Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat bei vier Enthaltungen, den folgenden Resolutionsantrag zu beschließen:
Der Rat der Stadt Waldbröl fordert die Landesregierung auf, Höchstsätze für die Festlegung von Realsteuern durch Gesetz verbindlich auf folgende Werte festzusetzen:
Grundsteuer A400 %
Grundsteuer B 700 %
Gewerbesteuer600 %.
Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Waldbröl das Land auf, die Ergebnisse des FiFo-Gutachtens – welches das Land selbst in Auftrag gegeben hat – im Gemeindefinanzierungsgesetz zu berücksichtigen, damit die mit der Festlegung der Höchstwerte zu erwartende Unterdeckung der Haushalte insbesondere der Kommunen des ländlichen Raumes, kompensiert werden kann. Insbesondere bedeutet das u.a. die Anhebung des Verbundsatzes, die Neuverankerung des Soziallasten-Ansatzes und die Abschaffung der Einwohnerveredelung.