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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Markt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Markt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 19.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Es wird gebeten, zur Sitzung mit einem tagesaktuellen negativen Coronatest zu erscheinen. Dieser kann an den bekannten Testzentren im Stadtgebiet durchgeführt werden.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Leerstandsmanagement und Vitalisierung des Zentrums  
Enthält Anlagen
I/506/2021  
Ö 4.2  
Anfrage der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Zustand der Wirtschaftswege  
Enthält Anlagen
I/529/2021  
Ö 5  
Anträge von Stadtratsfraktionen und Stadtverordneten      
Ö 5.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Aufbau einer Ladestation-Infrastruktur  
Enthält Anlagen
I/485/2021  
Ö 5.1.2  
Minderung der Regenwassergebühr  
Enthält Anlagen
I/486/2021  
Ö 5.1.3  
Versetzen von Ortstafeln zwischen Thierseifen und Dickhausen  
Enthält Anlagen
I/487/2021  
Ö 5.1.4  
Zuständigkeitsregelung im Betriebsausschuss  
Enthält Anlagen
I/502/2021  
Ö 5.1.5  
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 256  
Enthält Anlagen
I/538/2021  
Ö 5.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Änderung Abwassersatzung  
Enthält Anlagen
I/499/2021  
Ö 5.3  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 5.3.1  
Förderung privater Photovoltaikanlagen  
Enthält Anlagen
I/543/2021  
Ö 6  
Satzung der Marktstadt Waldbröl über den Ersatz des Verdienstausfalls, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl     II/541/2021  
Ö 7  
Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern im Rahmen des Offenen Ganztages an Schulen der Primarstufe für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni 2021     I/542/2021  
Ö 8  
Absicht zur Einziehung des Wirtschaftsweges Jacobsgarten in Herfen, Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück 151 mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr vom 16.3.2021  
Enthält Anlagen
III/482/2021  
Ö 9  
Einziehung von Wirtschaftswegen innerhalb des Bebauungsplanes 24 B- Heidberg-Süd in Waldbröl  
Enthält Anlagen
III/483/2021  
Ö 10  
Städtebauförderungsmaßnahme Innenstadt Waldbröl 2025; Beschlüsse zur Freiraumplanung (Entwurfsplanung) sowie zum Zuwendungsantrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2021 - sh. Ausschuss für Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 26.4.2021  
Enthält Anlagen
III/516/2021  
Ö 11  
3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen  
Enthält Anlagen
III/533/2021  
    VORLAGE
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Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerks

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Abwasserwerks in vollem Umfang. Während die Niederschlagswasserbeseitigung sichergestellt ist, muss der Schmutzwasserkanal im öffentlichen Verkehrsraum verlängert werden. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag seitens des Erschließungsträgers mit dem Abwasserwerk abzuschließen.

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht und nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Für den planexternen Ausgleich im Rahmen des bestehenden Ökokontos der Marktstadt Waldbröl erfolgt die Abbuchung der Öko- und der Bodenpunkte von der Ökokontofläche P 57-0010 "Glatthaferwiese Neuenhähnen-Trösten". Hierbei handelt es sich um eine artenreiche Glatthafer-Mähwiese mit extensiver Nutzung. Daneben wurde eine Weißdornhecke als Nahrungs- und Bruthabitat für den Neuntöter angelegt. Diese ökologische Ausgleichsmaßnahme wurde bereits durchgeführt. Die grundbuchrechtliche Sicherung mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit) ist erfolgt. Die Maßnahmen des städtischen Ökokontos liegen der Unteren Naturschutzbehörde zur Führung des Ausgleichskatasters vor. Die Abbuchung des externen Ausgleichs erfolgt unmittelbar vor Inkrafttreten der Satzung. Mit dem Grundstückseigentümer bzw. dem Vorhabenträger innerhalb des Satzungsgebiets wird rechtzeitig ein städtebaulicher Vertrag zum Erwerb von Öko- und Bodenpunkten abgeschlossen. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht sind zu berücksichtigen.

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus gewässerschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

Der Stadtrat stellt fest, dass die abwasserrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Der Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal wird durch Verlängerung des Schmutzwasserkanals im öffentlichen Raum sichergestellt. Hierzu wird mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück ist nicht vorgesehen. Es erfolgt der Anschluss an einen vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal.

Der Stadtrat nimmt den Hinweis aus bodenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben aus brandschutzrechtlicher Sicht erfüllt werden.

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 3. Ergänzung der Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen im Bereich Schnörringer Straße folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.05.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1) Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Schnörringen in der Fassung der 1. Änderung der 2. Ergänzungssatzung vom 20.12.2017 wird am süstlichen Ortsrand im Bereich "Schnörringer Straße" um eine Außenbereichsfläche ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt wird.

 

(2) Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 158.

 

(3) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4) Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Marktstadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos (externer Ausgleich) abzuschließen.

 

§ 2

 

(1) Durch diese Ergänzungssatzung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

 

§ 3

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 


 

   
    19.05.2021 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl fasst einstimmig die nachfolgenden Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerks

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Abwasserwerks in vollem Umfang. Während die Niederschlagswasserbeseitigung sichergestellt ist, muss der Schmutzwasserkanal im öffentlichen Verkehrsraum verlängert werden. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag seitens des Erschließungsträgers mit dem Abwasserwerk abzuschließen.

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht und nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Für den planexternen Ausgleich im Rahmen des bestehenden Ökokontos der Marktstadt Waldbröl erfolgt die Abbuchung der Öko- und der Bodenpunkte von der Ökokontofläche P 57-0010 "Glatthaferwiese Neuenhähnen-Trösten". Hierbei handelt es sich um eine artenreiche Glatthafer-Mähwiese mit extensiver Nutzung. Daneben wurde eine Weißdornhecke als Nahrungs- und Bruthabitat für den Neuntöter angelegt. Diese ökologische Ausgleichsmaßnahme wurde bereits durchgeführt. Die grundbuchrechtliche Sicherung mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit) ist erfolgt. Die Maßnahmen des städtischen Ökokontos liegen der Unteren Naturschutzbehörde zur Führung des Ausgleichskatasters vor. Die Abbuchung des externen Ausgleichs erfolgt unmittelbar vor Inkrafttreten der Satzung. Mit dem Grundstückseigentümer bzw. dem Vorhabenträger innerhalb des Satzungsgebiets wird rechtzeitig ein städtebaulicher Vertrag zum Erwerb von Öko- und Bodenpunkten abgeschlossen. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht sind zu berücksichtigen.

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus gewässerschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

Der Stadtrat stellt fest, dass die abwasserrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Der Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal wird durch Verlängerung des Schmutzwasserkanals im öffentlichen Raum sichergestellt. Hierzu wird mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück ist nicht vorgesehen. Es erfolgt der Anschluss an einen vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal.

Der Stadtrat nimmt den Hinweis aus bodenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben aus brandschutzrechtlicher Sicht erfüllt werden.

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 3. Ergänzung der Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen im Bereich Schnörringer Straße folgende

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.05.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1) Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Schnörringen in der Fassung der 1. Änderung der 2. Ergänzungssatzung vom 20.12.2017 wird am süstlichen Ortsrand im Bereich "Schnörringer Straße" um eine Außenbereichsfläche ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt wird.

 

(2) Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 158.

 

(3) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4) Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Marktstadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos (externer Ausgleich) abzuschließen.

 

§ 2

 

(1) Durch diese Ergänzungssatzung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dar, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

 

§ 3

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 


 

 

Ö 12  
13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Vor dem Löh" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg" als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
III/534/2021  
Ö 13  
Straßenbenennung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 24 B - Heidberg Süd      
Ö 14  
Jahresabschluss 2020      
Ö 14.1  
Beschluss zum Jahresabschluss 2020  
Enthält Anlagen
V/535/2021  
Ö 14.2  
Entlastung der Bürgermeisterin  
V/536/2021  
Ö 15  
Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis - sh. Ausschuss f. Bauen und Verkehr v. 16.3.2021  
Enthält Anlagen
IV/490/2021  
Ö 16  
Besetzung des Beirats der AggerEnergie GmbH     I/539/2021  
Ö 17  
Aufhebung des Sperrvermerks betreffend Abriss ehemaliges Bauamt      
Ö 18  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 19     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung - Kauf von 230 Apple IPads sowie 230 passenden Tastaturen      
N 20     Gründer- u. Technologie Centrum Gummersbach GmbH; Änderung d. Gesellschaftsvertrages - sh. Haupt- u. Finanzausschuss vom 28.4.2021      
N 21     Beschaffung von zwei weiteren Feuchtsalzstreuautomaten und zwei weiteren Vario-Schneepflügen      
N 22     Innenstadtquartier Merkur – Baufelder Kaiserstraße Grundstücksausschreibung mit Investorenansprache und –auswahl; hier: Ergebnis der Sitzung der Auswahlkommission vom 19.04.2021      
N 23     Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen      
N 24     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 25     Nichtöffentliche Bekanntgaben