Vitalisierung des Zentrums  
Enthält Anlagen
I/506/2021  
Ö 4.2  
Anfrage der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Zustand der Wirtschaftswege  
Enthält Anlagen
I/529/2021  
Ö 5  
Anträge von Stadtratsfraktionen und Stadtverordneten      
Ö 5.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Aufbau einer Ladestation-Infrastruktur  
Enthält Anlagen
I/485/2021  
Ö 5.1.2  
Minderung der Regenwassergebühr  
Enthält Anlagen
I/486/2021  
Ö 5.1.3  
Versetzen von Ortstafeln zwischen Thierseifen und Dickhausen  
Enthält Anlagen
I/487/2021  
Ö 5.1.4  
Zuständigkeitsregelung im Betriebsausschuss  
Enthält Anlagen
I/502/2021  
Ö 5.1.5  
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 256  
Enthält Anlagen
I/538/2021  
Ö 5.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Änderung Abwassersatzung  
Enthält Anlagen
I/499/2021  
Ö 5.3  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 5.3.1  
Förderung privater Photovoltaikanlagen  
Enthält Anlagen
I/543/2021  
Ö 6  
Satzung der Marktstadt Waldbröl über den Ersatz des Verdienstausfalls, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl     II/541/2021  
Ö 7  
Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern im Rahmen des Offenen Ganztages an Schulen der Primarstufe für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni 2021     I/542/2021  
Ö 8  
Absicht zur Einziehung des Wirtschaftsweges Jacobsgarten in Herfen, Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück 151 mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr vom 16.3.2021  
Enthält Anlagen
III/482/2021  
Ö 9  
Einziehung von Wirtschaftswegen innerhalb des Bebauungsplanes 24 B- Heidberg-Süd in Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/483/2021  
Ö 10  
Städtebauförderungsmaßnahme Innenstadt Waldbröl 2025; Beschlüsse zur Freiraumplanung (Entwurfsplanung) sowie zum Zuwendungsantrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2021 - sh. Ausschuss für Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 26.4.2021  
Enthält Anlagen
III/516/2021  
Ö 11  
3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen  
Enthält Anlagen
III/533/2021  
Ö 12  
13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Vor dem Löh" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg" als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
III/534/2021  
    VORLAGE
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Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass es keiner Festsetzungen bedarf.

 

Innerhalb der in der Urfassung des Bebauungsplans Nr. 5 “Vor dem Löh“ festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen besitzt der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung. Der Friedrich-Engelbert-Weg wurde mit Ausbau der Fahrbahn und des Gehwegs erstmalig hergestellt. Welche Telekommunikationsleitungen seinerzeit verlegt wurden, ist der Marktstadt Waldbröl nicht bekannt.

 

Nach dem aktuellen Leitungsplan ist es möglich, dass die Telekommunikationsleitung unmittelbar hinter dem Gehweg auf dem Privatgrundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 600, verläuft. Dieses Grundstück ist nicht städtisch; deshalb hat die Marktstadt Waldbröl keinen Einfluss auf die grundbuchrechtliche Sicherung. Dies wäre Aufgabe der Deutschen Telekom bei der Leitungsverlegung gewesen, da sich die Parzelle auch damals nicht im öffentlichen Eigentum befand. Die Festsetzung eines Leitungsrechts nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ist nicht zielführend. Die Telekom muss hier Regelungen mit dem zukünftigen Eigentümer des Bauvorhabens treffen. Da auf der Leitungstrasse keine überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt werden, dürfte kein grundsätzliches Problem bestehen, ansonsten ist die Leitung in den Gehweg umzuverlegen.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Aggerverbands. Das Gewässer einschließlich der Uferrandstreifen ist im Bebauungsplan als private Grünfläche und zur Erhaltung festgesetzt. Die Zugänglichkeit des Gewässers ist damit gewährleistet.

 

Zu 3. Stellungnahme NABU Waldbröl

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des NABU Waldbröl in vollem Umfang statt. Der gesamte östliche Planbereich ist als private Grünfläche „Bachbegleitgrün“ und zur Erhaltung festgesetzt. Dabei wurden fünf größere Einzelbäume explizit eingemessen, um eine Erhaltung zu gewährleisten.

 

Zu 4. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in vollem Umfang.

 

Der Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern entlang des Fließgewässers „Rauher Siefen“ ist im Bebauungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bachbegleitgrün“ und zur Erhaltung festgesetzt worden. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist somit planungsrechtlich unzulässig.

 

Der Stadtrat erkennt grundsätzlich keine Beeinträchtigung des Allgemeinen Wohngebiets (WA) durch das benachbarte Einkaufszentrum. Nach der bauaufsichtlichen Genehmigung sind Tätigkeiten auf der Freifläche sowie An- und Auslieferungen von Waren in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr nicht zulässig. Die gesamte Erschließung des Einkaufszentrums erfolgt ausschließlich über die Gerberstraße bzw. den Löher Weg und in keinem Fall vom Friedrich-Engelbert-Weg aus. Bei der Errichtung des Parkhauses, welches größtenteils deutlich unterhalb des Niveaus des Friedrich-Engelbert-Wegs liegt, wurden bestehende Wohnnutzungen, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, bereits immissionsschutzrechtlich berücksichtigt. Im Übrigen wurde schon mit der rechtskräftigen 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl südlich des Friedrich-Engelbert-Wegs ein WA-Gebiet ausgewiesen, ohne dass seinerzeit hiergegen seitens des Oberbergischen Kreises Bedenken geäußert wurden.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) in seiner Sitzung am 19.05.2021folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 


 

   
    19.05.2021 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat fasst einstimmig bei 1 Enthaltung die nachstehenden Beschlüsse:

 

Zu 1. Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass es keiner Festsetzungen bedarf.

 

Innerhalb der in der Urfassung des Bebauungsplans Nr. 5 “Vor dem Löh“ festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen besitzt der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung. Der Friedrich-Engelbert-Weg wurde mit Ausbau der Fahrbahn und des Gehwegs erstmalig hergestellt. Welche Telekommunikationsleitungen seinerzeit verlegt wurden, ist der Marktstadt Waldbröl nicht bekannt.

 

Nach dem aktuellen Leitungsplan ist es möglich, dass die Telekommunikationsleitung unmittelbar hinter dem Gehweg auf dem Privatgrundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 600, verläuft. Dieses Grundstück ist nicht städtisch; deshalb hat die Marktstadt Waldbröl keinen Einfluss auf die grundbuchrechtliche Sicherung. Dies wäre Aufgabe der Deutschen Telekom bei der Leitungsverlegung gewesen, da sich die Parzelle auch damals nicht im öffentlichen Eigentum befand. Die Festsetzung eines Leitungsrechts nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ist nicht zielführend. Die Telekom muss hier Regelungen mit dem zukünftigen Eigentümer des Bauvorhabens treffen. Da auf der Leitungstrasse keine überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt werden, dürfte kein grundsätzliches Problem bestehen, ansonsten ist die Leitung in den Gehweg umzuverlegen.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Aggerverbands. Das Gewässer einschließlich der Uferrandstreifen ist im Bebauungsplan als private Grünfläche und zur Erhaltung festgesetzt. Die Zugänglichkeit des Gewässers ist damit gewährleistet.

 

Zu 3. Stellungnahme NABU Waldbröl

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des NABU Waldbröl in vollem Umfang statt. Der gesamte östliche Planbereich ist als private Grünfläche „Bachbegleitgrün“ und zur Erhaltung festgesetzt. Dabei wurden fünf größere Einzelbäume explizit eingemessen, um eine Erhaltung zu gewährleisten.

 

Zu 4. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in vollem Umfang.

 

Der Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern entlang des Fließgewässers „Rauher Siefen“ ist im Bebauungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bachbegleitgrün“ und zur Erhaltung festgesetzt worden. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist somit planungsrechtlich unzulässig.

 

Der Stadtrat erkennt grundsätzlich keine Beeinträchtigung des Allgemeinen Wohngebiets (WA) durch das benachbarte Einkaufszentrum. Nach der bauaufsichtlichen Genehmigung sind Tätigkeiten auf der Freifläche sowie An- und Auslieferungen von Waren in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr nicht zulässig. Die gesamte Erschließung des Einkaufszentrums erfolgt ausschließlich über die Gerberstraße bzw. den Löher Weg und in keinem Fall vom Friedrich-Engelbert-Weg aus. Bei der Errichtung des Parkhauses, welches größtenteils deutlich unterhalb des Niveaus des Friedrich-Engelbert-Wegs liegt, wurden bestehende Wohnnutzungen, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, bereits immissionsschutzrechtlich berücksichtigt. Im Übrigen wurde schon mit der rechtskräftigen 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl südlich des Friedrich-Engelbert-Wegs ein WA-Gebiet ausgewiesen, ohne dass seinerzeit hiergegen seitens des Oberbergischen Kreises Bedenken geäußert wurden.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „her Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) in seiner Sitzung am 19.05.2021folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „her Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Die Verwaltung wird prüfen, ob die Anregungen der Stadtverordneten Pampus ohne erneute Offenlegung des Bebauungsplanes umsetzbar sind.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Ö 13  
Straßenbenennung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 24 B - Heidberg Süd      
Ö 14  
Jahresabschluss 2020      
Ö 14.1  
Beschluss zum Jahresabschluss 2020  
Enthält Anlagen
V/535/2021  
Ö 14.2  
Entlastung der Bürgermeisterin  
V/536/2021  
Ö 15  
Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis - sh. Ausschuss f. Bauen und Verkehr v. 16.3.2021  
Enthält Anlagen
IV/490/2021  
Ö 16  
Besetzung des Beirats der AggerEnergie GmbH     I/539/2021  
Ö 17  
Aufhebung des Sperrvermerks betreffend Abriss ehemaliges Bauamt      
Ö 18  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 19     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung - Kauf von 230 Apple IPads sowie 230 passenden Tastaturen      
N 20     Gründer- u. Technologie Centrum Gummersbach GmbH; Änderung d. Gesellschaftsvertrages - sh. Haupt- u. Finanzausschuss vom 28.4.2021      
N 21     Beschaffung von zwei weiteren Feuchtsalzstreuautomaten und zwei weiteren Vario-Schneepflügen      
N 22     Innenstadtquartier Merkur – Baufelder Kaiserstraße Grundstücksausschreibung mit Investorenansprache und –auswahl; hier: Ergebnis der Sitzung der Auswahlkommission vom 19.04.2021      
N 23     Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen      
N 24     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 25     Nichtöffentliche Bekanntgaben